2. Chronik - Kapitel 24
Die Wiederherstellung des Tempels durch Joas
1 Joas war sieben Jahre alt, als er König ward, und regierte vierzig Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Zibja, von Beerseba. (2. Könige 12.1) 2 Und Joas tat, was recht war in den Augen des HERRN, solange der Priester Jojada lebte. 3 Und Jojada gab ihm zwei Frauen, und er zeugte Söhne und Töchter. 4 Darnach nahm sich Joas vor, das Haus des HERRN zu erneuern. 5 Und er versammelte die Priester und Leviten und sprach zu ihnen: Ziehet aus zu den Städten Judas und sammelt Geld aus ganz Israel, um das Haus eures Gottes jährlich auszubessern, und beeilet euch damit! Aber die Leviten beeilten sich nicht. 6 Da rief der König den Jojada, den Oberpriester, und sprach zu ihm: Warum verlangst du nicht von den Leviten, daß sie von Juda und Jerusalem die Steuer einbringen, welche Mose, der Knecht des HERRN, auferlegte und welche die Gemeinde Israel zur Hütte des Zeugnisses brachte? (2. Mose 30.12-13) 7 Denn die gottlose Atalia und ihre Söhne haben das Haus des HERRN aufgebrochen und alle Heiligtümer, welche zum Hause des HERRN gehören, den Baalen zugeeignet. (2. Chronik 22.3-4) 8 Da befahl der König, daß man eine Lade mache und sie außerhalb des Tores am Hause des HERRN aufstelle. 9 Und man ließ in Juda und Jerusalem ausrufen, daß man dem HERRN die Steuer bringe, welche Mose, der Knecht Gottes, in der Wüste Israel auferlegt hatte. (2. Chronik 24.6) 10 Da freuten sich alle Obersten und das ganze Volk und brachten sie und warfen sie in die Lade, bis sie es alle getan hatten. 11 Und wenn es Zeit war, die Lade durch die Leviten zu der königlichen Behörde zu bringen, und wenn man sah, daß viel Geld darin war, so kamen der Schreiber des Königs und der Verordnete des Oberpriesters und leerten die Lade und trugen sie wieder an ihren Ort. Also taten sie von Zeit zu Zeit, so daß sie viel Geld zusammenbrachten. 12 Und der König und Jojada gaben es denen, welche das Werk des Dienstes am Hause des HERRN betrieben; die dingten Steinmetzen und Zimmerleute, das Haus des HERRN zu erneuern, auch Meister in Eisen und Erz, das Haus des HERRN auszubessern. 13 Und die Handwerker arbeiteten, so daß die Verbesserung des Werkes unter ihrer Hand zunahm, und sie stellten das Haus Gottes wieder in seinen rechten Stand und machten es fest. 14 Und als sie es vollendet hatten, brachten sie das übrige Geld vor den König und vor Jojada; davon machte man Geräte für das Haus des HERRN, Geräte für den Dienst und für die Opfer, Schalen und goldene und silberne Geräte. Und sie opferten Brandopfer im Hause des HERRN immerdar, solange Jojada lebte. 15 Jojada aber ward alt und lebenssatt und starb; er war bei seinem Tod hundertdreißig Jahre alt. 16 Und sie begruben ihn in der Stadt Davids, bei den Königen, weil er an Israel wohlgetan hatte, auch an Gott und an seinem Hause.Joas weicht vom HERRN und kommt um
17 Aber nach Jojadas Tod kamen die Obersten in Juda und huldigten dem König; da hörte der König auf sie. 18 Und sie verließen das Haus des HERRN, des Gottes ihrer Väter, und dienten den Ascheren und Götzenbildern. Da kam der Zorn Gottes über Juda und Jerusalem um dieser ihrer Schuld willen. 19 Er sandte aber Propheten zu ihnen, um sie zum HERRN zurückzubringen; und diese vermahnten sie ernstlich, aber sie hörten nicht darauf. 20 Da kam der Geist Gottes über Sacharja, den Sohn Jojadas, des Priesters, so daß er wider das Volk auftrat und zu ihnen sprach: So spricht Gott: Warum übertretet ihr die Gebote des HERRN? Das bringt euch kein Glück, denn weil ihr den HERRN verlassen habt, wird er euch auch verlassen! 21 Aber sie machten eine Verschwörung wider ihn und steinigten ihn auf Befehl des Königs im Vorhofe am Hause des HERRN. (Matthäus 23.35) (Hebräer 11.37) 22 Und der König Joas gedachte nicht an die Liebe, die sein Vater Jojada ihm erwiesen, sondern brachte dessen Sohn um. Als der aber starb, sprach er: Der HERR wird es sehen und richten! 23 Und um die Jahreswende zog das Heer der Syrer wider ihn herauf, und sie kamen nach Juda und Jerusalem und vertilgten alle Obersten des Volkes aus dem Volk und sandten alle ihre Habe zu dem König von Damaskus. 24 Denn obwohl das Heer der Syrer nur aus wenig Leuten bestand, gab doch der HERR ein sehr großes Heer in ihre Hand, weil jene den HERRN, den Gott ihrer Väter, verlassen hatten. Also vollzogen sie das Strafgericht an Joas. 25 Und als sie von ihm abzogen, wobei sie ihn schwer verwundet zurückließen, machten seine Knechte eine Verschwörung wider ihn, wegen der Blutschuld an den Söhnen des Priesters Jojada, und töteten ihn auf seinem Bette; und er starb, und man begrub ihn in der Stadt Davids, aber nicht in den Gräbern der Könige. (2. Chronik 21.20) 26 Die sich aber gegen ihn verschworen hatten, waren diese: Sabad, der Sohn der Ammoniterin Simeat, und Josabad, der Sohn der Moabiterin Simrit. 27 Aber seine Söhne und die Summe, die ihm auferlegt wurde, und die Wiederherstellung des Hauses Gottes, siehe, das ist beschrieben in der Erklärung des Buches der Könige. Und Amazia, sein Sohn, ward König an seiner Statt.3. Mose - Kapitel 13
Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen
1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)
Aussatz an Stoffen und Lederwaren
47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.