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2. Chronik - Kapitel 31

Die Neuordnung des Tempeldienstes durch Hiskia

1 Und nach Beendigung aller dieser Festlichkeiten zogen alle Israeliten, die sich eingefunden hatten, hinaus zu den Städten Judas, zerbrachen die Säulen und hieben die Ascheren um und zerstörten die Höhen und die Altäre in ganz Juda und Benjamin, Ephraim und Manasse, bis sie dieselben gänzlich ausgetilgt hatten. Darnach kehrten alle Kinder Israel wieder zu ihrer Besitzung, in ihre Städte zurück. (5. Mose 7.5) (2. Könige 18.4) 2 Hiskia aber stellte die Abteilungen der Priester und der Leviten wieder her, daß jeder seinen Dienst hatte, sowohl die Priester als auch die Leviten, Brandopfer und Dankopfer darzubringen, zu dienen, zu danken und zu loben in den Toren des Lagers des HERRN. 3 Auch gab der König einen Teil seiner Habe für die Brandopfer, für die Brandopfer am Morgen und am Abend, und für die Brandopfer an den Sabbaten und Neumonden und Festen, wie im Gesetze des HERRN geschrieben steht. (4. Mose 28.1) (4. Mose 29.1) 4 Und er gebot dem Volk, das zu Jerusalem wohnte, den Priestern und Leviten ihre Gebühr zu geben, damit sie am Gesetz des HERRN festhalten könnten. 5 Als nun dieser Befehl bekannt ward, gaben die Kinder Israel viele Erstlingsgaben von Korn, Most, Öl, Honig und allem Ertrag des Feldes und brachten die Zehnten von allem in Menge herbei. (2. Mose 23.19) (5. Mose 14.22-23) 6 Und auch die Kinder Israel und Juda, die in den Städten Judas wohnten, brachten den Zehnten von Rindern und Schafen und den Zehnten von den geheiligten Dingen, die dem HERRN, ihrem Gott, geheiligt worden waren, und legten es haufenweise hin. 7 Im dritten Monat fingen sie an, die Haufen aufzuschütten, und im siebenten Monat waren sie damit fertig. 8 Als nun Hiskia und die Obersten hineingingen und die Haufen sahen, lobten sie den HERRN und sein Volk Israel. 9 Und Hiskia befragte die Priester und Leviten wegen dieser Haufen. 10 Da antwortete ihm Asarja, der Oberpriester vom Hause Zadok, und sprach: Seitdem man angefangen hat, das Hebopfer in das Haus des HERRN zu bringen, hat man gegessen und ist satt geworden und hat noch viel übriggelassen; denn der HERR hat sein Volk gesegnet; daher ist eine so große Menge übriggeblieben. 11 Da befahl Hiskia, daß man Vorratskammern herrichte im Hause des HERRN; und sie richteten dieselben her 12 und taten treulich hinein das Hebopfer, die Zehnten und das Geheiligte. Und als Oberaufseher über dieselben wurden bestellt: Kananja, der Levit, und Simei, sein Bruder, als zweiter; 13 dazu Jechiel, Asasja, Nahat, Asahel, Jerimot, Josabad, Eliel, Jismachja, Mahat und Benaja, als Aufseher unter der Leitung Kananjas und Simeis, seines Bruders, nach dem Befehl des Königs Hiskia und Asarjas, des Obersten im Hause Gottes. 14 Und Kore, der Sohn Jimmas, der Levit, der Torhüter gegen Aufgang, war über die freiwilligen Gaben Gottes gesetzt, um das Hebopfer des HERRN und die hochheiligen Dinge herauszugeben. 15 Und unter seiner Leitung waren Eden, Minjamin, Jesua, Semaja, Amarja und Sechanja, um in den Städten der Priester ihren Brüdern abteilungsweise getreulich ihren Anteil zu geben, den Kleinen wie den Großen. 16 berdies wurden sie in Geschlechtsregister eingetragen, alles, was männlich war, von drei Jahren an und darüber, alle, die in das Haus des HERRN gehen sollten nach der täglichen Ordnung an ihren Dienst auf ihren Posten, nach ihren Abteilungen. 17 Und zwar erfolgte die Eintragung der Priester nach ihren Vaterhäusern, und die der Leviten von zwanzig Jahren an und darüber mit Rücksicht auf ihre Ämter, die sie abteilungsweise zu versehen hatten. 18 Und sie hatten sich einzutragen samt ihren Kindern, ihren Weibern, ihren Söhnen und Töchtern, als ganze Gemeinde; denn gewissenhaft heiligten sie sich für das Heiligtum. 19 Und für die Söhne Aarons, die Priester, die in den zu ihren Städten gehörenden Ländereien wohnten , hatte es in jeder Stadt mit Namen bezeichnete Leute, welche die Austeilung an die männlichen Glieder der Priesterfamilien und an alle, die in die levitischen Geschlechtsregister eingetragen waren, zu besorgen hatten. 20 Also handelte Hiskia in ganz Juda und tat, was gut, recht und getreu war vor dem HERRN, seinem Gott. 21 Und in all seinem Werk, das er im Dienste des Hauses Gottes und nach dem Gesetze und Gebot unternahm, um seinen Gott zu suchen, handelte er von ganzem Herzen, und so gelang es ihm auch. (Psalm 1.3)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)