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2. Chronik - Kapitel 24

Die Wiederherstellung des Tempels durch Joas

1 Joas war sieben Jahre alt, als er König ward, und regierte vierzig Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Zibja, von Beerseba. (2. Könige 12.1) 2 Und Joas tat, was recht war in den Augen des HERRN, solange der Priester Jojada lebte. 3 Und Jojada gab ihm zwei Frauen, und er zeugte Söhne und Töchter. 4 Darnach nahm sich Joas vor, das Haus des HERRN zu erneuern. 5 Und er versammelte die Priester und Leviten und sprach zu ihnen: Ziehet aus zu den Städten Judas und sammelt Geld aus ganz Israel, um das Haus eures Gottes jährlich auszubessern, und beeilet euch damit! Aber die Leviten beeilten sich nicht. 6 Da rief der König den Jojada, den Oberpriester, und sprach zu ihm: Warum verlangst du nicht von den Leviten, daß sie von Juda und Jerusalem die Steuer einbringen, welche Mose, der Knecht des HERRN, auferlegte und welche die Gemeinde Israel zur Hütte des Zeugnisses brachte? (2. Mose 30.12-13) 7 Denn die gottlose Atalia und ihre Söhne haben das Haus des HERRN aufgebrochen und alle Heiligtümer, welche zum Hause des HERRN gehören, den Baalen zugeeignet. (2. Chronik 22.3-4) 8 Da befahl der König, daß man eine Lade mache und sie außerhalb des Tores am Hause des HERRN aufstelle. 9 Und man ließ in Juda und Jerusalem ausrufen, daß man dem HERRN die Steuer bringe, welche Mose, der Knecht Gottes, in der Wüste Israel auferlegt hatte. (2. Chronik 24.6) 10 Da freuten sich alle Obersten und das ganze Volk und brachten sie und warfen sie in die Lade, bis sie es alle getan hatten. 11 Und wenn es Zeit war, die Lade durch die Leviten zu der königlichen Behörde zu bringen, und wenn man sah, daß viel Geld darin war, so kamen der Schreiber des Königs und der Verordnete des Oberpriesters und leerten die Lade und trugen sie wieder an ihren Ort. Also taten sie von Zeit zu Zeit, so daß sie viel Geld zusammenbrachten. 12 Und der König und Jojada gaben es denen, welche das Werk des Dienstes am Hause des HERRN betrieben; die dingten Steinmetzen und Zimmerleute, das Haus des HERRN zu erneuern, auch Meister in Eisen und Erz, das Haus des HERRN auszubessern. 13 Und die Handwerker arbeiteten, so daß die Verbesserung des Werkes unter ihrer Hand zunahm, und sie stellten das Haus Gottes wieder in seinen rechten Stand und machten es fest. 14 Und als sie es vollendet hatten, brachten sie das übrige Geld vor den König und vor Jojada; davon machte man Geräte für das Haus des HERRN, Geräte für den Dienst und für die Opfer, Schalen und goldene und silberne Geräte. Und sie opferten Brandopfer im Hause des HERRN immerdar, solange Jojada lebte. 15 Jojada aber ward alt und lebenssatt und starb; er war bei seinem Tod hundertdreißig Jahre alt. 16 Und sie begruben ihn in der Stadt Davids, bei den Königen, weil er an Israel wohlgetan hatte, auch an Gott und an seinem Hause.

Joas weicht vom HERRN und kommt um

17 Aber nach Jojadas Tod kamen die Obersten in Juda und huldigten dem König; da hörte der König auf sie. 18 Und sie verließen das Haus des HERRN, des Gottes ihrer Väter, und dienten den Ascheren und Götzenbildern. Da kam der Zorn Gottes über Juda und Jerusalem um dieser ihrer Schuld willen. 19 Er sandte aber Propheten zu ihnen, um sie zum HERRN zurückzubringen; und diese vermahnten sie ernstlich, aber sie hörten nicht darauf. 20 Da kam der Geist Gottes über Sacharja, den Sohn Jojadas, des Priesters, so daß er wider das Volk auftrat und zu ihnen sprach: So spricht Gott: Warum übertretet ihr die Gebote des HERRN? Das bringt euch kein Glück, denn weil ihr den HERRN verlassen habt, wird er euch auch verlassen! 21 Aber sie machten eine Verschwörung wider ihn und steinigten ihn auf Befehl des Königs im Vorhofe am Hause des HERRN. (Matthäus 23.35) (Hebräer 11.37) 22 Und der König Joas gedachte nicht an die Liebe, die sein Vater Jojada ihm erwiesen, sondern brachte dessen Sohn um. Als der aber starb, sprach er: Der HERR wird es sehen und richten! 23 Und um die Jahreswende zog das Heer der Syrer wider ihn herauf, und sie kamen nach Juda und Jerusalem und vertilgten alle Obersten des Volkes aus dem Volk und sandten alle ihre Habe zu dem König von Damaskus. 24 Denn obwohl das Heer der Syrer nur aus wenig Leuten bestand, gab doch der HERR ein sehr großes Heer in ihre Hand, weil jene den HERRN, den Gott ihrer Väter, verlassen hatten. Also vollzogen sie das Strafgericht an Joas. 25 Und als sie von ihm abzogen, wobei sie ihn schwer verwundet zurückließen, machten seine Knechte eine Verschwörung wider ihn, wegen der Blutschuld an den Söhnen des Priesters Jojada, und töteten ihn auf seinem Bette; und er starb, und man begrub ihn in der Stadt Davids, aber nicht in den Gräbern der Könige. (2. Chronik 21.20) 26 Die sich aber gegen ihn verschworen hatten, waren diese: Sabad, der Sohn der Ammoniterin Simeat, und Josabad, der Sohn der Moabiterin Simrit. 27 Aber seine Söhne und die Summe, die ihm auferlegt wurde, und die Wiederherstellung des Hauses Gottes, siehe, das ist beschrieben in der Erklärung des Buches der Könige. Und Amazia, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.