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2. Chronik - Kapitel 32

Der Einfall des Königs von Assyrien

1 Nach diesen Geschichten und dieser bewiesenen Treue kam Sanherib, der König von Assyrien, und rückte in Juda ein und belagerte die festen Städte und gedachte sie zu erobern. (2. Chronik 31.20) 2 Als aber Hiskia sah, daß Sanherib gekommen war und die Absicht hatte, wider Jerusalem zu streiten, 3 beschloß er mit seinen Obersten und seinen Gewaltigen, die Wasserquellen draußen vor der Stadt zu verstopfen; und sie halfen ihm. 4 Und die Leute versammelten sich in großer Zahl und verstopften alle Brunnen und den Bach, der mitten durch das Land läuft, und sprachen: Warum sollten die Könige von Assyrien viel Wasser finden, wenn sie kommen? 5 Und er faßte Mut und baute die Mauer allenthalben, wo sie zerrissen war, und erhöhte die Türme und baute draußen noch eine andere Mauer und befestigte das Millo an der Stadt Davids. Auch machte er viele Wurfgeschosse und Schilde (2. Chronik 25.23) 6 und setzte kriegstüchtige Hauptleute über das Volk und versammelte sie zu sich auf den Platz am Tore der Stadt, sprach ihnen Mut zu und sagte: (2. Chronik 30.22) 7 Seid stark und fest! Fürchtet euch nicht und erschrecket nicht vor dem König von Assyrien noch vor dem ganzen Haufen, der bei ihm ist; denn mit uns ist ein Größerer als mit ihm; (2. Könige 6.16) 8 mit ihm ist ein fleischlicher Arm, mit uns aber ist der HERR, unser Gott, um uns zu helfen und für uns Krieg zu führen! Und das Volk verließ sich auf die Worte Hiskias, des Königs von Juda. (Jeremia 17.5) (Jeremia 17.7)

Sanherib verhöhnt den HERRN

9 Darnach sandte Sanherib, der König von Assyrien, seine Knechte gen Jerusalem (denn er lag vor Lachis mit seinem ganzen Heer) zu Hiskia, dem König von Juda, und zu ganz Juda, das zu Jerusalem war, und ließ ihm sagen: 10 So spricht Sanherib, der König von Assyrien: Worauf verlasset ihr euch, die ihr in dem belagerten Jerusalem sitzet? 11 Verführt euch nicht Hiskia, vor Hunger und Durst zu sterben, indem er sagt: Der HERR, unser Gott, wird uns aus der Hand des Königs von Assyrien erretten? 12 Hat aber nicht derselbe Hiskia seine Höhen und Altäre weggeschafft und Juda und Jerusalem befohlen: Vor einem einzigen Altar sollt ihr anbeten und räuchern? 13 Wisset ihr nicht, was ich und meine Väter allen Völkern der Länder getan haben? Haben auch die Götter der Nationen in den Ländern jemals ihre Länder aus meiner Hand zu erretten vermocht? 14 Wer ist unter allen Göttern dieser Nationen, die meine Väter ganz und gar vernichtet haben, der sein Volk aus meiner Hand zu erretten vermochte, daß euer Gott euch aus meiner Hand erretten könnte? 15 So lasset euch nun durch Hiskia nicht verführen und lasset euch nicht also von ihm bereden und glaubet ihm nicht! Denn da kein Gott irgend einer Nation oder eines Königreiches sein Volk aus meiner Hand und aus der Hand meiner Väter zu erretten vermochte, so wird auch euer Gott euch nicht aus meiner Hand zu erretten vermögen! 16 Und noch mehr redeten seine Knechte wider Gott, den HERRN, und wider seinen Knecht Hiskia. 17 Er schrieb auch Briefe, um den HERRN, den Gott Israels, zu schmähen, und redete wider ihn und sprach: Wie die Götter der Nationen in den Ländern ihr Volk nicht aus meiner Hand errettet haben, so wird auch der Gott Hiskias sein Volk nicht aus meiner Hand erretten! 18 Und sie riefen mit lauter Stimme, auf jüdisch, zum Volk von Jerusalem, das auf den Mauern war, um es furchtsam zu machen und zu erschrecken und so die Stadt gewinnen zu können; 19 und sie redeten vom Gott Jerusalems wie von den Göttern der Heidenvölker, die ein Werk von Menschenhänden sind.

Gottes wunderbare Rettung

20 Aber der König Hiskia und der Prophet Jesaja, der Sohn des Amoz, beteten deshalb und schrieen zum Himmel. 21 Und der HERR sandte einen Engel, der vertilgte alle Gewaltigen des Heeres und die Fürsten und die Obersten im Lager des Königs von Assyrien, daß er mit Schanden in sein Land zurückkehrte. Und als er in das Haus seines Gottes ging, fällten ihn daselbst durchs Schwert einige seiner leiblichen Söhne. 22 Also rettete der HERR den Hiskia und die Einwohner von Jerusalem aus der Hand Sanheribs, des Königs von Assyrien, und aus der Hand aller andern und verschaffte ihnen Ruhe auf allen Seiten; 23 so daß viele dem HERRN Geschenke brachten nach Jerusalem und Hiskia, dem König von Juda, Kostbarkeiten; und er stieg darnach in der Achtung aller Nationen.

Hiskias Krankheit und Genesung. Sein Ende

24 Zu jener Zeit ward Hiskia todkrank. Da betete er zum HERRN; der redete mit ihm und gab ihm ein Wunderzeichen. 25 Aber Hiskia vergalt die Wohltat nicht, die ihm widerfahren war, sondern sein Herz erhob sich. Da kam der Zorn über ihn und über Juda und Jerusalem. (2. Chronik 26.16) 26 Als aber Hiskia sich darüber demütigte, daß sein Herz sich erhoben hatte, er und die Einwohner von Jerusalem, kam der Zorn des HERRN nicht über sie, solange Hiskia lebte. 27 Und Hiskia hatte sehr großen Reichtum und Ehre und sammelte sich Schätze von Silber, Gold, Edelsteinen, Gewürz, Schilden und allerlei kostbaren Geräten. 28 Er hatte auch Vorratshäuser für den Ertrag des Korns, Mosts und Öls; und Ställe für allerlei Vieh und Hürden für die Schafe. 29 Und er baute Städte und hatte sehr viel Vieh, Schafe und Rinder; denn Gott gab ihm sehr viele Güter. 30 Er, Hiskia, war es auch, der den obern Ausfluß des Wassers Gihon verstopfte und es westlich abwärts, zur Stadt Davids leitete; und Hiskia hatte Glück in allem, was er unternahm. 31 Als aber die Gesandten der Fürsten von Babel zu ihm geschickt wurden, sich nach dem Wunder zu erkundigen, das im Lande geschehen war, verließ ihn Gott, um ihn auf die Probe zu stellen, damit kund würde alles, was in seinem Herzen sei. 32 Das Übrige aber von Hiskias Geschichte und von seiner Frömmigkeit, siehe, das ist aufgezeichnet in der Offenbarung des Propheten Jesaja, des Sohnes des Amoz, und im Buche der Könige von Juda und Israel. 33 Und Hiskia entschlief mit seinen Vätern, und man begrub ihn bei der Treppe, die zu den Gräbern der Söhne Davids führt. Und ganz Juda und die Einwohner von Jerusalem erwiesen ihm Ehre bei seinem Tode; und sein Sohn Manasse ward König an seiner Statt. (2. Chronik 16.14)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.