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2. Chronik - Kapitel 27

König Jotam von Juda und seine gute Regierung

1 Jotam war fünfundzwanzig Jahre alt, als er König ward, und regierte sechzehn Jahre lang zu Jerusalem. Und seine Mutter hieß Jerusa, eine Tochter Zadoks. 2 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, ganz wie sein Vater Ussia getan hatte, nur daß er nicht in den Tempel des HERRN ging. Aber das Volk handelte noch verderblich. (2. Chronik 26.16) 3 Er baute das obere Tor am Hause des HERRN; auch an der Mauer des Ophel baute er viel. 4 Er baute auch Städte auf dem Gebirge Juda; und in den Wäldern baute er Burgen und Türme. (2. Chronik 26.10) 5 Und er stritt mit dem König der Kinder Ammon und überwältigte sie, also daß ihm die Kinder Ammon in jenem Jahr hundert Talente Silber und zehntausend Kor Weizen und zehntausend Kor Gerste gaben. Solches entrichteten ihm die Kinder Ammon auch im zweiten und dritten Jahr. 6 Also erstarkte Jotam; denn er wandelte richtig vor dem HERRN, seinem Gott. 7 Was aber mehr von Jotam zu sagen ist, und alle seine Wege und Kriege, siehe, das ist aufgezeichnet im Buch der Könige von Israel und Juda. 8 Mit fünfundzwanzig Jahren war er König geworden und regierte sechzehn Jahre lang zu Jerusalem. 9 Und Jotam entschlief mit seinen Vätern; und sie begruben ihn in der Stadt Davids; und sein Sohn Ahas ward König an seiner Statt.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.