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2. Chronik - Kapitel 34

König Josia von Juda und sein Eifer für den HERRN

1 Acht Jahre alt war Josia, als er König ward, und regierte einunddreißig Jahre lang zu Jerusalem. (2. Könige 22.1-2) 2 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, und wandelte in den Wegen seines Vaters David und wich weder zur Rechten noch zur Linken. (2. Könige 22.1-2) (2. Chronik 29.2) 3 Denn im achten Jahr seines Königreichs, als er noch ein Knabe war, fing er an, den Gott seines Vaters David zu suchen; und im zwölften Jahr fing er an, Juda und Jerusalem von den Höhen und den Ascheren und den geschnitzten und gegossenen Bildern zu reinigen. (2. Könige 23.4) 4 Und man brach in seiner Gegenwart die Altäre der Baale ab; und er hieb die Sonnensäulen, die auf denselben standen, um; und die Ascheren und die geschnitzten und gegossenen Bilder zerbrach er und machte sie zu Staub und streute sie auf die Gräber derer, die ihnen geopfert hatten; (3. Mose 26.30) (2. Chronik 14.4) 5 er verbrannte auch die Gebeine der Priester auf ihren Altären, und so reinigte er Juda und Jerusalem. (1. Könige 13.2) 6 Ebenso tat er in den Städten von Manasse, Ephraim und Simeon und bis gen Naphtali, in ihren Ruinen ringsum. 7 Und als er die Altäre und die Ascheren abgebrochen und die geschnitzten Bilder zu Staub zermalmt und alle Sonnensäulen im ganzen Lande Israel abgehauen hatte, kehrte er wieder nach Jerusalem zurück. 8 Im achtzehnten Jahr seines Königreichs, als er das Land und das Haus Gottes gereinigt hatte, sandte er Saphan, den Sohn Azaljas, und Maaseja, den Obersten der Stadt, und Joach, den Sohn des Joahas, den Kanzler, um das Haus des HERRN, seines Gottes, auszubessern. (2. Könige 22.3-6) 9 Und sie kamen zu dem Hohenpriester Hilkia und übergaben das Geld, das zum Hause des HERRN gebracht ward, welches die Leviten, die an der Schwelle hüteten, von Manasse, Ephraim und von allen Übriggebliebenen in Israel und von ganz Juda und Benjamin und von den Einwohnern Jerusalems gesammelt hatten. 10 Sie gaben es aber in die Hand derer, die dazu bestellt waren, das Werk am Hause des HERRN ausführen zu lassen, und diese gaben es den Werkleuten, welche am Hause des HERRN arbeiteten, um das Haus wieder herzustellen und auszubessern; 11 und zwar gaben sie es den Zimmerleuten und Bauleuten, um gehauene Steine zu kaufen und Holz für die Bindebalken und für die Balken der Häuser, welche die Könige Judas verderbt hatten. 12 Und die Leute arbeiteten auf Treu und Glauben an dem Werk. Und es waren über sie verordnet Jahat und Obadja, die Leviten von den Kindern Merari, Sacharja und Mesullam von den Kindern der Kahatiter, und alle diese Leviten verstanden sich auf Musikinstrumente. 13 Auch über die Lastträger und alle Arbeitsleute der verschiedenen Gewerbe waren Aufseher, und einige von den Leviten waren Schreiber, Amtleute und Torhüter.

Das Buch des Gesetzes wird wieder gefunden. Josias Buße

14 Als sie aber das Geld herausnahmen, das zum Hause des HERRN gebracht worden war, fand der Priester Hilkia das Gesetzbuch des HERRN, durch Mose gegeben. 15 Da hob Hilkia an und sprach zu Saphan, dem Schreiber: Ich habe das Gesetzbuch im Hause des HERRN gefunden! Und Hilkia gab das Buch dem Saphan. 16 Saphan aber brachte das Buch zum König und meldete dem König und sprach: Deine Knechte besorgen alles, was ihnen in die Hände gelegt worden ist. 17 Sie haben das Geld ausgeschüttet, das im Hause des HERRN vorgefunden worden ist, und haben es den Aufsehern und den Arbeitern gegeben. 18 Dann berichtete der Schreiber Saphan dem König und sprach: Der Priester Hilkia hat mir ein Buch gegeben! Und Saphan las daraus dem König vor. 19 Als nun der König die Worte des Gesetzes hörte, zerriß er seine Kleider. 20 Und der König gebot Hilkia und Achikam, dem Sohne Saphans, und Abdon, dem Sohn Michas, und Saphan, dem Schreiber, und Asaja, dem Knecht des Königs, und sprach: 21 Gehet hin, fraget den HERRN für mich und für die Übriggebliebenen in Israel und Juda wegen der Worte des Buches, das gefunden worden ist; denn groß ist der Grimm des HERRN, der über uns ausgegossen ist, weil unsre Väter das Wort des HERRN nicht beobachtet haben, zu tun nach allem, was in diesem Buche geschrieben steht! 22 Da ging Hilkia mit den andern, die vom König gesandt waren, zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallums, des Sohnes Tokhats, des Sohnes Hasras, des Kleiderhüters, die zu Jerusalem wohnte im andern Stadtteil, und sie redeten demgemäß mit ihr.

Die Botschaft des HERRN an Josia

23 Und sie sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Saget dem Mann, der euch zu mir gesandt hat: 24 So spricht der HERR: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und über seine Einwohner, nämlich alle die Flüche, welche geschrieben stehen in dem Buche, das man vor dem König von Juda gelesen hat, (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 25 weil sie mich verlassen und andern Göttern geräuchert haben, mich zu reizen mit allen Werken ihrer Hände; darum soll mein Grimm sich über diesen Ort ergießen und nicht ausgelöscht werden! 26 Zum König von Juda aber, der euch gesandt hat, den HERRN zu befragen, sollt ihr also sagen: So spricht der HERR, der Gott Israels, betreffs der Worte, die du gehört hast: 27 Weil dein Herz weich geworden ist und du dich vor Gott gedemütigt hast, als du seine Worte wider diesen Ort und wider seine Einwohner hörtest, ja, weil du dich vor mir gedemütigt und deine Kleider zerrissen und vor mir geweint hast, so habe auch ich dich erhört, spricht der HERR. (2. Chronik 33.12) 28 Siehe, ich will dich zu deinen Vätern versammeln, daß du in Frieden in dein Grab gebracht wirst und deine Augen all das Unglück nicht sehen müssen, das ich über diesen Ort und seine Einwohner bringen will.

Josias Bund vor dem HERRN

29 Als sie nun dem König diese Antwort brachten, sandte der König hin und ließ alle Ältesten in Juda und Jerusalem zusammenkommen. (2. Könige 23.1-3) 30 Und der König ging hinauf in das Haus des HERRN und mit ihm alle Männer von Juda und die Einwohner von Jerusalem, die Priester, die Leviten und alles Volk, groß und klein, und man las vor ihren Ohren alle Worte des Bundesbuches, das im Hause des HERRN gefunden worden war. 31 Und der König trat an seinen Standort und machte einen Bund vor dem HERRN, daß er dem HERRN nachwandeln wolle, seine Gebote, seine Zeugnisse und seine Satzungen zu halten von ganzem Herzen und von ganzer Seele, zu tun nach den Worten des Bundes, die in diesem Buch geschrieben sind. (Josua 24.25) (2. Chronik 15.12) 32 Und er ließ alle dazu Stellung nehmen, die zu Jerusalem und in Benjamin anwesend waren. Und die Einwohner von Jerusalem taten nach dem Bunde Gottes, des Gottes ihrer Väter. (2. Könige 23.3) 33 Und Josia schaffte alle Greuel weg aus allen Ländern der Kinder Israel und verpflichtete alle, die sich in Israel befanden, zum Dienste des HERRN, ihres Gottes. Solange Josia lebte, wichen sie nicht von dem HERRN, dem Gott ihrer Väter.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.