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2. Chronik - Kapitel 27

König Jotam von Juda und seine gute Regierung

1 Jotam war fünfundzwanzig Jahre alt, als er König ward, und regierte sechzehn Jahre lang zu Jerusalem. Und seine Mutter hieß Jerusa, eine Tochter Zadoks. 2 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, ganz wie sein Vater Ussia getan hatte, nur daß er nicht in den Tempel des HERRN ging. Aber das Volk handelte noch verderblich. (2. Chronik 26.16) 3 Er baute das obere Tor am Hause des HERRN; auch an der Mauer des Ophel baute er viel. 4 Er baute auch Städte auf dem Gebirge Juda; und in den Wäldern baute er Burgen und Türme. (2. Chronik 26.10) 5 Und er stritt mit dem König der Kinder Ammon und überwältigte sie, also daß ihm die Kinder Ammon in jenem Jahr hundert Talente Silber und zehntausend Kor Weizen und zehntausend Kor Gerste gaben. Solches entrichteten ihm die Kinder Ammon auch im zweiten und dritten Jahr. 6 Also erstarkte Jotam; denn er wandelte richtig vor dem HERRN, seinem Gott. 7 Was aber mehr von Jotam zu sagen ist, und alle seine Wege und Kriege, siehe, das ist aufgezeichnet im Buch der Könige von Israel und Juda. 8 Mit fünfundzwanzig Jahren war er König geworden und regierte sechzehn Jahre lang zu Jerusalem. 9 Und Jotam entschlief mit seinen Vätern; und sie begruben ihn in der Stadt Davids; und sein Sohn Ahas ward König an seiner Statt.

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)