2. Chronik - Kapitel 35
Josia feiert das Passah
1 Und Josia hielt dem HERRN ein Passah zu Jerusalem, und sie schlachteten das Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats. 2 Und er stellte die Priester auf ihre Posten und stärkte sie zu ihrem Dienst im Hause des HERRN. 3 Er sprach auch zu den Leviten, welche ganz Israel lehrten und die dem HERRN geheiligt waren: Tut die heilige Lade in das Haus, das Salomo, der Sohn Davids, der König Israels, gebaut hat! Ihr habt sie nicht mehr auf den Schultern zu tragen; so dienet nun dem HERRN, eurem Gott, und seinem Volk Israel! (1. Könige 6.1) 4 Und seid bereit nach euren Vaterhäusern, in euren Abteilungen, wie sie David, der König von Israel, und sein Sohn Salomo vorgeschrieben haben, 5 und stellet euch im Heiligtum auf, entsprechend den Abteilungen der Stammhäuser eurer Brüder, der Volksgenossen, auch nach der Einteilung der Stammhäuser der Leviten, 6 und schlachtet das Passah! Heiliget euch und bereitet zu für eure Brüder, daß sie tun nach dem Wort des HERRN durch Mose! 7 Und Josia stiftete für die Volksgenossen Schafe, Lämmer und Ziegen, alles zu Passahopfern, für alle, die anwesend waren, 30000 an der Zahl; dazu 3000 Rinder, und solches von der Habe des Königs. (2. Chronik 30.24) 8 Auch seine Fürsten stifteten freiwillige Gaben für das Volk, für die Priester und für die Leviten; Hilkia, Sacharja und Jechiel, die Vorsteher des Hauses Gottes, gaben den Priestern 2600 Passahlämmer, dazu 300 Rinder. 9 Und Kananja, Semaja und Nataneel, seine Brüder, und Chaschabja, Jechiel und Josabad, die Obersten der Leviten, stifteten für die Leviten 5000 Lämmer und 500 Rinder. 10 Nach diesen Vorbereitungen zum Gottesdienst traten die Priester an ihren Platz und die Leviten in ihre Abteilungen nach dem Gebot des Königs. 11 Und sie schächteten das Passah; die Priester nahmen das Blut von ihren Händen und sprengten es, und die Leviten zogen den Lämmern die Haut ab. 12 Und sie taten das Brandopfer beiseite, um es den Abteilungen der Stammhäuser der Volksgenossen zu geben, damit sie es dem HERRN darbrächten, wie im Buche Moses geschrieben steht. Ebenso machten sie es mit den Rindern. 13 Und sie brieten das Passah am Feuer, wie es sich gebührt. Was aber geheiligt war, kochten sie in Töpfen, Kesseln und Schalen; und sie teilten es eilends unter alles Volk. 14 Darnach aber bereiteten sie auch für sich und für die Priester zu. Denn die Priester, die Söhne Aarons, waren mit der Darbringung des Brandopfers und der Fettstücke bis in die Nacht beschäftigt. Darum mußten die Leviten für sich und für die Priester, die Söhne Aarons, zubereiten. 15 Und die Sänger, die Söhne Asaphs, standen an ihrem Platz nach dem Gebot Davids und Asaphs und Hemans und Jedutuns, des Sehers des Königs; und die Torhüter waren an allen Toren. Sie brauchten ihren Dienst nicht zu verlassen; denn ihre Brüder, die Leviten, bereiteten für sie zu. (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 26.1) 16 Also vollzog sich an jenem Tag der ganze Dienst des HERRN in Ordnung, die Passahfeier und der Brandopferdienst auf dem Altar des HERRN, nach dem Gebot des Königs Josia. 17 Also feierten die Kinder Israel, die anwesend waren, zu jener Zeit das Passah und das Fest der ungesäuerten Brote, sieben Tage lang. 18 Es war aber kein derartiges Passah in Israel gefeiert worden, seit der Zeit des Propheten Samuel; und keiner der Könige von Israel hatte ein solches Passah veranstaltet, wie Josia es hielt mit den Priestern und Leviten und mit ganz Juda und mit allen, die von Israel anwesend waren, auch mit den Einwohnern von Jerusalem. (2. Chronik 30.26) 19 Im achtzehnten Jahre der Regierung Josias wurde dieses Passah gefeiert.Josia wird im Kampf gegen den Pharao tödlich verletzt
20 Nach alledem, als Josia das Haus des HERRN wieder hergestellt hatte, zog Necho, der König von Ägypten, herauf, um bei Karkemisch am Euphrat eine Schlacht zu liefern. Und Josia zog aus, ihm entgegen. 21 Jener aber sandte Boten zu ihm und ließ ihm sagen: Was habe ich mit dir zu schaffen, König von Juda? Nicht wider dich komme ich heute, sondern wider ein Haus, das mit mir im Streite liegt, und Gott hat gesagt, ich solle eilen. Laß ab von deinem Widerstand gegen Gott, der mit mir ist, damit er dich nicht verderbe. 22 Aber Josia wandte sein Angesicht nicht von ihm ab, sondern verkleidete sich, um mit ihm zu kämpfen, und gehorchte nicht den Worten Nechos, die aus dem Munde Gottes kamen , sondern kam, mit ihm zu streiten auf der Ebene bei Megiddo. 23 Aber die Schützen trafen den König Josia. Und der König sprach zu seinen Knechten: Traget mich hinüber, denn ich bin schwer verwundet! 24 Da hoben ihn seine Knechte von dem Kriegswagen auf seinen andern Wagen hinüber, den er bei sich hatte, und brachten ihn nach Jerusalem. Und er starb und ward begraben in den Gräbern seiner Väter. Und ganz Juda und Jerusalem trug Leid um Josia. 25 Und Jeremia dichtete ein Klagelied auf Josia, und alle Sänger und Sängerinnen haben seitdem in ihren Klageliedern von Josia geredet, bis auf diesen Tag; und man machte sie zum Brauch in Israel. Und siehe, sie sind aufgezeichnet in den Klageliedern. (Jeremia 22.10-11) 26 Was aber mehr von Josia zu sagen ist und seine Frömmigkeit nach der Vorschrift des Gesetzes des HERRN 27 und seine Geschichten, die früheren und die späteren, siehe, die sind aufgezeichnet im Buche der Könige von Israel und Juda.3. Mose - Kapitel 13
Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen
1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)
Aussatz an Stoffen und Lederwaren
47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.