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2. Chronik - Kapitel 3

Der Bau des Tempels und seine Ausstattung

1 Und Salomo fing an, das Haus des HERRN zu bauen zu Jerusalem, auf dem Berge Morija, wo er seinem Vater David erschienen war, an dem Orte, welchen David bestimmt hatte, auf der Tenne Ornans, des Jebusiters. (1. Mose 22.2) (1. Chronik 21.18) 2 Er fing aber an zu bauen im zweiten Monat, am zweiten Tage, im vierten Jahre seiner Regierung. 3 Und also legte Salomo den Grund, das Haus Gottes zu bauen: die Länge betrug nach altem Maß sechzig Ellen und die Breite zwanzig Ellen. 4 Die Halle aber, welche der ganzen Breite des Hauses entlang ging, war zwanzig Ellen lang und hundertzwanzig hoch. Er überzog sie inwendig mit lauterm Gold. 5 Das große Haus aber täfelte er mit Zypressenholz und überzog es mit gutem Gold und machte darauf Palmen und Kettenwerk 6 und überzog das Haus mit kostbaren Steinen zur Zierde; das Gold aber war Parvaimgold. 7 Und er überzog das Haus, die Balken, die Schwellen, seine Wände und seine Türen mit Gold und ließ Cherubim an den Wänden einschnitzen. 8 Er machte auch den Raum des Allerheiligsten: seine Länge war zwanzig Ellen, nach der Breite des Hauses; und seine Breite war auch zwanzig Ellen. Und er überzog es mit gutem Gold, im Betrage von sechshundert Talenten. 9 Und das Gewicht der Nägel betrug fünfzig Schekel Gold; er überzog auch die Söller mit Gold. 10 Er machte im Raume des Allerheiligsten auch zwei Cherubim von Bildhauerarbeit und überzog sie mit Gold. 11 Und die Länge der Flügel der Cherubim betrug insgesamt zwanzig Ellen; ein Flügel des einen Cherubs , fünf Ellen lang, berührte die Wand des Raumes, und der andere Flügel, auch fünf Ellen lang, berührte den Flügel des anderen Cherubs. 12 Ebenso maß ein Flügel des zweiten Cherubs fünf Ellen und berührte die Wand des Raumes, und der andere Flügel, fünf Ellen lang, berührte den Flügel des anderen Cherubs, 13 so daß sich die Flügel dieser Cherubim zwanzig Ellen weit ausbreiteten. Und sie standen auf ihren Füßen, und ihre Angesichter waren einwärts gewandt. 14 Er machte auch einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Stoffen von Karmesinfarbe und feiner Baumwolle und brachte Cherubim darauf an. (2. Mose 26.31) 15 Und er machte vor dem Hause zwei Säulen, fünfunddreißig Ellen hoch, und oben darauf einen Knauf, fünf Ellen hoch. 16 Und er machte Kettenwerk und tat solches oben auf die Säulen und machte hundert Granatäpfel und tat sie an das Kettenwerk. 17 Und er richtete die Säulen vor dem Tempel auf, eine zur Rechten, die andere zur Linken; und er hieß die zur Rechten Jachin und die zur Linken Boas.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)