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2. Chronik - Kapitel 2

Salomos Vorbereitungen für den Tempelbau

1 Und Salomo gedachte, dem Namen des HERRN ein Haus zu bauen und ein Haus zu seiner Residenz. (1. Chronik 14.1) 2 Und Salomo zählte 70000 Lastträger ab und 80000 Holzhauer im Gebirge und 3600 Aufseher über sie. 3 Und Salomo sandte zu Huram, dem König zu Tyrus, und ließ ihm sagen: Wie damals, als du meinem Vater David Zedern sandtest, daß er sich ein Haus baute, um darin zu wohnen ,so tue auch an mir . 4 Siehe, ich will dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus bauen, um es ihm zu weihen, um wohlriechendes Räucherwerk vor ihm zu räuchern und allezeit Schaubrote zuzurüsten und Brandopfer zu opfern, am Morgen und am Abend, an den Sabbaten und Neumonden und an den Festen des HERRN, unseres Gottes, was um Israels willen stets geschehen soll. (Psalm 86.8) 5 Das Haus aber, das ich bauen will, soll groß sein; denn unser Gott ist größer als alle Götter. (1. Könige 8.27) (2. Chronik 6.18) 6 Aber wer vermag es, ihm ein Haus zu bauen? Denn der Himmel und aller Himmel Himmel mögen ihn nicht fassen; und wer bin ich, daß ich ihm ein Haus baue, es sei denn, um vor ihm zu räuchern? 7 So sende mir nun einen weisen Mann, der zu arbeiten versteht in Gold, Silber, Erz, Eisen, Purpur, in Stoffen von Karmesinfarbe und von blauem Purpur, und der sich auf die Bildhauerei versteht, Damit er arbeite mit den Weisen, die bei mir sind, in Juda und Jerusalem, für welche mein Vater David gesorgt hat. 8 Und sende mir Zedern, Zypressen und Sandelholz vom Libanon; denn ich weiß, daß deine Knechte es verstehen, die Bäume auf dem Libanon zu fällen. Und siehe, meine Knechte sollen mit deinen Knechten sein, 9 damit man mir viel Holz zurichte; denn das Haus, das ich bauen will, soll groß und wunderbar sein. 10 Und siehe, ich will den Zimmerleuten, deinen Knechten, die das Holz hauen, zwanzigtausend Kor gestoßenen Weizen, zwanzigtausend Kor Gerste, zwanzigtausend Bat Wein und zwanzigtausend Bat Öl geben. 11 Da antwortete Huram, der König von Tyrus, schriftlich und ließ Salomo sagen: Weil der HERR sein Volk liebt, hat er dich zum König über sie gemacht. 12 Und Huram sprach weiter: Gelobt sei der HERR, der Gott Israels, der Himmel und Erde gemacht hat, welcher dem König David einen weisen Sohn gegeben hat, der so klug und verständig ist, daß er dem HERRN ein Haus bauen kann und für sich selbst ein Haus zur Residenz! 13 So sende ich nun einen weisen Mann, den Künstler Huram-Abi. (2. Mose 31.2-6) 14 Derselbe ist der Sohn eines Weibes aus den Töchtern Dans, sein Vater ist ein Tyrer gewesen. Der weiß in Gold, Silber, Erz, Eisen, Stein und Holz, in rotem und blauem Purpur, in feiner Baumwolle und in Stoffen von Karmesinfarbe zu arbeiten und versteht alle Arten von Bildhauerei und weiß jedes Kunstwerk, das ihm aufgegeben wird, auszuführen mit Hilfe deiner Künstler und der Künstler meines Herrn David, deines Vaters. 15 So wolle nun mein HERR seinen Knechten den Weizen, die Gerste, das Öl und den Wein senden, wie er versprochen hat; 16 und wir werden das Holz auf dem Libanon hauen, soviel du bedarfst, und es als Flöße auf dem Meer nach Japho bringen, von wo du es nach Jerusalem hinaufholen kannst. 17 Und Salomo zählte alle Fremdlinge im Lande Israel, nach der früheren Zählung, die sein Vater David angeordnet hatte, und es wurden 153600 gefunden. (Josua 9.27) 18 Von diesen machte er 70000 zu Lastträgern und 80000 zu Steinhauern im Gebirge und 3600 zu Aufsehern, die das Volk zur Arbeit anzuhalten hatten.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)