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2. Chronik - Kapitel 2

Salomos Vorbereitungen für den Tempelbau

1 Und Salomo gedachte, dem Namen des HERRN ein Haus zu bauen und ein Haus zu seiner Residenz. (1. Chronik 14.1) 2 Und Salomo zählte 70000 Lastträger ab und 80000 Holzhauer im Gebirge und 3600 Aufseher über sie. 3 Und Salomo sandte zu Huram, dem König zu Tyrus, und ließ ihm sagen: Wie damals, als du meinem Vater David Zedern sandtest, daß er sich ein Haus baute, um darin zu wohnen ,so tue auch an mir . 4 Siehe, ich will dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus bauen, um es ihm zu weihen, um wohlriechendes Räucherwerk vor ihm zu räuchern und allezeit Schaubrote zuzurüsten und Brandopfer zu opfern, am Morgen und am Abend, an den Sabbaten und Neumonden und an den Festen des HERRN, unseres Gottes, was um Israels willen stets geschehen soll. (Psalm 86.8) 5 Das Haus aber, das ich bauen will, soll groß sein; denn unser Gott ist größer als alle Götter. (1. Könige 8.27) (2. Chronik 6.18) 6 Aber wer vermag es, ihm ein Haus zu bauen? Denn der Himmel und aller Himmel Himmel mögen ihn nicht fassen; und wer bin ich, daß ich ihm ein Haus baue, es sei denn, um vor ihm zu räuchern? 7 So sende mir nun einen weisen Mann, der zu arbeiten versteht in Gold, Silber, Erz, Eisen, Purpur, in Stoffen von Karmesinfarbe und von blauem Purpur, und der sich auf die Bildhauerei versteht, Damit er arbeite mit den Weisen, die bei mir sind, in Juda und Jerusalem, für welche mein Vater David gesorgt hat. 8 Und sende mir Zedern, Zypressen und Sandelholz vom Libanon; denn ich weiß, daß deine Knechte es verstehen, die Bäume auf dem Libanon zu fällen. Und siehe, meine Knechte sollen mit deinen Knechten sein, 9 damit man mir viel Holz zurichte; denn das Haus, das ich bauen will, soll groß und wunderbar sein. 10 Und siehe, ich will den Zimmerleuten, deinen Knechten, die das Holz hauen, zwanzigtausend Kor gestoßenen Weizen, zwanzigtausend Kor Gerste, zwanzigtausend Bat Wein und zwanzigtausend Bat Öl geben. 11 Da antwortete Huram, der König von Tyrus, schriftlich und ließ Salomo sagen: Weil der HERR sein Volk liebt, hat er dich zum König über sie gemacht. 12 Und Huram sprach weiter: Gelobt sei der HERR, der Gott Israels, der Himmel und Erde gemacht hat, welcher dem König David einen weisen Sohn gegeben hat, der so klug und verständig ist, daß er dem HERRN ein Haus bauen kann und für sich selbst ein Haus zur Residenz! 13 So sende ich nun einen weisen Mann, den Künstler Huram-Abi. (2. Mose 31.2-6) 14 Derselbe ist der Sohn eines Weibes aus den Töchtern Dans, sein Vater ist ein Tyrer gewesen. Der weiß in Gold, Silber, Erz, Eisen, Stein und Holz, in rotem und blauem Purpur, in feiner Baumwolle und in Stoffen von Karmesinfarbe zu arbeiten und versteht alle Arten von Bildhauerei und weiß jedes Kunstwerk, das ihm aufgegeben wird, auszuführen mit Hilfe deiner Künstler und der Künstler meines Herrn David, deines Vaters. 15 So wolle nun mein HERR seinen Knechten den Weizen, die Gerste, das Öl und den Wein senden, wie er versprochen hat; 16 und wir werden das Holz auf dem Libanon hauen, soviel du bedarfst, und es als Flöße auf dem Meer nach Japho bringen, von wo du es nach Jerusalem hinaufholen kannst. 17 Und Salomo zählte alle Fremdlinge im Lande Israel, nach der früheren Zählung, die sein Vater David angeordnet hatte, und es wurden 153600 gefunden. (Josua 9.27) 18 Von diesen machte er 70000 zu Lastträgern und 80000 zu Steinhauern im Gebirge und 3600 zu Aufsehern, die das Volk zur Arbeit anzuhalten hatten.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)