2. Chronik - Kapitel 30
Hiskia feiert das Passah
1 Und Hiskia sandte Boten an ganz Israel und Juda und schrieb auch Briefe an Ephraim und Manasse, daß sie zum Hause des HERRN nach Jerusalem kommen sollten, um dem HERRN, dem Gott Israels, Passah zu feiern. (2. Chronik 35.1) 2 Denn der König beschloß mit seinen Obersten und der ganzen Gemeinde zu Jerusalem, das Passah im zweiten Monat zu feiern; (2. Chronik 30.15) 3 denn sie konnten es nicht zur bestimmten Zeit feiern, weil sich die Priester nicht in genügender Zahl geheiligt hatten und das Volk noch nicht in Jerusalem versammelt war. 4 Und der Beschluß gefiel dem König und der ganzen Gemeinde wohl. 5 Und sie verfaßten einen Aufruf, der in ganz Israel, von Beerseba bis Dan, verkündigt werden sollte, daß sie kämen, um dem HERRN, dem Gott Israels, zu Jerusalem Passah zu halten; denn sie hatten es nicht in Menge gefeiert, wie es vorgeschrieben ist. 6 Und die Läufer gingen mit den Briefen von der Hand des Königs und seiner Obersten durch ganz Israel und Juda und sprachen nach dem Befehl des Königs: Ihr Kinder Israel, kehret zurück zum HERRN, dem Gott Abrahams, Isaaks und Israels, so wird er sich zu den Entronnenen kehren, die euch aus der Hand der assyrischen Könige noch übriggeblieben sind, 7 und seid nicht wie eure Väter und eure Brüder, die sich an dem HERRN, dem Gott ihrer Väter, versündigt haben, daß er sie der Verwüstung preisgab, wie ihr sehet! 8 So seid nun nicht halsstarrig wie eure Väter, sondern reichet dem HERRN die Hand und kommt zu seinem Heiligtum, welches er auf ewig geheiligt hat, und dienet dem HERRN, eurem Gott, so wird sich die Glut seines Zorns von euch wenden. 9 Denn wenn ihr zum HERRN zurückkehret, so werden eure Brüder und eure Söhne Barmherzigkeit finden vor denen, die sie gefangen halten, daß sie wieder in dieses Land zurückkehren. Denn der HERR, euer Gott, ist gnädig und barmherzig, und er wird das Angesicht nicht von euch wenden, wenn ihr euch zu ihm kehret! 10 Und die Läufer gingen von einer Stadt zur andern im Lande Ephraim und Manasse und bis nach Sebulon; aber jene verlachten sie und spotteten ihrer. 11 Doch etliche von Asser und Manasse und Sebulon demütigten sich und kamen nach Jerusalem. 12 Auch in Juda wirkte die Hand Gottes, daß er ihnen ein einmütiges Herz gab, des Königs und der Obersten Gebot zu erfüllen nach dem Wort des HERRN. 13 So versammelte sich denn zu Jerusalem eine große Volksmenge, um das Fest der ungesäuerten Brote zu feiern im zweiten Monat, eine sehr große Gemeinde. 14 Und sie machten sich auf und schafften die Altäre weg, die zu Jerusalem waren, auch alle Räucheraltäre beseitigten sie und warfen sie in den Bach Kidron. 15 Dann schächteten sie das Passah am vierzehnten Tag des zweiten Monats. Und die Priester und Leviten schämten sich und heiligten sich und brachten Brandopfer zum Hause des HERRN; (4. Mose 9.11) 16 und sie standen auf ihren Posten, wie es sich gebührt, nach dem Gesetze Moses, des Mannes Gottes. Und die Priester sprengten das Blut, das sie empfingen , aus der Hand der Leviten. (2. Chronik 29.34) 17 Denn es waren viele in der Gemeinde, die sich nicht geheiligt hatten; darum schächteten die Leviten die Passahlämmer für alle, die nicht rein waren, um sie dem HERRN zu heiligen. 18 Auch waren viele vom Volk, von Ephraim, Manasse, Issaschar und Sebulon, die sich nicht gereinigt hatten, so daß sie das Passah nicht aßen, wie es vorgeschrieben ist; (2. Mose 12.1) 19 aber Hiskia betete für sie und sprach: Der HERR, der gütig ist, wolle allen denen vergeben, die ihr Herz darauf gerichtet haben, Gott zu suchen, den HERRN, den Gott ihrer Väter, auch wenn sie nicht die für das Heiligtum erforderliche Reinheit besitzen! 20 Und der HERR erhörte Hiskia und heilte das Volk. 21 Also feierten die Kinder Israel, die sich zu Jerusalem befanden, das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang mit großer Freude. Und die Leviten und Priester lobten den HERRN alle Tage mit Instrumenten zum Preise des HERRN. 22 Und Hiskia sprach allen Mut zu, welche sich verständig erwiesen in der Erkenntnis des HERRN; und sie aßen das für das Fest Bestimmte , sieben Tage lang, und opferten Dankopfer und bekannten sich zum HERRN, dem Gott ihrer Väter. (2. Chronik 32.6) 23 Und die ganze Gemeinde beschloß, noch weitere sieben Tage das Fest zu feiern, und so feierten sie noch sieben Tage lang ein Freudenfest; 24 denn Hiskia, der König von Juda, spendete für die Gemeinde tausend Farren und zehntausend Schafe. Und es heiligten sich viele Priester. (2. Chronik 35.7) 25 Und die ganze Gemeinde von Juda freute sich und die Priester und Leviten und die ganze Gemeinde, die aus Israel gekommen war, auch die Fremdlinge, die aus dem Lande Israel gekommen waren, und die in Juda wohnten. 26 Und es war große Freude zu Jerusalem; denn seit der Zeit Salomos, des Sohnes Davids, des Königs von Israel, war dergleichen nicht gewesen. 27 Und die Priester, die Leviten, standen auf und segneten das Volk, und ihr Rufen ward erhört, und ihr Gebet kam zu Seiner heiligen Wohnung, in den Himmel.3. Mose - Kapitel 13
Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen
1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)
Aussatz an Stoffen und Lederwaren
47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.