zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 3

Der Bau des Tempels und seine Ausstattung

1 Und Salomo fing an, das Haus des HERRN zu bauen zu Jerusalem, auf dem Berge Morija, wo er seinem Vater David erschienen war, an dem Orte, welchen David bestimmt hatte, auf der Tenne Ornans, des Jebusiters. (1. Mose 22.2) (1. Chronik 21.18) 2 Er fing aber an zu bauen im zweiten Monat, am zweiten Tage, im vierten Jahre seiner Regierung. 3 Und also legte Salomo den Grund, das Haus Gottes zu bauen: die Länge betrug nach altem Maß sechzig Ellen und die Breite zwanzig Ellen. 4 Die Halle aber, welche der ganzen Breite des Hauses entlang ging, war zwanzig Ellen lang und hundertzwanzig hoch. Er überzog sie inwendig mit lauterm Gold. 5 Das große Haus aber täfelte er mit Zypressenholz und überzog es mit gutem Gold und machte darauf Palmen und Kettenwerk 6 und überzog das Haus mit kostbaren Steinen zur Zierde; das Gold aber war Parvaimgold. 7 Und er überzog das Haus, die Balken, die Schwellen, seine Wände und seine Türen mit Gold und ließ Cherubim an den Wänden einschnitzen. 8 Er machte auch den Raum des Allerheiligsten: seine Länge war zwanzig Ellen, nach der Breite des Hauses; und seine Breite war auch zwanzig Ellen. Und er überzog es mit gutem Gold, im Betrage von sechshundert Talenten. 9 Und das Gewicht der Nägel betrug fünfzig Schekel Gold; er überzog auch die Söller mit Gold. 10 Er machte im Raume des Allerheiligsten auch zwei Cherubim von Bildhauerarbeit und überzog sie mit Gold. 11 Und die Länge der Flügel der Cherubim betrug insgesamt zwanzig Ellen; ein Flügel des einen Cherubs , fünf Ellen lang, berührte die Wand des Raumes, und der andere Flügel, auch fünf Ellen lang, berührte den Flügel des anderen Cherubs. 12 Ebenso maß ein Flügel des zweiten Cherubs fünf Ellen und berührte die Wand des Raumes, und der andere Flügel, fünf Ellen lang, berührte den Flügel des anderen Cherubs, 13 so daß sich die Flügel dieser Cherubim zwanzig Ellen weit ausbreiteten. Und sie standen auf ihren Füßen, und ihre Angesichter waren einwärts gewandt. 14 Er machte auch einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Stoffen von Karmesinfarbe und feiner Baumwolle und brachte Cherubim darauf an. (2. Mose 26.31) 15 Und er machte vor dem Hause zwei Säulen, fünfunddreißig Ellen hoch, und oben darauf einen Knauf, fünf Ellen hoch. 16 Und er machte Kettenwerk und tat solches oben auf die Säulen und machte hundert Granatäpfel und tat sie an das Kettenwerk. 17 Und er richtete die Säulen vor dem Tempel auf, eine zur Rechten, die andere zur Linken; und er hieß die zur Rechten Jachin und die zur Linken Boas.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.