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2. Chronik - Kapitel 33

König Manasse von Juda und seine gottlose Regierung

1 Manasse war zwölf Jahre alt, als er König ward, und regierte fünfundfünfzig Jahre lang zu Jerusalem. 2 Und er tat, was böse war in den Augen des HERRN, nach den Greueln der Heiden, welche der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte. (5. Mose 18.9) 3 Er baute die Höhen wieder auf, die sein Vater Hiskia abgebrochen hatte, und errichtete den Baalen Altäre und machte Ascheren und betete das ganze Heer des Himmels an und diente ihnen. (2. Könige 18.4) 4 Er baute auch Altäre im Hause des HERRN, davon der HERR gesagt hatte: Zu Jerusalem soll mein Name sein ewiglich! (5. Mose 12.5) (5. Mose 12.11) (1. Könige 9.3) 5 Und er baute dem ganzen Heere des Himmels Altäre, in beiden Vorhöfen am Hause des HERRN. 6 Er führte auch seine Söhne durchs Feuer im Tal des Sohnes Hinnoms und trieb Wolkendeuterei, Schlangenbeschwörung und Zauberei und hielt Geisterbanner und Wahrsager und tat vielerlei Böses vor dem HERRN, um ihn zu kränken. 7 Er setzte auch das Götzenbild, das er machen ließ, in das Haus Gottes, davon Gott zu David und seinem Sohn Salomo gesagt hatte: In dieses Haus und nach Jerusalem, das ich aus allen Stämmen Israels erwählt habe, will ich meinen Namen setzen ewiglich; 8 und ich will Israels Fuß nicht mehr aus dem Lande vertreiben, das ich ihren Vätern bestimmt habe, sofern sie darauf achten, alles zu tun, was ich ihnen geboten habe im ganzen Gesetz, in den Satzungen und Rechten, durch Mose! 9 Aber Manasse verführte das Volk Juda und die Einwohner von Jerusalem, so daß sie Ärgeres taten als die Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertilgt hatte.

Manasse wird gefangengenommen und tut Buße

10 Und der HERR redete zu Manasse und zu seinem Volk, aber sie merkten nicht darauf. 11 Da ließ der HERR die Heerführer des Königs von Assyrien über sie kommen, die fingen Manasse mit Haken, banden ihn mit zwei ehernen Ketten und verbrachten ihn nach Babel. 12 Als er nun in der Not war, flehte er den HERRN, seinen Gott, an und demütigte sich sehr vor dem Gott seiner Väter. 13 Und da er zu ihm betete, ließ sich Gott von ihm erbitten, also daß er sein Flehen erhörte und ihn wieder gen Jerusalem zu seinem Königreich brachte. Da erkannte Manasse, daß der HERR Gott ist. (1. Könige 18.39) 14 Darnach baute er eine äußere Mauer an der Stadt Davids, westlich vom Bach Gihon und bis zum Eingang durch das Fischtor und rings um den Ophel, machte sie sehr hoch und legte Hauptleute in alle festen Städte Judas. 15 Er tat auch die fremden Götter weg und entfernte das Götzenbild aus dem Hause des HERRN und alle Altäre, die er auf dem Berge des Hauses des HERRN und zu Jerusalem gebaut hatte, und warf sie vor die Stadt hinaus. 16 Und er baute den Altar des HERRN und opferte darauf Dankopfer und Lobopfer und befahl Juda, daß sie dem HERRN, dem Gott Israels, dienen sollten. 17 Zwar opferte das Volk noch auf den Höhen, aber nur dem HERRN, seinem Gott. 18 Die weitere Geschichte Manasses und sein Gebet zu seinem Gott und die Reden der Seher, die im Namen des HERRN, des Gottes Israels, zu ihm redeten, siehe, das steht in den Geschichten der Könige von Israel. (2. Könige 21.17-18) 19 Sein Gebet, und wie sich Gott von ihm hat erbitten lassen, und alle seine Sünde und seine Missetat und die Orte, darauf er die Höhen baute und Ascheren und Götzenbilder aufstellte, ehe er gedemütigt ward, siehe, das ist beschrieben in den Geschichten der Seher. 20 Und Manasse legte sich zu seinen Vätern, und man begrub ihn in seinem Hause; und sein Sohn Amon ward König an seiner Statt. (2. Könige 21.17-18)

König Amon von Juda

21 Zweiundzwanzig Jahre alt war Amon, als er König ward, und regierte zwei Jahre lang zu Jerusalem; 22 und er tat, was böse war in den Augen des HERRN, wie sein Vater Manasse getan hatte. Und Amon opferte allen Götzen, die sein Vater Manasse gemacht hatte, und diente ihnen. 23 Aber er demütigte sich nicht vor dem HERRN, wie sich sein Vater Manasse gedemütigt hatte, sondern er, Amon, lud große Schuld auf sich. (2. Chronik 33.12) 24 Und seine Knechte machten eine Verschwörung gegen ihn und töteten ihn in seinem Hause. 25 Da erschlug die Landbevölkerung alle, welche die Verschwörung wider den König Amon gemacht hatten; und die Landbevölkerung machte seinen Sohn Josia zum König an seiner Statt.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)