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2. Chronik - Kapitel 30

Hiskia feiert das Passah

1 Und Hiskia sandte Boten an ganz Israel und Juda und schrieb auch Briefe an Ephraim und Manasse, daß sie zum Hause des HERRN nach Jerusalem kommen sollten, um dem HERRN, dem Gott Israels, Passah zu feiern. (2. Chronik 35.1) 2 Denn der König beschloß mit seinen Obersten und der ganzen Gemeinde zu Jerusalem, das Passah im zweiten Monat zu feiern; (2. Chronik 30.15) 3 denn sie konnten es nicht zur bestimmten Zeit feiern, weil sich die Priester nicht in genügender Zahl geheiligt hatten und das Volk noch nicht in Jerusalem versammelt war. 4 Und der Beschluß gefiel dem König und der ganzen Gemeinde wohl. 5 Und sie verfaßten einen Aufruf, der in ganz Israel, von Beerseba bis Dan, verkündigt werden sollte, daß sie kämen, um dem HERRN, dem Gott Israels, zu Jerusalem Passah zu halten; denn sie hatten es nicht in Menge gefeiert, wie es vorgeschrieben ist. 6 Und die Läufer gingen mit den Briefen von der Hand des Königs und seiner Obersten durch ganz Israel und Juda und sprachen nach dem Befehl des Königs: Ihr Kinder Israel, kehret zurück zum HERRN, dem Gott Abrahams, Isaaks und Israels, so wird er sich zu den Entronnenen kehren, die euch aus der Hand der assyrischen Könige noch übriggeblieben sind, 7 und seid nicht wie eure Väter und eure Brüder, die sich an dem HERRN, dem Gott ihrer Väter, versündigt haben, daß er sie der Verwüstung preisgab, wie ihr sehet! 8 So seid nun nicht halsstarrig wie eure Väter, sondern reichet dem HERRN die Hand und kommt zu seinem Heiligtum, welches er auf ewig geheiligt hat, und dienet dem HERRN, eurem Gott, so wird sich die Glut seines Zorns von euch wenden. 9 Denn wenn ihr zum HERRN zurückkehret, so werden eure Brüder und eure Söhne Barmherzigkeit finden vor denen, die sie gefangen halten, daß sie wieder in dieses Land zurückkehren. Denn der HERR, euer Gott, ist gnädig und barmherzig, und er wird das Angesicht nicht von euch wenden, wenn ihr euch zu ihm kehret! 10 Und die Läufer gingen von einer Stadt zur andern im Lande Ephraim und Manasse und bis nach Sebulon; aber jene verlachten sie und spotteten ihrer. 11 Doch etliche von Asser und Manasse und Sebulon demütigten sich und kamen nach Jerusalem. 12 Auch in Juda wirkte die Hand Gottes, daß er ihnen ein einmütiges Herz gab, des Königs und der Obersten Gebot zu erfüllen nach dem Wort des HERRN. 13 So versammelte sich denn zu Jerusalem eine große Volksmenge, um das Fest der ungesäuerten Brote zu feiern im zweiten Monat, eine sehr große Gemeinde. 14 Und sie machten sich auf und schafften die Altäre weg, die zu Jerusalem waren, auch alle Räucheraltäre beseitigten sie und warfen sie in den Bach Kidron. 15 Dann schächteten sie das Passah am vierzehnten Tag des zweiten Monats. Und die Priester und Leviten schämten sich und heiligten sich und brachten Brandopfer zum Hause des HERRN; (4. Mose 9.11) 16 und sie standen auf ihren Posten, wie es sich gebührt, nach dem Gesetze Moses, des Mannes Gottes. Und die Priester sprengten das Blut, das sie empfingen , aus der Hand der Leviten. (2. Chronik 29.34) 17 Denn es waren viele in der Gemeinde, die sich nicht geheiligt hatten; darum schächteten die Leviten die Passahlämmer für alle, die nicht rein waren, um sie dem HERRN zu heiligen. 18 Auch waren viele vom Volk, von Ephraim, Manasse, Issaschar und Sebulon, die sich nicht gereinigt hatten, so daß sie das Passah nicht aßen, wie es vorgeschrieben ist; (2. Mose 12.1) 19 aber Hiskia betete für sie und sprach: Der HERR, der gütig ist, wolle allen denen vergeben, die ihr Herz darauf gerichtet haben, Gott zu suchen, den HERRN, den Gott ihrer Väter, auch wenn sie nicht die für das Heiligtum erforderliche Reinheit besitzen! 20 Und der HERR erhörte Hiskia und heilte das Volk. 21 Also feierten die Kinder Israel, die sich zu Jerusalem befanden, das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang mit großer Freude. Und die Leviten und Priester lobten den HERRN alle Tage mit Instrumenten zum Preise des HERRN. 22 Und Hiskia sprach allen Mut zu, welche sich verständig erwiesen in der Erkenntnis des HERRN; und sie aßen das für das Fest Bestimmte , sieben Tage lang, und opferten Dankopfer und bekannten sich zum HERRN, dem Gott ihrer Väter. (2. Chronik 32.6) 23 Und die ganze Gemeinde beschloß, noch weitere sieben Tage das Fest zu feiern, und so feierten sie noch sieben Tage lang ein Freudenfest; 24 denn Hiskia, der König von Juda, spendete für die Gemeinde tausend Farren und zehntausend Schafe. Und es heiligten sich viele Priester. (2. Chronik 35.7) 25 Und die ganze Gemeinde von Juda freute sich und die Priester und Leviten und die ganze Gemeinde, die aus Israel gekommen war, auch die Fremdlinge, die aus dem Lande Israel gekommen waren, und die in Juda wohnten. 26 Und es war große Freude zu Jerusalem; denn seit der Zeit Salomos, des Sohnes Davids, des Königs von Israel, war dergleichen nicht gewesen. 27 Und die Priester, die Leviten, standen auf und segneten das Volk, und ihr Rufen ward erhört, und ihr Gebet kam zu Seiner heiligen Wohnung, in den Himmel.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.