zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 19

Josaphat wird getadelt und ordnet die Rechtspflege in Juda

1 Aber Josaphat, der König von Juda, kehrte in Frieden heim nach Jerusalem. 2 Und Jehu, der Sohn Hananis, der Seher, ging hinaus, ihm entgegen, und sprach zum König Josaphat: Solltest du also dem Gottlosen helfen und die lieben, welche den HERRN hassen? Deswegen ist der Zorn des HERRN wider dich entbrannt! 3 Aber doch ist etwas Gutes an dir gefunden worden, weil du die Ascheren aus dem Lande ausgerottet und dein Herz darauf gerichtet hast, Gott zu suchen. (2. Chronik 17.3-6) 4 Darnach verblieb Josaphat zu Jerusalem; dann ging er wieder aus unter das Volk, von Beerseba bis zum Gebirge Ephraim, und führte sie zu dem HERRN, dem Gott ihrer Väter, zurück. 5 Und er bestellte Richter im Lande, in allen festen Städten Judas, in einer jeden Stadt besonders. 6 Und er sprach zu den Richtern: Sehet zu, was ihr tut! Denn ihr haltet das Gericht nicht für Menschen, sondern für den HERRN, und er ist mit euch beim Urteilsspruch. 7 Darum sei die Furcht des HERRN über euch; nehmt euch wohl in acht, was ihr tut! Denn bei dem HERRN, unserm Gott, gibt es weder Unrecht noch Ansehen der Person noch Bestechlichkeit! (2. Mose 18.21) (5. Mose 10.17) 8 Auch in Jerusalem bestellte Josaphat etliche von den Leviten und Priestern und Familienhäuptern Israels für das Gericht des HERRN und für die Rechtshändel derer, die wieder nach Jerusalem gekommen waren. (5. Mose 17.8-9) (5. Mose 19.17) 9 Und er gebot ihnen und sprach: Also sollt ihr handeln in der Furcht des HERRN, in Wahrheit und mit unverletztem Gewissen. 10 In jedem Rechtsstreit, der vor euch gebracht wird von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, betreffe es Blutrache oder Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechte, sollt ihr sie unterrichten, damit sie sich nicht an dem HERRN versündigen und sein Zorn nicht über euch und eure Brüder komme. Tut also und versündigt euch nicht! 11 Und siehe, Amarja, der oberste Priester, ist über euch gesetzt für alle göttlichen Angelegenheiten; Sebadja aber, der Sohn Ismaels, ist Fürst im Hause Juda für alle königlichen Geschäfte, und als Amtleute stehen euch die Leviten vor. Gehet mutig ans Werk! Der HERR aber sei mit dem Guten!

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)