2. Chronik - Kapitel 21
König Jehoram von Juda. Seine Gottlosigkeit und sein Ende
1 Und Josaphat legte sich zu seinen Vätern und ward begraben bei seinen Vätern in der Stadt Davids, und Jehoram, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 2 Und er hatte Brüder, Söhne Josaphats, nämlich Asarja, Jechiel und Sacharjahu, Asarjahu, Michael und Sephatjahu. Diese alle waren Söhne Josaphats, des Königs von Juda. 3 Und ihr Vater machte ihnen reiche Geschenke von Silber, Gold und Kleinodien und gab ihnen feste Städte in Juda. Aber das Königreich gab er Jehoram, denn er war der Erstgeborene. 4 Als aber Jehoram das Königreich seines Vaters übernommen hatte und mächtig geworden war, tötete er alle seine Brüder mit dem Schwert; dazu auch etliche von den Fürsten Israels. 5 Zweiunddreißig Jahre alt war Jehoram, als er König ward, und regierte acht Jahre lang zu Jerusalem; 6 und er wandelte in dem Wege der Könige von Israel, wie das Haus Ahabs getan hatte; denn er hatte die Tochter Ahabs zur Frau. Und er tat, was böse war in den Augen des HERRN. 7 Aber der HERR wollte das Haus Davids nicht verderben, um des Bundes willen, welchen er mit David gemacht, und weil er ihm verheißen hatte, daß er ihm und seinen Kindern eine Leuchte geben werde immerdar. (2. Samuel 7.12) (1. Könige 11.36) (Psalm 132.17) 8 Zu seiner Zeit fielen die Edomiter von Juda ab und setzten einen König über sich. 9 Da zog Jehoram hinüber mit seinen Obersten und allen Wagen; und er machte sich auf bei Nacht und schlug die Edomiter, die ihn und die Obersten der Wagen umzingelten. 10 Aber die Edomiter fielen von Juda ab bis auf diesen Tag. Zu jener Zeit fiel auch Libna von ihm ab; denn er verließ den HERRN, den Gott seiner Väter. 11 Auch machte er Höhen auf den Bergen Judas und verführte die Bewohner Jerusalems zur Abgötterei und brachte Juda auf Abwege. 12 Es kam aber ein Schreiben zu ihm von dem Propheten Elia; das lautete also: So spricht der HERR, der Gott deines Vaters David: Weil du nicht gewandelt bist in den Wegen deines Vaters Josaphat, noch in den Wegen Asas, des Königs von Juda, 13 sondern in dem Wege der Könige von Israel, und verführst Juda und die Bewohner Jerusalems zu Abgötterei, gleichwie das Haus Ahabs Abgötterei einführte, und hast dazu deine Brüder aus deines Vaters Haus erwürgt, die besser waren als du; 14 siehe, darum wird der HERR eine schwere Plage über dein Volk verhängen, auch über deine Kinder, deine Frauen und alle deine Habe. 15 Du aber wirst viel zu leiden haben an einer Krankheit in deinen Eingeweiden, bis deine Eingeweide infolge dieser Krankheit nach und nach heraustreten werden. 16 Also erweckte der HERR wider Jehoram den Geist der Philister und Araber, welche zur Seite der Mohren wohnen; 17 die zogen herauf gegen Juda und brachen ein und führten alle Habe hinweg, die im Hause des Königs vorhanden war; dazu seine Söhne und seine Frauen, so daß ihm kein Sohn übrigblieb, außer Joahas, sein jüngster Sohn. 18 Und nach alledem schlug ihn der HERR in seinen Eingeweiden mit einer unheilbaren Krankheit. 19 Und solches währte zwei Jahre. Als aber nach zwei Jahren seine Eingeweide austraten infolge seiner Krankheit, starb er unter argen Schmerzen. Und sein Volk machte ihm zu Ehren kein Feuer, wie man seinen Vätern getan hatte. (2. Chronik 16.14) 20 Mit zweiunddreißig Jahren war er König geworden, und er regierte acht Jahre lang zu Jerusalem und ging unbeliebt dahin, und man begrub ihn in der Stadt Davids, aber nicht in den Gräbern der Könige. (2. Chronik 21.5) (2. Chronik 24.25)2. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)