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2. Chronik - Kapitel 21

König Jehoram von Juda. Seine Gottlosigkeit und sein Ende

1 Und Josaphat legte sich zu seinen Vätern und ward begraben bei seinen Vätern in der Stadt Davids, und Jehoram, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 2 Und er hatte Brüder, Söhne Josaphats, nämlich Asarja, Jechiel und Sacharjahu, Asarjahu, Michael und Sephatjahu. Diese alle waren Söhne Josaphats, des Königs von Juda. 3 Und ihr Vater machte ihnen reiche Geschenke von Silber, Gold und Kleinodien und gab ihnen feste Städte in Juda. Aber das Königreich gab er Jehoram, denn er war der Erstgeborene. 4 Als aber Jehoram das Königreich seines Vaters übernommen hatte und mächtig geworden war, tötete er alle seine Brüder mit dem Schwert; dazu auch etliche von den Fürsten Israels. 5 Zweiunddreißig Jahre alt war Jehoram, als er König ward, und regierte acht Jahre lang zu Jerusalem; 6 und er wandelte in dem Wege der Könige von Israel, wie das Haus Ahabs getan hatte; denn er hatte die Tochter Ahabs zur Frau. Und er tat, was böse war in den Augen des HERRN. 7 Aber der HERR wollte das Haus Davids nicht verderben, um des Bundes willen, welchen er mit David gemacht, und weil er ihm verheißen hatte, daß er ihm und seinen Kindern eine Leuchte geben werde immerdar. (2. Samuel 7.12) (1. Könige 11.36) (Psalm 132.17) 8 Zu seiner Zeit fielen die Edomiter von Juda ab und setzten einen König über sich. 9 Da zog Jehoram hinüber mit seinen Obersten und allen Wagen; und er machte sich auf bei Nacht und schlug die Edomiter, die ihn und die Obersten der Wagen umzingelten. 10 Aber die Edomiter fielen von Juda ab bis auf diesen Tag. Zu jener Zeit fiel auch Libna von ihm ab; denn er verließ den HERRN, den Gott seiner Väter. 11 Auch machte er Höhen auf den Bergen Judas und verführte die Bewohner Jerusalems zur Abgötterei und brachte Juda auf Abwege. 12 Es kam aber ein Schreiben zu ihm von dem Propheten Elia; das lautete also: So spricht der HERR, der Gott deines Vaters David: Weil du nicht gewandelt bist in den Wegen deines Vaters Josaphat, noch in den Wegen Asas, des Königs von Juda, 13 sondern in dem Wege der Könige von Israel, und verführst Juda und die Bewohner Jerusalems zu Abgötterei, gleichwie das Haus Ahabs Abgötterei einführte, und hast dazu deine Brüder aus deines Vaters Haus erwürgt, die besser waren als du; 14 siehe, darum wird der HERR eine schwere Plage über dein Volk verhängen, auch über deine Kinder, deine Frauen und alle deine Habe. 15 Du aber wirst viel zu leiden haben an einer Krankheit in deinen Eingeweiden, bis deine Eingeweide infolge dieser Krankheit nach und nach heraustreten werden. 16 Also erweckte der HERR wider Jehoram den Geist der Philister und Araber, welche zur Seite der Mohren wohnen; 17 die zogen herauf gegen Juda und brachen ein und führten alle Habe hinweg, die im Hause des Königs vorhanden war; dazu seine Söhne und seine Frauen, so daß ihm kein Sohn übrigblieb, außer Joahas, sein jüngster Sohn. 18 Und nach alledem schlug ihn der HERR in seinen Eingeweiden mit einer unheilbaren Krankheit. 19 Und solches währte zwei Jahre. Als aber nach zwei Jahren seine Eingeweide austraten infolge seiner Krankheit, starb er unter argen Schmerzen. Und sein Volk machte ihm zu Ehren kein Feuer, wie man seinen Vätern getan hatte. (2. Chronik 16.14) 20 Mit zweiunddreißig Jahren war er König geworden, und er regierte acht Jahre lang zu Jerusalem und ging unbeliebt dahin, und man begrub ihn in der Stadt Davids, aber nicht in den Gräbern der Könige. (2. Chronik 21.5) (2. Chronik 24.25)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)