2. Chronik - Kapitel 22
König Ahasja von Juda
1 Und die Einwohner von Jerusalem machten Ahasia, seinen jüngsten Sohn, zum König an seiner Statt; denn die Truppe, welche mit den Arabern in das Lager gekommen war, hatte alle älteren getötet. Also ward Ahasia König, der Sohn Jehorams, des Königs von Juda. (2. Könige 8.25-29) 2 Zweiundzwanzig Jahre alt war Ahasia, als er König ward, und regierte ein Jahr lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Atalia, eine Tochter Omris. 3 Und er wandelte auch in den Wegen des Hauses Ahabs; denn seine Mutter beriet ihn so, daß er Böses tat. 4 Und so tat er, was böse war in den Augen des HERRN, wie das Haus Ahabs; denn nach seines Vaters Tod waren sie seine Ratgeber, zu seinem Verderben. 5 Und er wandelte nach ihrem Rat und zog mit Joram, dem Sohn Ahabs, dem König von Israel, in den Krieg wider Hasael, den König von Syrien, gen Ramot in Gilead. 6 Aber die Syrer trafen den Joram, so daß er umkehrte, um sich zu Jesreel heilen zu lassen; denn er hatte Wunden, die ihm zu Rama geschlagen worden, als er mit Hasael, dem König von Syrien stritt. Und Asaria, der Sohn Jehorams, der König von Juda, zog hinab, um Joram, den Sohn Ahabs, in Jesreel zu besuchen, weil er krank lag. 7 Und das war von Gott, zu Ahasias Untergang, daß er zu Joram ging; denn als er kam, zog er mit Joram aus wider Jehu, den Sohn Nimsis, welchen der HERR gesalbt hatte, das Haus Ahabs auszurotten. (1. Könige 19.16) (2. Könige 9.6) 8 Da nun Jehu am Hause Ahabs Strafe übte, traf er die Fürsten Judas und die Neffen Ahasias, welche Ahasia dienten, und brachte sie um. (2. Könige 10.12-14) 9 Er suchte auch Ahasia; und man fing ihn zu Samaria, wo er sich verborgen hatte, und brachte ihn zu Jehu; der tötete ihn. Und man begrub ihn, denn sie sprachen: Er ist Josaphats Sohn, der von ganzem Herzen den HERRN gesucht hat! Und es war niemand mehr aus dem Hause Ahasias, der stark genug gewesen wäre zum Regieren. (2. Könige 9.27-29)Die blutige Herrschaft Athaljas über Juda
10 Als aber Atalia, die Mutter Ahasias, sah, daß ihr Sohn tot war, machte sie sich auf und brachte allen königlichen Samen im Hause Judas um. 11 Aber Joschabat, die Tochter des Königs, nahm Joas, den Sohn Ahasias, und stahl ihn weg mitten aus den Söhnen des Königs, die getötet wurden, und tat ihn samt seiner Amme in eine Schlafkammer. Also verbarg ihn Joschabat, die Tochter des Königs Jehoram, das Weib des Priesters Jojada (denn sie war Ahasias Schwester , vor Atalia, so daß er nicht getötet wurde. 12 Und er war mit ihnen im Hause Gottes sechs Jahre lang verborgen, solange Atalia über das Land regierte.2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)