zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 26

König Ussija von Juda

1 Da nahm das ganze Volk Juda den Ussia, der sechzehn Jahre alt war, und machte ihn zum König an Stelle seines Vaters Amazia. (2. Könige 14.21-22) (2. Könige 15.1-3) 2 Derselbe baute Elot und brachte es wieder an Juda, nachdem der König sich zu seinen Vätern gelegt hatte. 3 Sechzehn Jahre alt war Ussia, als er König ward, und regierte zweiundfünfzig Jahre lang zu Jerusalem. Und seine Mutter hieß Jechalia, von Jerusalem. 4 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, ganz wie sein Vater Amazia getan hatte. (2. Chronik 25.2) 5 Und er suchte Gott, solange Sacharja lebte, der ihn in der Furcht Gottes unterwies. Und solange er den HERRN suchte, ließ Gott es ihm gelingen. 6 Denn er zog aus und stritt wider die Philister und riß die Mauern von Gat und die Mauern von Jabne und die Mauern von Asdod nieder und baute Städte bei Asdod und unter den Philistern. 7 Denn Gott half ihm wider die Philister, wider die Araber, die zu Gur-Baal wohnten, und wider die Meuniter. 8 Und die Ammoniter zahlten dem Ussia Tribut; und sein Ruhm verbreitete sich bis nach Ägypten hin; denn er ward sehr stark. 9 Und Ussia baute Türme zu Jerusalem, über das Ecktor und über das Taltor und über den Winkel und befestigte sie. 10 Er baute auch Türme in der Wüste und grub viele Brunnen; denn er hatte viel Vieh in der Niederung und in der Ebene, auch Ackerleute und Weingärtner auf den Bergen und in Karmel; denn er liebte den Ackerbau. 11 Ussia hatte auch ein kriegstüchtiges Heer, welches truppenweise zu Felde zog, in der Anzahl, wie sie gemustert worden durch Jehiel, den Schreiber, und Maaseja, den Amtmann, unter der Leitung Hananjas, eines königlichen Obersten. 12 Die Gesamtzahl der Familienhäupter der kriegstüchtigen Mannschaft betrug 2600. 13 Und unter ihrer Hand war das Kriegsheer, 307500 kriegstüchtige Leute, stark genug, um dem König wider die Feinde zu helfen. 14 Und Ussia versah das ganze Heer mit Schilden, Speeren, Helmen, Panzern, Bogen und Schleudersteinen. 15 Er machte in Jerusalem auch Maschinen, von Künstlern erfunden, die auf Türmen und Zinnen aufgestellt wurden, um mit Pfeilen und großen Steinen zu schießen. Also verbreitete sich sein Ruhm weithin, weil er sich so vorzüglich zu helfen wußte, bis daß er mächtig ward.

Ussijas Anmaßung gegenüber dem HERRN und seine Strafe

16 Als er sich aber mächtig fühlte, überhob sich sein Herz zu seinem Verderben, und er vergriff sich an dem HERRN, seinem Gott, indem er in den Tempel des HERRN ging, um auf dem Räucheraltar zu räuchern. (2. Chronik 25.19) 17 Aber der Priester Asaria ging ihm nach, und achtzig Priester des HERRN mit ihm, wackere Leute; 18 die traten dem König Ussia entgegen und sprachen zu ihm: Ussia, es steht nicht dir zu, dem HERRN zu räuchern, sondern den Priestern, den Söhnen Aarons, die zum Räuchern geheiligt sind! Verlaß das Heiligtum, denn du hast dich vergangen, und das bringt dir vor Gott, dem HERRN, keine Ehre! (4. Mose 18.7) 19 Da ward Ussia zornig, während er die Räucherpfanne in seiner Hand hielt, um zu räuchern. Als er aber seinen Zorn wider die Priester ausließ, brach der Aussatz an seiner Stirn aus, vor den Priestern im Hause des HERRN beim Räucheraltar. 20 Denn als sich der Oberpriester Asarja und alle Priester zu ihm hinwandten, siehe, da war er aussätzig an seiner Stirn! Da jagten sie ihn eilends hinaus; und auch er selbst machte sich schnell davon, weil der HERR ihn geschlagen hatte. 21 Also war der König Ussia aussätzig bis an den Tag seines Todes und wohnte als Aussätziger in einem abgesonderten Hause; denn er war vom Hause des HERRN ausgeschlossen, und sein Sohn Jotam stand dem Hause des Königs vor und richtete das Volk des Landes. (4. Mose 5.2) (2. Könige 15.5-7) 22 Aber die übrigen Geschichten Ussias, die früheren und die späteren, hat der Prophet Jesaja, der Sohn des Amoz, aufgezeichnet. (2. Könige 15.5-7) (Jesaja 1.1) (Jesaja 6.1) 23 Und Ussia entschlief mit seinen Vätern, und sie begruben ihn bei seinen Vätern auf dem Begräbnisacker der Könige; denn sie sprachen: Er ist aussätzig! Und sein Sohn Jotam ward König an seiner Statt.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)