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2. Chronik - Kapitel 29

König Hiskia von Juda. Seine Gottesfurcht und die Wiederherstellung des Tempels

1 Hiskia war fünfundzwanzig Jahre alt, als er König ward, und regierte neunundzwanzig Jahre lang zu Jerusalem. Und seine Mutter hieß Abija, eine Tochter Sacharjas. (2. Könige 18.1-3) 2 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, ganz wie sein Vater David getan hatte. 3 Im ersten Monat des ersten Jahres seiner Regierung öffnete er die Türen am Hause des HERRN und besserte sie aus. 4 Und er ließ die Priester und Leviten kommen und versammelte sie auf dem Platz gegen Aufgang und sprach zu ihnen: 5 Höret mir zu, ihr Leviten! Nunmehr heiliget euch und heiliget das Haus des HERRN, des Gottes eurer Väter, und schaffet den Unflat aus dem Heiligtum heraus! 6 Denn unsre Väter haben sich versündigt und getan, was in den Augen des HERRN, unsres Gottes, böse ist, und haben ihn verlassen; denn sie haben ihr Angesicht von der Wohnung des HERRN abgewandt und ihr den Rücken gekehrt. 7 Auch haben sie die Türen der Halle zugeschlossen und die Lampen ausgelöscht und kein Räucherwerk angezündet und dem Gott Israels im Heiligtum kein Brandopfer dargebracht. (2. Chronik 28.24) 8 Daher ist der Zorn des HERRN über Juda und Jerusalem gekommen, und er hat sie der Mißhandlung und Verwüstung preisgegeben, daß man sie auszischt, wie ihr mit euren Augen sehet. 9 Denn siehe, um deswillen sind unsre Väter durch das Schwert gefallen und unsre Söhne, unsre Töchter und unsre Weiber gefangen weggeführt worden. (2. Chronik 28.5-8) 10 Nun habe ich im Sinn, einen Bund zu machen mit dem HERRN, dem Gott Israels, damit sein grimmiger Zorn sich von uns wende. 11 Nun, meine Söhne, seid nicht nachlässig; denn euch hat der HERR erwählt, damit ihr vor ihm stehet und ihm dienet und damit ihr seine Diener und Räucherer seid! 12 Da machten sich die Leviten auf: Machat, der Sohn Amasais, und Joel, der Sohn Asarjas, von den Söhnen der Kahatiter; und von den Söhnen Meraris: Kis, der Sohn Abdis, und Asarja, der Sohn Jehallelels; und von den Söhnen der Gersoniter: Joach, der Sohn Simmas, und Eden, der Sohn Joachs; 13 und von den Söhnen Elizaphans: Simri und Jehiel, und von den Söhnen Asaphs: Sacharja und Mattanja; 14 und von den Söhnen Hemans; Jechiel und Simei; und von den Söhnen Jedutuns: Semaja und Ussiel. 15 Und sie versammelten ihre Brüder und heiligten sich und gingen hinein nach dem Gebot des Königs und nach den Worten des HERRN, um das Haus des HERRN zu reinigen. 16 Also gingen die Priester hinein in das Innere des Hauses des HERRN, um es zu reinigen, und schafften alles Unreine, das im Tempel des HERRN gefunden ward, hinaus in den Vorhof am Hause des HERRN; und die Leviten nahmen es und trugen es hinaus in den Bach Kidron. 17 Und zwar begannen sie mit der Heiligung am ersten Tage des ersten Monats; und am achten Tage desselben Monats kamen sie in die Halle des HERRN, und sie heiligten das Haus des HERRN acht Tage lang; und am sechzehnten Tag des ersten Monats wurden sie fertig. 18 Da gingen sie hinein zum König Hiskia und sprachen: Wir haben das ganze Haus des HERRN gereinigt, den Brandopferaltar und alle seine Geräte; auch den Schaubrottisch und alle seine Geräte; 19 auch alle Geräte, welche der König Ahas während seiner Regierung entweiht hat, als er sich versündigte, haben wir zurechtgemacht und geheiligt; und siehe, sie sind vor dem Altar des HERRN!

Die Wiederherstellung des Priesterdienstes

20 Da machte sich der König Hiskia früh auf und versammelte die Obersten der Stadt und ging hinauf zum Hause des HERRN. 21 Und sie brachten sieben Farren, sieben Widder, sieben Lämmer und sieben Ziegenböcke herbei zum Sündopfer für das Königreich, für das Heiligtum und für Juda. Und er befahl den Söhnen Aarons, den Priestern, sie auf dem Altar des HERRN zu opfern. 22 Da schächteten sie die Rinder, und die Priester nahmen das Blut und sprengten es an den Altar; und sie schächteten die Widder und sprengten das Blut an den Altar; und sie schächteten die Lämmer und sprengten das Blut an den Altar. 23 Und sie brachten die Böcke zum Sündopfer für den König und die Gemeinde und stützten ihre Hände auf sie. 24 Und die Priester schächteten sie und brachten ihr Blut zur Entsündigung auf den Altar, um für ganz Israel Sühne zu erwirken; denn für ganz Israel hatte der König Brandopfer und Sündopfer befohlen. 25 Er ließ auch die Leviten sich im Hause des HERRN aufstellen mit Zimbeln, Psaltern und Harfen, wie David und Gad, der Seher des Königs, und der Prophet Natan befohlen hatten; denn es war des HERRN Gebot durch seine Propheten. (1. Chronik 25.1) 26 Und die Leviten stellten sich auf mit den Musikinstrumenten Davids und die Priester mit den Trompeten. 27 Und Hiskia befahl, das Brandopfer auf dem Altar zu opfern. Und als das Brandopfer begann, fing auch der Gesang zu Ehren des HERRN an und das Spiel der Trompeten, unter der Führung der Musikinstrumente Davids, des Königs von Israel. 28 Und die ganze Gemeinde betete an; und die Sänger sangen, und die Trompeter schmetterten so lange, bis das Brandopfer vollendet war. 29 Als nun das Brandopfer vollendet war, kniete der König nieder samt allen, die sich bei ihm befanden, und sie beteten an. 30 Und der König Hiskia und die Obersten geboten den Leviten, den HERRN zu loben mit den Worten Davids und Asaphs, des Sehers. Und sie lobten mit Freuden und verneigten sich und beteten an. (2. Chronik 23.18) 31 Und Hiskia hob an und sprach: Nun habt ihr eure Hände dem HERRN gefüllt. Tretet herzu und bringet die Schlachtopfer und Lobopfer zum Hause des HERRN! Da brachte die Gemeinde Schlachtopfer und Lobopfer, und alle, die willigen Herzens waren, brachten Brandopfer. 32 Und die Zahl der Brandopfer, welche die Gemeinde herzubrachte, betrug siebzig Rinder, hundert Widder und zweihundert Lämmer; solches alles dem HERRN zum Brandopfer. 33 Zudem heiligten sie sechshundert Rinder und dreitausend Schafe. 34 Nur waren der Priester zu wenige, so daß sie nicht allen Brandopfern die Haut abziehen konnten; darum halfen ihnen ihre Brüder, die Leviten, bis das Werk vollendet war, und bis sich die Priester geheiligt hatten; denn die Leviten waren ernstlicher darauf bedacht, sich zu heiligen, als die Priester. (2. Chronik 30.3) (2. Chronik 30.16-17) 35 Es waren aber auch Brandopfer in Menge darzubringen, samt dem Fett der Dankopfer und den Trankopfern zu den Brandopfern. So ward der Dienst im Hause des HERRN wiederhergestellt. (3. Mose 3.16-17) (4. Mose 15.5) (4. Mose 15.7) (4. Mose 15.10) 36 Und Hiskia freute sich samt dem ganzen Volke über das, was Gott dem Volk zubereitet hatte; denn die Sache war sehr rasch vor sich gegangen.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.