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2. Chronik - Kapitel 34

König Josia von Juda und sein Eifer für den HERRN

1 Acht Jahre alt war Josia, als er König ward, und regierte einunddreißig Jahre lang zu Jerusalem. (2. Könige 22.1-2) 2 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, und wandelte in den Wegen seines Vaters David und wich weder zur Rechten noch zur Linken. (2. Könige 22.1-2) (2. Chronik 29.2) 3 Denn im achten Jahr seines Königreichs, als er noch ein Knabe war, fing er an, den Gott seines Vaters David zu suchen; und im zwölften Jahr fing er an, Juda und Jerusalem von den Höhen und den Ascheren und den geschnitzten und gegossenen Bildern zu reinigen. (2. Könige 23.4) 4 Und man brach in seiner Gegenwart die Altäre der Baale ab; und er hieb die Sonnensäulen, die auf denselben standen, um; und die Ascheren und die geschnitzten und gegossenen Bilder zerbrach er und machte sie zu Staub und streute sie auf die Gräber derer, die ihnen geopfert hatten; (3. Mose 26.30) (2. Chronik 14.4) 5 er verbrannte auch die Gebeine der Priester auf ihren Altären, und so reinigte er Juda und Jerusalem. (1. Könige 13.2) 6 Ebenso tat er in den Städten von Manasse, Ephraim und Simeon und bis gen Naphtali, in ihren Ruinen ringsum. 7 Und als er die Altäre und die Ascheren abgebrochen und die geschnitzten Bilder zu Staub zermalmt und alle Sonnensäulen im ganzen Lande Israel abgehauen hatte, kehrte er wieder nach Jerusalem zurück. 8 Im achtzehnten Jahr seines Königreichs, als er das Land und das Haus Gottes gereinigt hatte, sandte er Saphan, den Sohn Azaljas, und Maaseja, den Obersten der Stadt, und Joach, den Sohn des Joahas, den Kanzler, um das Haus des HERRN, seines Gottes, auszubessern. (2. Könige 22.3-6) 9 Und sie kamen zu dem Hohenpriester Hilkia und übergaben das Geld, das zum Hause des HERRN gebracht ward, welches die Leviten, die an der Schwelle hüteten, von Manasse, Ephraim und von allen Übriggebliebenen in Israel und von ganz Juda und Benjamin und von den Einwohnern Jerusalems gesammelt hatten. 10 Sie gaben es aber in die Hand derer, die dazu bestellt waren, das Werk am Hause des HERRN ausführen zu lassen, und diese gaben es den Werkleuten, welche am Hause des HERRN arbeiteten, um das Haus wieder herzustellen und auszubessern; 11 und zwar gaben sie es den Zimmerleuten und Bauleuten, um gehauene Steine zu kaufen und Holz für die Bindebalken und für die Balken der Häuser, welche die Könige Judas verderbt hatten. 12 Und die Leute arbeiteten auf Treu und Glauben an dem Werk. Und es waren über sie verordnet Jahat und Obadja, die Leviten von den Kindern Merari, Sacharja und Mesullam von den Kindern der Kahatiter, und alle diese Leviten verstanden sich auf Musikinstrumente. 13 Auch über die Lastträger und alle Arbeitsleute der verschiedenen Gewerbe waren Aufseher, und einige von den Leviten waren Schreiber, Amtleute und Torhüter.

Das Buch des Gesetzes wird wieder gefunden. Josias Buße

14 Als sie aber das Geld herausnahmen, das zum Hause des HERRN gebracht worden war, fand der Priester Hilkia das Gesetzbuch des HERRN, durch Mose gegeben. 15 Da hob Hilkia an und sprach zu Saphan, dem Schreiber: Ich habe das Gesetzbuch im Hause des HERRN gefunden! Und Hilkia gab das Buch dem Saphan. 16 Saphan aber brachte das Buch zum König und meldete dem König und sprach: Deine Knechte besorgen alles, was ihnen in die Hände gelegt worden ist. 17 Sie haben das Geld ausgeschüttet, das im Hause des HERRN vorgefunden worden ist, und haben es den Aufsehern und den Arbeitern gegeben. 18 Dann berichtete der Schreiber Saphan dem König und sprach: Der Priester Hilkia hat mir ein Buch gegeben! Und Saphan las daraus dem König vor. 19 Als nun der König die Worte des Gesetzes hörte, zerriß er seine Kleider. 20 Und der König gebot Hilkia und Achikam, dem Sohne Saphans, und Abdon, dem Sohn Michas, und Saphan, dem Schreiber, und Asaja, dem Knecht des Königs, und sprach: 21 Gehet hin, fraget den HERRN für mich und für die Übriggebliebenen in Israel und Juda wegen der Worte des Buches, das gefunden worden ist; denn groß ist der Grimm des HERRN, der über uns ausgegossen ist, weil unsre Väter das Wort des HERRN nicht beobachtet haben, zu tun nach allem, was in diesem Buche geschrieben steht! 22 Da ging Hilkia mit den andern, die vom König gesandt waren, zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallums, des Sohnes Tokhats, des Sohnes Hasras, des Kleiderhüters, die zu Jerusalem wohnte im andern Stadtteil, und sie redeten demgemäß mit ihr.

Die Botschaft des HERRN an Josia

23 Und sie sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Saget dem Mann, der euch zu mir gesandt hat: 24 So spricht der HERR: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und über seine Einwohner, nämlich alle die Flüche, welche geschrieben stehen in dem Buche, das man vor dem König von Juda gelesen hat, (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 25 weil sie mich verlassen und andern Göttern geräuchert haben, mich zu reizen mit allen Werken ihrer Hände; darum soll mein Grimm sich über diesen Ort ergießen und nicht ausgelöscht werden! 26 Zum König von Juda aber, der euch gesandt hat, den HERRN zu befragen, sollt ihr also sagen: So spricht der HERR, der Gott Israels, betreffs der Worte, die du gehört hast: 27 Weil dein Herz weich geworden ist und du dich vor Gott gedemütigt hast, als du seine Worte wider diesen Ort und wider seine Einwohner hörtest, ja, weil du dich vor mir gedemütigt und deine Kleider zerrissen und vor mir geweint hast, so habe auch ich dich erhört, spricht der HERR. (2. Chronik 33.12) 28 Siehe, ich will dich zu deinen Vätern versammeln, daß du in Frieden in dein Grab gebracht wirst und deine Augen all das Unglück nicht sehen müssen, das ich über diesen Ort und seine Einwohner bringen will.

Josias Bund vor dem HERRN

29 Als sie nun dem König diese Antwort brachten, sandte der König hin und ließ alle Ältesten in Juda und Jerusalem zusammenkommen. (2. Könige 23.1-3) 30 Und der König ging hinauf in das Haus des HERRN und mit ihm alle Männer von Juda und die Einwohner von Jerusalem, die Priester, die Leviten und alles Volk, groß und klein, und man las vor ihren Ohren alle Worte des Bundesbuches, das im Hause des HERRN gefunden worden war. 31 Und der König trat an seinen Standort und machte einen Bund vor dem HERRN, daß er dem HERRN nachwandeln wolle, seine Gebote, seine Zeugnisse und seine Satzungen zu halten von ganzem Herzen und von ganzer Seele, zu tun nach den Worten des Bundes, die in diesem Buch geschrieben sind. (Josua 24.25) (2. Chronik 15.12) 32 Und er ließ alle dazu Stellung nehmen, die zu Jerusalem und in Benjamin anwesend waren. Und die Einwohner von Jerusalem taten nach dem Bunde Gottes, des Gottes ihrer Väter. (2. Könige 23.3) 33 Und Josia schaffte alle Greuel weg aus allen Ländern der Kinder Israel und verpflichtete alle, die sich in Israel befanden, zum Dienste des HERRN, ihres Gottes. Solange Josia lebte, wichen sie nicht von dem HERRN, dem Gott ihrer Väter.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.