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2. Chronik - Kapitel 22

König Ahasja von Juda

1 Und die Einwohner von Jerusalem machten Ahasia, seinen jüngsten Sohn, zum König an seiner Statt; denn die Truppe, welche mit den Arabern in das Lager gekommen war, hatte alle älteren getötet. Also ward Ahasia König, der Sohn Jehorams, des Königs von Juda. (2. Könige 8.25-29) 2 Zweiundzwanzig Jahre alt war Ahasia, als er König ward, und regierte ein Jahr lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Atalia, eine Tochter Omris. 3 Und er wandelte auch in den Wegen des Hauses Ahabs; denn seine Mutter beriet ihn so, daß er Böses tat. 4 Und so tat er, was böse war in den Augen des HERRN, wie das Haus Ahabs; denn nach seines Vaters Tod waren sie seine Ratgeber, zu seinem Verderben. 5 Und er wandelte nach ihrem Rat und zog mit Joram, dem Sohn Ahabs, dem König von Israel, in den Krieg wider Hasael, den König von Syrien, gen Ramot in Gilead. 6 Aber die Syrer trafen den Joram, so daß er umkehrte, um sich zu Jesreel heilen zu lassen; denn er hatte Wunden, die ihm zu Rama geschlagen worden, als er mit Hasael, dem König von Syrien stritt. Und Asaria, der Sohn Jehorams, der König von Juda, zog hinab, um Joram, den Sohn Ahabs, in Jesreel zu besuchen, weil er krank lag. 7 Und das war von Gott, zu Ahasias Untergang, daß er zu Joram ging; denn als er kam, zog er mit Joram aus wider Jehu, den Sohn Nimsis, welchen der HERR gesalbt hatte, das Haus Ahabs auszurotten. (1. Könige 19.16) (2. Könige 9.6) 8 Da nun Jehu am Hause Ahabs Strafe übte, traf er die Fürsten Judas und die Neffen Ahasias, welche Ahasia dienten, und brachte sie um. (2. Könige 10.12-14) 9 Er suchte auch Ahasia; und man fing ihn zu Samaria, wo er sich verborgen hatte, und brachte ihn zu Jehu; der tötete ihn. Und man begrub ihn, denn sie sprachen: Er ist Josaphats Sohn, der von ganzem Herzen den HERRN gesucht hat! Und es war niemand mehr aus dem Hause Ahasias, der stark genug gewesen wäre zum Regieren. (2. Könige 9.27-29)

Die blutige Herrschaft Athaljas über Juda

10 Als aber Atalia, die Mutter Ahasias, sah, daß ihr Sohn tot war, machte sie sich auf und brachte allen königlichen Samen im Hause Judas um. 11 Aber Joschabat, die Tochter des Königs, nahm Joas, den Sohn Ahasias, und stahl ihn weg mitten aus den Söhnen des Königs, die getötet wurden, und tat ihn samt seiner Amme in eine Schlafkammer. Also verbarg ihn Joschabat, die Tochter des Königs Jehoram, das Weib des Priesters Jojada (denn sie war Ahasias Schwester , vor Atalia, so daß er nicht getötet wurde. 12 Und er war mit ihnen im Hause Gottes sechs Jahre lang verborgen, solange Atalia über das Land regierte.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.