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2. Chronik - Kapitel 26

König Ussija von Juda

1 Da nahm das ganze Volk Juda den Ussia, der sechzehn Jahre alt war, und machte ihn zum König an Stelle seines Vaters Amazia. (2. Könige 14.21-22) (2. Könige 15.1-3) 2 Derselbe baute Elot und brachte es wieder an Juda, nachdem der König sich zu seinen Vätern gelegt hatte. 3 Sechzehn Jahre alt war Ussia, als er König ward, und regierte zweiundfünfzig Jahre lang zu Jerusalem. Und seine Mutter hieß Jechalia, von Jerusalem. 4 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, ganz wie sein Vater Amazia getan hatte. (2. Chronik 25.2) 5 Und er suchte Gott, solange Sacharja lebte, der ihn in der Furcht Gottes unterwies. Und solange er den HERRN suchte, ließ Gott es ihm gelingen. 6 Denn er zog aus und stritt wider die Philister und riß die Mauern von Gat und die Mauern von Jabne und die Mauern von Asdod nieder und baute Städte bei Asdod und unter den Philistern. 7 Denn Gott half ihm wider die Philister, wider die Araber, die zu Gur-Baal wohnten, und wider die Meuniter. 8 Und die Ammoniter zahlten dem Ussia Tribut; und sein Ruhm verbreitete sich bis nach Ägypten hin; denn er ward sehr stark. 9 Und Ussia baute Türme zu Jerusalem, über das Ecktor und über das Taltor und über den Winkel und befestigte sie. 10 Er baute auch Türme in der Wüste und grub viele Brunnen; denn er hatte viel Vieh in der Niederung und in der Ebene, auch Ackerleute und Weingärtner auf den Bergen und in Karmel; denn er liebte den Ackerbau. 11 Ussia hatte auch ein kriegstüchtiges Heer, welches truppenweise zu Felde zog, in der Anzahl, wie sie gemustert worden durch Jehiel, den Schreiber, und Maaseja, den Amtmann, unter der Leitung Hananjas, eines königlichen Obersten. 12 Die Gesamtzahl der Familienhäupter der kriegstüchtigen Mannschaft betrug 2600. 13 Und unter ihrer Hand war das Kriegsheer, 307500 kriegstüchtige Leute, stark genug, um dem König wider die Feinde zu helfen. 14 Und Ussia versah das ganze Heer mit Schilden, Speeren, Helmen, Panzern, Bogen und Schleudersteinen. 15 Er machte in Jerusalem auch Maschinen, von Künstlern erfunden, die auf Türmen und Zinnen aufgestellt wurden, um mit Pfeilen und großen Steinen zu schießen. Also verbreitete sich sein Ruhm weithin, weil er sich so vorzüglich zu helfen wußte, bis daß er mächtig ward.

Ussijas Anmaßung gegenüber dem HERRN und seine Strafe

16 Als er sich aber mächtig fühlte, überhob sich sein Herz zu seinem Verderben, und er vergriff sich an dem HERRN, seinem Gott, indem er in den Tempel des HERRN ging, um auf dem Räucheraltar zu räuchern. (2. Chronik 25.19) 17 Aber der Priester Asaria ging ihm nach, und achtzig Priester des HERRN mit ihm, wackere Leute; 18 die traten dem König Ussia entgegen und sprachen zu ihm: Ussia, es steht nicht dir zu, dem HERRN zu räuchern, sondern den Priestern, den Söhnen Aarons, die zum Räuchern geheiligt sind! Verlaß das Heiligtum, denn du hast dich vergangen, und das bringt dir vor Gott, dem HERRN, keine Ehre! (4. Mose 18.7) 19 Da ward Ussia zornig, während er die Räucherpfanne in seiner Hand hielt, um zu räuchern. Als er aber seinen Zorn wider die Priester ausließ, brach der Aussatz an seiner Stirn aus, vor den Priestern im Hause des HERRN beim Räucheraltar. 20 Denn als sich der Oberpriester Asarja und alle Priester zu ihm hinwandten, siehe, da war er aussätzig an seiner Stirn! Da jagten sie ihn eilends hinaus; und auch er selbst machte sich schnell davon, weil der HERR ihn geschlagen hatte. 21 Also war der König Ussia aussätzig bis an den Tag seines Todes und wohnte als Aussätziger in einem abgesonderten Hause; denn er war vom Hause des HERRN ausgeschlossen, und sein Sohn Jotam stand dem Hause des Königs vor und richtete das Volk des Landes. (4. Mose 5.2) (2. Könige 15.5-7) 22 Aber die übrigen Geschichten Ussias, die früheren und die späteren, hat der Prophet Jesaja, der Sohn des Amoz, aufgezeichnet. (2. Könige 15.5-7) (Jesaja 1.1) (Jesaja 6.1) 23 Und Ussia entschlief mit seinen Vätern, und sie begruben ihn bei seinen Vätern auf dem Begräbnisacker der Könige; denn sie sprachen: Er ist aussätzig! Und sein Sohn Jotam ward König an seiner Statt.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)