zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 23

Joas wird vom Priester Jojada als König von Juda eingesetzt

1 Aber im siebenten Jahre ermannte sich Jojada und nahm die Obersten der Hundertschaften, nämlich Asarja, den Sohn Jerohams, Ismael, den Sohn Johanans, Asarja, den Sohn Obeds, Maaseja, den Sohn Adajas, und Elischaphat, den Sohn Sichris, zu Verbündeten. 2 Die zogen umher und brachten die Leviten zusammen aus allen Städten Judas und die Familienhäupter von Israel, und sie kamen nach Jerusalem. 3 Und diese ganze Gemeinde machte im Hause Gottes einen Bund mit dem König; und er sprach zu ihnen: Siehe, des Königs Sohn soll König sein, wie der HERR betreffs der Söhne Davids gesagt hat! 4 So sollt ihr nun also tun: Ein Drittel von euch Priestern und Leviten, die ihr am Sabbat antretet, sollt als Türhüter an der Schwelle dienen; 5 und ein Drittel im Hause des Königs und ein Drittel am Grundtor, während alles Volk in den Vorhöfen am Hause des HERRN ist 6 es soll aber niemand in das Haus des HERRN gehen, nur die Priester und die Leviten dürfen hineingehen, denn sie sind heilig; aber alles Volk soll die Vorschriften des HERRN befolgen; 7 und die Leviten sollen den König umringen, ein jeder mit den Waffen in der Hand; und wer ins Haus eindringt, soll getötet werden; sie aber sollen den König umgeben, wenn er aus und eingeht. 8 Und die Leviten und ganz Juda handelten genau nach dem Befehl des Priesters Jojada; und ein jeder nahm seine Leute, die am Sabbat antraten, samt denen, die am Sabbat abtraten. Denn der Priester Jojada entließ die Abteilungen nicht. 9 Und der Priester Jojada gab den Obersten der Hundertschaften Speere und Schilde und die Tartschen des Königs David, die im Hause Gottes waren, 10 und stellte alles Volk, einen jeden mit der Waffe in der Hand, von der rechten Seite des Hauses bis zur linken Seite beim Altar und beim Hause um den König her auf. 11 Da brachten sie den Sohn des Königs hervor und setzten ihm die Krone auf und gaben ihm das Zeugnis und machten ihn zum König. Und Jojada samt seinen Söhnen salbten ihn und sprachen: Es lebe der König! 12 Als aber Atalia das Geschrei des Volkes hörte, das zulief und den König lobte, kam sie zu dem Volk im Hause des HERRN. 13 Und sie schaute, und siehe, der König stand an seiner Säule im Eingang, und die Obersten und Trompeter bei dem König, und alles Volk des Landes war fröhlich und stieß in die Trompeten, und die Sänger sangen zu den Saiteninstrumenten und verkündigten sein Lob. Da zerriß Atalia ihre Kleider und rief: Aufruhr, Aufruhr! 14 Aber Jojada, der Priester, ließ die Obersten über die Hundertschaften, welche über das Heer gesetzt waren, hinausgehen und sprach zu ihnen: Führet sie hinaus, außerhalb der Reihen, und wer ihr nachfolgt, den soll man mit dem Schwerte töten! (denn der Priester sprach: Ihr sollt sie nicht töten im Hause des HERRN!). 15 Und sie legten Hand an sie. Und als sie zum Eingang des Roßtors am Hause des Königs kam, tötete man sie daselbst. 16 Und Jojada machte einen Bund mit dem ganzen Volk und mit dem König, daß sie des HERRN Volk sein wollten. (2. Chronik 15.12) 17 Da ging alles Volk zum Hause Baals und zerstörte es, und sie zerbrachen seine Altäre, seine Bilder, und erwürgten Mattan, den Priester Baals, vor den Altären. 18 Und Jojada legte die Ämter im Hause des HERRN in die Hand der Priester und Leviten, die David über das Haus des HERRN verteilt hatte, um dem HERRN Brandopfer darzubringen, wie im Gesetze Moses geschrieben steht, mit Freuden und Gesang, nach der Verordnung Davids. (2. Chronik 29.30) 19 Und er stellte Torhüter an die Tore des Hauses des HERRN, damit niemand hineinkäme, der irgendwie unrein wäre. 20 Und er nahm die Obersten über die Hundertschaften und die Vornehmen und Herrscher über das Volk, auch alles Volk des Landes, und führte den König vom Hause des HERRN hinab, und sie kamen durch das obere Tor zum Hause des Königs und setzten den König auf den königlichen Thron. 21 Und alles Volk des Landes war fröhlich, und die Stadt ward stille. Atalia aber hatten sie mit dem Schwerte getötet.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)