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2. Chronik - Kapitel 23

Joas wird vom Priester Jojada als König von Juda eingesetzt

1 Aber im siebenten Jahre ermannte sich Jojada und nahm die Obersten der Hundertschaften, nämlich Asarja, den Sohn Jerohams, Ismael, den Sohn Johanans, Asarja, den Sohn Obeds, Maaseja, den Sohn Adajas, und Elischaphat, den Sohn Sichris, zu Verbündeten. 2 Die zogen umher und brachten die Leviten zusammen aus allen Städten Judas und die Familienhäupter von Israel, und sie kamen nach Jerusalem. 3 Und diese ganze Gemeinde machte im Hause Gottes einen Bund mit dem König; und er sprach zu ihnen: Siehe, des Königs Sohn soll König sein, wie der HERR betreffs der Söhne Davids gesagt hat! 4 So sollt ihr nun also tun: Ein Drittel von euch Priestern und Leviten, die ihr am Sabbat antretet, sollt als Türhüter an der Schwelle dienen; 5 und ein Drittel im Hause des Königs und ein Drittel am Grundtor, während alles Volk in den Vorhöfen am Hause des HERRN ist 6 es soll aber niemand in das Haus des HERRN gehen, nur die Priester und die Leviten dürfen hineingehen, denn sie sind heilig; aber alles Volk soll die Vorschriften des HERRN befolgen; 7 und die Leviten sollen den König umringen, ein jeder mit den Waffen in der Hand; und wer ins Haus eindringt, soll getötet werden; sie aber sollen den König umgeben, wenn er aus und eingeht. 8 Und die Leviten und ganz Juda handelten genau nach dem Befehl des Priesters Jojada; und ein jeder nahm seine Leute, die am Sabbat antraten, samt denen, die am Sabbat abtraten. Denn der Priester Jojada entließ die Abteilungen nicht. 9 Und der Priester Jojada gab den Obersten der Hundertschaften Speere und Schilde und die Tartschen des Königs David, die im Hause Gottes waren, 10 und stellte alles Volk, einen jeden mit der Waffe in der Hand, von der rechten Seite des Hauses bis zur linken Seite beim Altar und beim Hause um den König her auf. 11 Da brachten sie den Sohn des Königs hervor und setzten ihm die Krone auf und gaben ihm das Zeugnis und machten ihn zum König. Und Jojada samt seinen Söhnen salbten ihn und sprachen: Es lebe der König! 12 Als aber Atalia das Geschrei des Volkes hörte, das zulief und den König lobte, kam sie zu dem Volk im Hause des HERRN. 13 Und sie schaute, und siehe, der König stand an seiner Säule im Eingang, und die Obersten und Trompeter bei dem König, und alles Volk des Landes war fröhlich und stieß in die Trompeten, und die Sänger sangen zu den Saiteninstrumenten und verkündigten sein Lob. Da zerriß Atalia ihre Kleider und rief: Aufruhr, Aufruhr! 14 Aber Jojada, der Priester, ließ die Obersten über die Hundertschaften, welche über das Heer gesetzt waren, hinausgehen und sprach zu ihnen: Führet sie hinaus, außerhalb der Reihen, und wer ihr nachfolgt, den soll man mit dem Schwerte töten! (denn der Priester sprach: Ihr sollt sie nicht töten im Hause des HERRN!). 15 Und sie legten Hand an sie. Und als sie zum Eingang des Roßtors am Hause des Königs kam, tötete man sie daselbst. 16 Und Jojada machte einen Bund mit dem ganzen Volk und mit dem König, daß sie des HERRN Volk sein wollten. (2. Chronik 15.12) 17 Da ging alles Volk zum Hause Baals und zerstörte es, und sie zerbrachen seine Altäre, seine Bilder, und erwürgten Mattan, den Priester Baals, vor den Altären. 18 Und Jojada legte die Ämter im Hause des HERRN in die Hand der Priester und Leviten, die David über das Haus des HERRN verteilt hatte, um dem HERRN Brandopfer darzubringen, wie im Gesetze Moses geschrieben steht, mit Freuden und Gesang, nach der Verordnung Davids. (2. Chronik 29.30) 19 Und er stellte Torhüter an die Tore des Hauses des HERRN, damit niemand hineinkäme, der irgendwie unrein wäre. 20 Und er nahm die Obersten über die Hundertschaften und die Vornehmen und Herrscher über das Volk, auch alles Volk des Landes, und führte den König vom Hause des HERRN hinab, und sie kamen durch das obere Tor zum Hause des Königs und setzten den König auf den königlichen Thron. 21 Und alles Volk des Landes war fröhlich, und die Stadt ward stille. Atalia aber hatten sie mit dem Schwerte getötet.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)