2. Chronik - Kapitel 36
Joahas, Jehojakim und Jehojachin werden Könige von Juda
1 Und die Landbevölkerung nahm Joahas, den Sohn Josias, und machte ihn in Jerusalem zum König an seines Vaters Statt. 2 Dreiundzwanzig Jahre alt war Joahas, als er König ward, und regierte drei Monate lang zu Jerusalem. 3 Und der König von Ägypten setzte ihn ab zu Jerusalem und legte dem Land eine Buße auf von hundert Talenten Silber und einem Talent Gold. 4 Und der König von Ägypten machte Eljakim, seinen Bruder, zum König über Juda und Jerusalem, und änderte seinen Namen in Jehojakim. Necho aber nahm seinen Bruder Joahas und brachte ihn nach Ägypten. 5 Fünfundzwanzig Jahre alt war Jehojakim, als er König ward, und regierte elf Jahre lang zu Jerusalem und tat, was böse war in den Augen des HERRN, seines Gottes. 6 Da zog Nebukadnezar, der König von Babel, wider ihn herauf und band ihn mit zwei ehernen Ketten, um ihn nach Babel zu bringen. (Jeremia 22.18) 7 Auch schleppte Nebukadnezar etliche Geräte des Hauses des HERRN nach Babel und tat sie in seinen Tempel zu Babel. (Esra 1.7) 8 Was aber mehr von Jehojakim zu sagen ist und seine Greuel, die er tat, und was an ihm erfunden worden, das ist aufgezeichnet im Buch der Könige von Israel und Juda. Und Jehojachin, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 9 Achtzehn Jahre alt war Jehojachin, als er König ward, und regierte drei Monate und zehn Tage lang zu Jerusalem und tat, was böse war in den Augen des HERRN. 10 Aber um die Jahreswende sandte Nebukadnezar hin und ließ ihn nach Babel holen samt den kostbaren Geräten des Hauses des HERRN, und machte Zedekia, seinen Bruder, zum König über Juda und Jerusalem. (Jeremia 22.24)Zedekia, der letzte König von Juda. Die Zerstörung Jerusalems und die Wegführung Judas in die Gefangenschaft
11 Einundzwanzig Jahre alt war Zedekia, als er König ward, und regierte elf Jahre lang zu Jerusalem. (Jeremia 52.1) 12 Und er tat, was in den Augen des HERRN, seines Gottes, böse war, und demütigte sich nicht vor dem Propheten Jeremia, der aus dem Munde des HERRN zu ihm redete . (Jeremia 37.1) (Jeremia 38.1) 13 Dazu ward er abtrünnig von dem König Nebukadnezar, der einen Eid bei Gott von ihm genommen hatte, und ward halsstarrig und verstockte sein Herz, so daß er nicht zu dem HERRN, dem Gott Israels, umkehren wollte. 14 Auch alle Obersten der Priester samt dem Volk vergingen sich schwer nach allen Greueln der Heiden und verunreinigten das Haus des HERRN, das er geheiligt hatte zu Jerusalem. (5. Mose 18.9) 15 Und gleichwohl mahnte sie der HERR, der Gott ihrer Väter, unermüdlich durch seine Boten; denn er hatte Mitleid mit seinem Volk und seiner Wohnung. 16 Aber sie verspotteten die Boten Gottes und verachteten seine Worte und verlachten seine Propheten, bis der Zorn des HERRN über sein Volk so hoch stieg, daß keine Heilung mehr möglich war. (Lukas 20.10-12) (Apostelgeschichte 7.52) 17 Da ließ er den König der Chaldäer wider sie heraufkommen, der tötete ihre Jungmannschaft mit dem Schwert im Hause ihres Heiligtums und verschonte weder Jünglinge noch Jungfrauen, weder Alte noch Hochbetagte, alle gab er in seine Hand. 18 Und alle Geräte des Hauses Gottes, die großen und die kleinen, und die Schätze des Hauses des HERRN und die Schätze des Königs und seiner Fürsten, alles ließ er nach Babel führen. 19 Und sie verbrannten das Haus Gottes und rissen die Mauer von Jerusalem nieder und verbrannten alle ihre Paläste mit Feuer, so daß alle ihre kostbaren Geräte zugrunde gingen. 20 Was aber vom Schwert übriggeblieben war, führte er nach Babel hinweg, und sie wurden seine und seiner Söhne Knechte, bis das Königreich der Perser zur Herrschaft kam. 21 Also wurde das Wort des HERRN durch den Mund Jeremias erfüllt: Bis das Land seine Sabbate gefeiert hat, soll es ruhen, solange die Verwüstung währt, bis siebzig Jahre vollendet sind! (3. Mose 26.34) (Jeremia 25.8-11)Das Edikt des Königs Kyrus (Kores)
22 Aber im ersten Jahr Kores, des Königs von Persien, (damit das durch den Mund Jeremias geredete Wort des HERRN erfüllt würde), erweckte der HERR den Geist des Kores, des Königs von Persien, so daß er durch sein ganzes Königreich, auch schriftlich, kundmachen und sagen ließ: (Jesaja 44.28) (Jeremia 29.10) 23 So spricht Kores, der König von Persien: Der HERR, der Gott des Himmels, hat mir alle Königreiche der Erde gegeben, und er selbst hat mir befohlen, ihm ein Haus zu bauen zu Jerusalem, das in Juda ist. Wer irgend unter euch zu seinem Volk gehört, mit dem sei der HERR, sein Gott, und er ziehe hinauf!2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)