zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 26

König Ussija von Juda

1 Da nahm das ganze Volk Juda den Ussia, der sechzehn Jahre alt war, und machte ihn zum König an Stelle seines Vaters Amazia. (2. Könige 14.21-22) (2. Könige 15.1-3) 2 Derselbe baute Elot und brachte es wieder an Juda, nachdem der König sich zu seinen Vätern gelegt hatte. 3 Sechzehn Jahre alt war Ussia, als er König ward, und regierte zweiundfünfzig Jahre lang zu Jerusalem. Und seine Mutter hieß Jechalia, von Jerusalem. 4 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, ganz wie sein Vater Amazia getan hatte. (2. Chronik 25.2) 5 Und er suchte Gott, solange Sacharja lebte, der ihn in der Furcht Gottes unterwies. Und solange er den HERRN suchte, ließ Gott es ihm gelingen. 6 Denn er zog aus und stritt wider die Philister und riß die Mauern von Gat und die Mauern von Jabne und die Mauern von Asdod nieder und baute Städte bei Asdod und unter den Philistern. 7 Denn Gott half ihm wider die Philister, wider die Araber, die zu Gur-Baal wohnten, und wider die Meuniter. 8 Und die Ammoniter zahlten dem Ussia Tribut; und sein Ruhm verbreitete sich bis nach Ägypten hin; denn er ward sehr stark. 9 Und Ussia baute Türme zu Jerusalem, über das Ecktor und über das Taltor und über den Winkel und befestigte sie. 10 Er baute auch Türme in der Wüste und grub viele Brunnen; denn er hatte viel Vieh in der Niederung und in der Ebene, auch Ackerleute und Weingärtner auf den Bergen und in Karmel; denn er liebte den Ackerbau. 11 Ussia hatte auch ein kriegstüchtiges Heer, welches truppenweise zu Felde zog, in der Anzahl, wie sie gemustert worden durch Jehiel, den Schreiber, und Maaseja, den Amtmann, unter der Leitung Hananjas, eines königlichen Obersten. 12 Die Gesamtzahl der Familienhäupter der kriegstüchtigen Mannschaft betrug 2600. 13 Und unter ihrer Hand war das Kriegsheer, 307500 kriegstüchtige Leute, stark genug, um dem König wider die Feinde zu helfen. 14 Und Ussia versah das ganze Heer mit Schilden, Speeren, Helmen, Panzern, Bogen und Schleudersteinen. 15 Er machte in Jerusalem auch Maschinen, von Künstlern erfunden, die auf Türmen und Zinnen aufgestellt wurden, um mit Pfeilen und großen Steinen zu schießen. Also verbreitete sich sein Ruhm weithin, weil er sich so vorzüglich zu helfen wußte, bis daß er mächtig ward.

Ussijas Anmaßung gegenüber dem HERRN und seine Strafe

16 Als er sich aber mächtig fühlte, überhob sich sein Herz zu seinem Verderben, und er vergriff sich an dem HERRN, seinem Gott, indem er in den Tempel des HERRN ging, um auf dem Räucheraltar zu räuchern. (2. Chronik 25.19) 17 Aber der Priester Asaria ging ihm nach, und achtzig Priester des HERRN mit ihm, wackere Leute; 18 die traten dem König Ussia entgegen und sprachen zu ihm: Ussia, es steht nicht dir zu, dem HERRN zu räuchern, sondern den Priestern, den Söhnen Aarons, die zum Räuchern geheiligt sind! Verlaß das Heiligtum, denn du hast dich vergangen, und das bringt dir vor Gott, dem HERRN, keine Ehre! (4. Mose 18.7) 19 Da ward Ussia zornig, während er die Räucherpfanne in seiner Hand hielt, um zu räuchern. Als er aber seinen Zorn wider die Priester ausließ, brach der Aussatz an seiner Stirn aus, vor den Priestern im Hause des HERRN beim Räucheraltar. 20 Denn als sich der Oberpriester Asarja und alle Priester zu ihm hinwandten, siehe, da war er aussätzig an seiner Stirn! Da jagten sie ihn eilends hinaus; und auch er selbst machte sich schnell davon, weil der HERR ihn geschlagen hatte. 21 Also war der König Ussia aussätzig bis an den Tag seines Todes und wohnte als Aussätziger in einem abgesonderten Hause; denn er war vom Hause des HERRN ausgeschlossen, und sein Sohn Jotam stand dem Hause des Königs vor und richtete das Volk des Landes. (4. Mose 5.2) (2. Könige 15.5-7) 22 Aber die übrigen Geschichten Ussias, die früheren und die späteren, hat der Prophet Jesaja, der Sohn des Amoz, aufgezeichnet. (2. Könige 15.5-7) (Jesaja 1.1) (Jesaja 6.1) 23 Und Ussia entschlief mit seinen Vätern, und sie begruben ihn bei seinen Vätern auf dem Begräbnisacker der Könige; denn sie sprachen: Er ist aussätzig! Und sein Sohn Jotam ward König an seiner Statt.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.