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2. Chronik - Kapitel 31

Die Neuordnung des Tempeldienstes durch Hiskia

1 Und nach Beendigung aller dieser Festlichkeiten zogen alle Israeliten, die sich eingefunden hatten, hinaus zu den Städten Judas, zerbrachen die Säulen und hieben die Ascheren um und zerstörten die Höhen und die Altäre in ganz Juda und Benjamin, Ephraim und Manasse, bis sie dieselben gänzlich ausgetilgt hatten. Darnach kehrten alle Kinder Israel wieder zu ihrer Besitzung, in ihre Städte zurück. (5. Mose 7.5) (2. Könige 18.4) 2 Hiskia aber stellte die Abteilungen der Priester und der Leviten wieder her, daß jeder seinen Dienst hatte, sowohl die Priester als auch die Leviten, Brandopfer und Dankopfer darzubringen, zu dienen, zu danken und zu loben in den Toren des Lagers des HERRN. 3 Auch gab der König einen Teil seiner Habe für die Brandopfer, für die Brandopfer am Morgen und am Abend, und für die Brandopfer an den Sabbaten und Neumonden und Festen, wie im Gesetze des HERRN geschrieben steht. (4. Mose 28.1) (4. Mose 29.1) 4 Und er gebot dem Volk, das zu Jerusalem wohnte, den Priestern und Leviten ihre Gebühr zu geben, damit sie am Gesetz des HERRN festhalten könnten. 5 Als nun dieser Befehl bekannt ward, gaben die Kinder Israel viele Erstlingsgaben von Korn, Most, Öl, Honig und allem Ertrag des Feldes und brachten die Zehnten von allem in Menge herbei. (2. Mose 23.19) (5. Mose 14.22-23) 6 Und auch die Kinder Israel und Juda, die in den Städten Judas wohnten, brachten den Zehnten von Rindern und Schafen und den Zehnten von den geheiligten Dingen, die dem HERRN, ihrem Gott, geheiligt worden waren, und legten es haufenweise hin. 7 Im dritten Monat fingen sie an, die Haufen aufzuschütten, und im siebenten Monat waren sie damit fertig. 8 Als nun Hiskia und die Obersten hineingingen und die Haufen sahen, lobten sie den HERRN und sein Volk Israel. 9 Und Hiskia befragte die Priester und Leviten wegen dieser Haufen. 10 Da antwortete ihm Asarja, der Oberpriester vom Hause Zadok, und sprach: Seitdem man angefangen hat, das Hebopfer in das Haus des HERRN zu bringen, hat man gegessen und ist satt geworden und hat noch viel übriggelassen; denn der HERR hat sein Volk gesegnet; daher ist eine so große Menge übriggeblieben. 11 Da befahl Hiskia, daß man Vorratskammern herrichte im Hause des HERRN; und sie richteten dieselben her 12 und taten treulich hinein das Hebopfer, die Zehnten und das Geheiligte. Und als Oberaufseher über dieselben wurden bestellt: Kananja, der Levit, und Simei, sein Bruder, als zweiter; 13 dazu Jechiel, Asasja, Nahat, Asahel, Jerimot, Josabad, Eliel, Jismachja, Mahat und Benaja, als Aufseher unter der Leitung Kananjas und Simeis, seines Bruders, nach dem Befehl des Königs Hiskia und Asarjas, des Obersten im Hause Gottes. 14 Und Kore, der Sohn Jimmas, der Levit, der Torhüter gegen Aufgang, war über die freiwilligen Gaben Gottes gesetzt, um das Hebopfer des HERRN und die hochheiligen Dinge herauszugeben. 15 Und unter seiner Leitung waren Eden, Minjamin, Jesua, Semaja, Amarja und Sechanja, um in den Städten der Priester ihren Brüdern abteilungsweise getreulich ihren Anteil zu geben, den Kleinen wie den Großen. 16 berdies wurden sie in Geschlechtsregister eingetragen, alles, was männlich war, von drei Jahren an und darüber, alle, die in das Haus des HERRN gehen sollten nach der täglichen Ordnung an ihren Dienst auf ihren Posten, nach ihren Abteilungen. 17 Und zwar erfolgte die Eintragung der Priester nach ihren Vaterhäusern, und die der Leviten von zwanzig Jahren an und darüber mit Rücksicht auf ihre Ämter, die sie abteilungsweise zu versehen hatten. 18 Und sie hatten sich einzutragen samt ihren Kindern, ihren Weibern, ihren Söhnen und Töchtern, als ganze Gemeinde; denn gewissenhaft heiligten sie sich für das Heiligtum. 19 Und für die Söhne Aarons, die Priester, die in den zu ihren Städten gehörenden Ländereien wohnten , hatte es in jeder Stadt mit Namen bezeichnete Leute, welche die Austeilung an die männlichen Glieder der Priesterfamilien und an alle, die in die levitischen Geschlechtsregister eingetragen waren, zu besorgen hatten. 20 Also handelte Hiskia in ganz Juda und tat, was gut, recht und getreu war vor dem HERRN, seinem Gott. 21 Und in all seinem Werk, das er im Dienste des Hauses Gottes und nach dem Gesetze und Gebot unternahm, um seinen Gott zu suchen, handelte er von ganzem Herzen, und so gelang es ihm auch. (Psalm 1.3)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)