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2. Chronik - Kapitel 33

König Manasse von Juda und seine gottlose Regierung

1 Manasse war zwölf Jahre alt, als er König ward, und regierte fünfundfünfzig Jahre lang zu Jerusalem. 2 Und er tat, was böse war in den Augen des HERRN, nach den Greueln der Heiden, welche der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte. (5. Mose 18.9) 3 Er baute die Höhen wieder auf, die sein Vater Hiskia abgebrochen hatte, und errichtete den Baalen Altäre und machte Ascheren und betete das ganze Heer des Himmels an und diente ihnen. (2. Könige 18.4) 4 Er baute auch Altäre im Hause des HERRN, davon der HERR gesagt hatte: Zu Jerusalem soll mein Name sein ewiglich! (5. Mose 12.5) (5. Mose 12.11) (1. Könige 9.3) 5 Und er baute dem ganzen Heere des Himmels Altäre, in beiden Vorhöfen am Hause des HERRN. 6 Er führte auch seine Söhne durchs Feuer im Tal des Sohnes Hinnoms und trieb Wolkendeuterei, Schlangenbeschwörung und Zauberei und hielt Geisterbanner und Wahrsager und tat vielerlei Böses vor dem HERRN, um ihn zu kränken. 7 Er setzte auch das Götzenbild, das er machen ließ, in das Haus Gottes, davon Gott zu David und seinem Sohn Salomo gesagt hatte: In dieses Haus und nach Jerusalem, das ich aus allen Stämmen Israels erwählt habe, will ich meinen Namen setzen ewiglich; 8 und ich will Israels Fuß nicht mehr aus dem Lande vertreiben, das ich ihren Vätern bestimmt habe, sofern sie darauf achten, alles zu tun, was ich ihnen geboten habe im ganzen Gesetz, in den Satzungen und Rechten, durch Mose! 9 Aber Manasse verführte das Volk Juda und die Einwohner von Jerusalem, so daß sie Ärgeres taten als die Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertilgt hatte.

Manasse wird gefangengenommen und tut Buße

10 Und der HERR redete zu Manasse und zu seinem Volk, aber sie merkten nicht darauf. 11 Da ließ der HERR die Heerführer des Königs von Assyrien über sie kommen, die fingen Manasse mit Haken, banden ihn mit zwei ehernen Ketten und verbrachten ihn nach Babel. 12 Als er nun in der Not war, flehte er den HERRN, seinen Gott, an und demütigte sich sehr vor dem Gott seiner Väter. 13 Und da er zu ihm betete, ließ sich Gott von ihm erbitten, also daß er sein Flehen erhörte und ihn wieder gen Jerusalem zu seinem Königreich brachte. Da erkannte Manasse, daß der HERR Gott ist. (1. Könige 18.39) 14 Darnach baute er eine äußere Mauer an der Stadt Davids, westlich vom Bach Gihon und bis zum Eingang durch das Fischtor und rings um den Ophel, machte sie sehr hoch und legte Hauptleute in alle festen Städte Judas. 15 Er tat auch die fremden Götter weg und entfernte das Götzenbild aus dem Hause des HERRN und alle Altäre, die er auf dem Berge des Hauses des HERRN und zu Jerusalem gebaut hatte, und warf sie vor die Stadt hinaus. 16 Und er baute den Altar des HERRN und opferte darauf Dankopfer und Lobopfer und befahl Juda, daß sie dem HERRN, dem Gott Israels, dienen sollten. 17 Zwar opferte das Volk noch auf den Höhen, aber nur dem HERRN, seinem Gott. 18 Die weitere Geschichte Manasses und sein Gebet zu seinem Gott und die Reden der Seher, die im Namen des HERRN, des Gottes Israels, zu ihm redeten, siehe, das steht in den Geschichten der Könige von Israel. (2. Könige 21.17-18) 19 Sein Gebet, und wie sich Gott von ihm hat erbitten lassen, und alle seine Sünde und seine Missetat und die Orte, darauf er die Höhen baute und Ascheren und Götzenbilder aufstellte, ehe er gedemütigt ward, siehe, das ist beschrieben in den Geschichten der Seher. 20 Und Manasse legte sich zu seinen Vätern, und man begrub ihn in seinem Hause; und sein Sohn Amon ward König an seiner Statt. (2. Könige 21.17-18)

König Amon von Juda

21 Zweiundzwanzig Jahre alt war Amon, als er König ward, und regierte zwei Jahre lang zu Jerusalem; 22 und er tat, was böse war in den Augen des HERRN, wie sein Vater Manasse getan hatte. Und Amon opferte allen Götzen, die sein Vater Manasse gemacht hatte, und diente ihnen. 23 Aber er demütigte sich nicht vor dem HERRN, wie sich sein Vater Manasse gedemütigt hatte, sondern er, Amon, lud große Schuld auf sich. (2. Chronik 33.12) 24 Und seine Knechte machten eine Verschwörung gegen ihn und töteten ihn in seinem Hause. 25 Da erschlug die Landbevölkerung alle, welche die Verschwörung wider den König Amon gemacht hatten; und die Landbevölkerung machte seinen Sohn Josia zum König an seiner Statt.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)