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2. Chronik - Kapitel 4

Die Geräte des Tempels

1 Er machte auch einen ehernen Altar, zwanzig Ellen lang und zwanzig Ellen breit und zehn Ellen hoch. (2. Chronik 7.7) 2 Und er machte das gegossene Meer, zehn Ellen weit von einem Rand bis zum anderen, gerundet ringsum, und fünf Ellen hoch; und eine Meßschnur von dreißig Ellen konnte es umfassen. 3 Und es waren Gebilde von Rindern unter ihm ringsum, die es umgaben, zehn auf die Elle, rings um das Meer herum; zwei Reihen Rinder waren es, gegossen aus einem Guß mit dem Meer. 4 Es stand auf zwölf Rindern, deren drei gegen Mitternacht, drei gegen Abend, drei gegen Mittag und drei gegen Morgen gewendet waren; und das Meer ruhte oben auf ihnen, und das Hinterteil von ihnen allen war einwärts gekehrt. 5 Seine Dicke betrug eine Handbreite, und sein Rand war wie der eines Bechers, wie die Blüte einer Lilie; und es faßte dreitausend Bat. 6 Und er machte zehn Kessel und setzte fünf zur Rechten und fünf zur Linken, um darin zu waschen; was zum Brandopfer gehörte, spülte man darin ab; das Meer aber war für die Waschungen der Priester bestimmt. 7 Er machte auch zehn goldene Leuchter, wie sie sein sollten, und setzte sie in den Tempel; fünf zur Rechten und fünf zur Linken. 8 Und er machte zehn Tische und tat sie in den Tempel; fünf zur Rechten und fünf zur Linken. Auch machte er hundert goldene Becken. 9 Er machte auch einen Vorhof für die Priester und den großen Vorhof; und Türen für den Vorhof, und er überzog die Türen mit Erz. 10 Und er setzte das Meer auf die rechte Seite gegen Morgen, südwärts. 11 Und Huram machte Töpfe, Schaufeln und Becken. Also vollendete Huram die Arbeit, die er für den König Salomo am Hause Gottes machte, 12 nämlich die zwei Säulen und die Kugeln der Knäufe oben an den Säulen und die beiden Geflechte, um die zwei Kugeln der Knäufe zu bedecken, die oben auf beiden Säulen waren. 13 Und die vierhundert Granatäpfel an beiden Geflechten, zwei Reihen Granatäpfel an einem jeden Geflecht, um die zwei Kugeln der Knäufe oben auf den Säulen zu bedecken. 14 Auch machte er die Ständer und die Kessel auf den Ständern; 15 und das eine Meer und die zwölf Rinder darunter. 16 Und die Töpfe, Schaufeln, Gabeln und alle ihre Geräte machte Vater Huram dem König Salomo für das Haus des HERRN aus glänzendem Erz. 17 In der Gegend des Jordan ließ sie der König gießen in dicker Erde, zwischen Sukkot und Zareda. 18 Und Salomo machte alle diese Geräte in sehr großer Menge, also daß das Gewicht des Erzes nicht zu ermitteln war. 19 Und Salomo machte alle Geräte zum Hause Gottes; nämlich den goldenen Altar, die Tische, auf denen die Schaubrote liegen; 20 und die Leuchter mit ihren Lampen von lauterm Gold, um sie vor dem Allerheiligsten anzuzünden, wie es sich gebührt; 21 und das Blumenwerk und die Lampen und die Lichtscheren von Gold. Das alles war von feinstem Gold; 22 dazu die Messer, Becken, Pfannen und Räuchernäpfe von feinem Gold; auch der Eingang des Hauses, seine innern Türen zum Allerheiligsten und die Türen am Hause des Tempels waren vergoldet.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)