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2. Chronik - Kapitel 23

Joas wird vom Priester Jojada als König von Juda eingesetzt

1 Aber im siebenten Jahre ermannte sich Jojada und nahm die Obersten der Hundertschaften, nämlich Asarja, den Sohn Jerohams, Ismael, den Sohn Johanans, Asarja, den Sohn Obeds, Maaseja, den Sohn Adajas, und Elischaphat, den Sohn Sichris, zu Verbündeten. 2 Die zogen umher und brachten die Leviten zusammen aus allen Städten Judas und die Familienhäupter von Israel, und sie kamen nach Jerusalem. 3 Und diese ganze Gemeinde machte im Hause Gottes einen Bund mit dem König; und er sprach zu ihnen: Siehe, des Königs Sohn soll König sein, wie der HERR betreffs der Söhne Davids gesagt hat! 4 So sollt ihr nun also tun: Ein Drittel von euch Priestern und Leviten, die ihr am Sabbat antretet, sollt als Türhüter an der Schwelle dienen; 5 und ein Drittel im Hause des Königs und ein Drittel am Grundtor, während alles Volk in den Vorhöfen am Hause des HERRN ist 6 es soll aber niemand in das Haus des HERRN gehen, nur die Priester und die Leviten dürfen hineingehen, denn sie sind heilig; aber alles Volk soll die Vorschriften des HERRN befolgen; 7 und die Leviten sollen den König umringen, ein jeder mit den Waffen in der Hand; und wer ins Haus eindringt, soll getötet werden; sie aber sollen den König umgeben, wenn er aus und eingeht. 8 Und die Leviten und ganz Juda handelten genau nach dem Befehl des Priesters Jojada; und ein jeder nahm seine Leute, die am Sabbat antraten, samt denen, die am Sabbat abtraten. Denn der Priester Jojada entließ die Abteilungen nicht. 9 Und der Priester Jojada gab den Obersten der Hundertschaften Speere und Schilde und die Tartschen des Königs David, die im Hause Gottes waren, 10 und stellte alles Volk, einen jeden mit der Waffe in der Hand, von der rechten Seite des Hauses bis zur linken Seite beim Altar und beim Hause um den König her auf. 11 Da brachten sie den Sohn des Königs hervor und setzten ihm die Krone auf und gaben ihm das Zeugnis und machten ihn zum König. Und Jojada samt seinen Söhnen salbten ihn und sprachen: Es lebe der König! 12 Als aber Atalia das Geschrei des Volkes hörte, das zulief und den König lobte, kam sie zu dem Volk im Hause des HERRN. 13 Und sie schaute, und siehe, der König stand an seiner Säule im Eingang, und die Obersten und Trompeter bei dem König, und alles Volk des Landes war fröhlich und stieß in die Trompeten, und die Sänger sangen zu den Saiteninstrumenten und verkündigten sein Lob. Da zerriß Atalia ihre Kleider und rief: Aufruhr, Aufruhr! 14 Aber Jojada, der Priester, ließ die Obersten über die Hundertschaften, welche über das Heer gesetzt waren, hinausgehen und sprach zu ihnen: Führet sie hinaus, außerhalb der Reihen, und wer ihr nachfolgt, den soll man mit dem Schwerte töten! (denn der Priester sprach: Ihr sollt sie nicht töten im Hause des HERRN!). 15 Und sie legten Hand an sie. Und als sie zum Eingang des Roßtors am Hause des Königs kam, tötete man sie daselbst. 16 Und Jojada machte einen Bund mit dem ganzen Volk und mit dem König, daß sie des HERRN Volk sein wollten. (2. Chronik 15.12) 17 Da ging alles Volk zum Hause Baals und zerstörte es, und sie zerbrachen seine Altäre, seine Bilder, und erwürgten Mattan, den Priester Baals, vor den Altären. 18 Und Jojada legte die Ämter im Hause des HERRN in die Hand der Priester und Leviten, die David über das Haus des HERRN verteilt hatte, um dem HERRN Brandopfer darzubringen, wie im Gesetze Moses geschrieben steht, mit Freuden und Gesang, nach der Verordnung Davids. (2. Chronik 29.30) 19 Und er stellte Torhüter an die Tore des Hauses des HERRN, damit niemand hineinkäme, der irgendwie unrein wäre. 20 Und er nahm die Obersten über die Hundertschaften und die Vornehmen und Herrscher über das Volk, auch alles Volk des Landes, und führte den König vom Hause des HERRN hinab, und sie kamen durch das obere Tor zum Hause des Königs und setzten den König auf den königlichen Thron. 21 Und alles Volk des Landes war fröhlich, und die Stadt ward stille. Atalia aber hatten sie mit dem Schwerte getötet.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)