2. Chronik - Kapitel 21
König Jehoram von Juda. Seine Gottlosigkeit und sein Ende
1 Und Josaphat legte sich zu seinen Vätern und ward begraben bei seinen Vätern in der Stadt Davids, und Jehoram, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 2 Und er hatte Brüder, Söhne Josaphats, nämlich Asarja, Jechiel und Sacharjahu, Asarjahu, Michael und Sephatjahu. Diese alle waren Söhne Josaphats, des Königs von Juda. 3 Und ihr Vater machte ihnen reiche Geschenke von Silber, Gold und Kleinodien und gab ihnen feste Städte in Juda. Aber das Königreich gab er Jehoram, denn er war der Erstgeborene. 4 Als aber Jehoram das Königreich seines Vaters übernommen hatte und mächtig geworden war, tötete er alle seine Brüder mit dem Schwert; dazu auch etliche von den Fürsten Israels. 5 Zweiunddreißig Jahre alt war Jehoram, als er König ward, und regierte acht Jahre lang zu Jerusalem; 6 und er wandelte in dem Wege der Könige von Israel, wie das Haus Ahabs getan hatte; denn er hatte die Tochter Ahabs zur Frau. Und er tat, was böse war in den Augen des HERRN. 7 Aber der HERR wollte das Haus Davids nicht verderben, um des Bundes willen, welchen er mit David gemacht, und weil er ihm verheißen hatte, daß er ihm und seinen Kindern eine Leuchte geben werde immerdar. (2. Samuel 7.12) (1. Könige 11.36) (Psalm 132.17) 8 Zu seiner Zeit fielen die Edomiter von Juda ab und setzten einen König über sich. 9 Da zog Jehoram hinüber mit seinen Obersten und allen Wagen; und er machte sich auf bei Nacht und schlug die Edomiter, die ihn und die Obersten der Wagen umzingelten. 10 Aber die Edomiter fielen von Juda ab bis auf diesen Tag. Zu jener Zeit fiel auch Libna von ihm ab; denn er verließ den HERRN, den Gott seiner Väter. 11 Auch machte er Höhen auf den Bergen Judas und verführte die Bewohner Jerusalems zur Abgötterei und brachte Juda auf Abwege. 12 Es kam aber ein Schreiben zu ihm von dem Propheten Elia; das lautete also: So spricht der HERR, der Gott deines Vaters David: Weil du nicht gewandelt bist in den Wegen deines Vaters Josaphat, noch in den Wegen Asas, des Königs von Juda, 13 sondern in dem Wege der Könige von Israel, und verführst Juda und die Bewohner Jerusalems zu Abgötterei, gleichwie das Haus Ahabs Abgötterei einführte, und hast dazu deine Brüder aus deines Vaters Haus erwürgt, die besser waren als du; 14 siehe, darum wird der HERR eine schwere Plage über dein Volk verhängen, auch über deine Kinder, deine Frauen und alle deine Habe. 15 Du aber wirst viel zu leiden haben an einer Krankheit in deinen Eingeweiden, bis deine Eingeweide infolge dieser Krankheit nach und nach heraustreten werden. 16 Also erweckte der HERR wider Jehoram den Geist der Philister und Araber, welche zur Seite der Mohren wohnen; 17 die zogen herauf gegen Juda und brachen ein und führten alle Habe hinweg, die im Hause des Königs vorhanden war; dazu seine Söhne und seine Frauen, so daß ihm kein Sohn übrigblieb, außer Joahas, sein jüngster Sohn. 18 Und nach alledem schlug ihn der HERR in seinen Eingeweiden mit einer unheilbaren Krankheit. 19 Und solches währte zwei Jahre. Als aber nach zwei Jahren seine Eingeweide austraten infolge seiner Krankheit, starb er unter argen Schmerzen. Und sein Volk machte ihm zu Ehren kein Feuer, wie man seinen Vätern getan hatte. (2. Chronik 16.14) 20 Mit zweiunddreißig Jahren war er König geworden, und er regierte acht Jahre lang zu Jerusalem und ging unbeliebt dahin, und man begrub ihn in der Stadt Davids, aber nicht in den Gräbern der Könige. (2. Chronik 21.5) (2. Chronik 24.25)3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)