2. Chronik - Kapitel 18
Josaphats Bündnis mit Ahab. Die falschen Propheten und der echte Prophet Micha
1 Als nun Josaphat großen Reichtum und Ehre erlangt hatte, verschwägerte er sich mit Ahab. (2. Chronik 17.5) 2 Und nach etlichen Jahren zog er zu Ahab hinab, nach Samaria. Und Ahab ließ für ihn und das Volk, das bei ihm war, viele Schafe und Rinder schlachten und beredete ihn, gen Ramot in Gilead hinaufzuziehen. 3 Denn Ahab, der König von Israel, sprach zu Josaphat, dem König von Juda: Willst du mit mir nach Ramot in Gilead hinaufziehen? Er sprach zu ihm: Ich will sein wie du, und mein Volk wie dein Volk, und ich will mit dir in den Krieg. 4 Aber Josaphat sprach zum König von Israel: Befrage doch heute das Wort des HERRN! (2. Könige 3.11) 5 Da versammelte der König von Israel die Propheten, vierhundert Mann, und sprach zu ihnen: Sollen wir gen Ramot in Gilead in den Krieg ziehen, oder soll ich es unterlassen? Sie sprachen: Ziehe hinauf, denn Gott wird sie in die Hand des Königs geben! 6 Josaphat aber sprach: Ist hier kein Prophet des HERRN mehr, daß wir durch ihn fragen könnten? 7 Der König von Israel sprach zu Josaphat: Es ist noch ein Mann, durch den man den HERRN fragen kann; aber ich bin ihm gram, denn er weissagt mir nichts Gutes, sondern immer nur Böses; das ist Michaja, der Sohn Jimlas. Josaphat sprach: Der König rede nicht also! 8 Da rief der König von Israel einen seiner Kämmerer und sprach: Bringe eilends her Michaja, den Sohn Jimlas! 9 Und der König von Israel und Josaphat, der König von Juda, saßen ein jeder auf seinem Throne, mit königlichen Kleidern angetan. Sie saßen aber auf dem Platze vor dem Tor zu Samaria, und alle Propheten weissagten vor ihnen. 10 Und Zedekia, der Sohn Kenaanas, machte sich eiserne Hörner und sprach: So spricht der HERR: Hiermit wirst du die Syrer stoßen, bis sie aufgerieben sind! 11 Und alle Propheten weissagten auch also und sprachen: Ziehe hinauf gen Ramot in Gilead, und es wird dir wohlgehen! Der HERR wird es in die Hand des Königs geben! 12 Und der Bote, der hingegangen war, Michaja zu rufen, redete mit ihm und sprach: Siehe, die Reden der Propheten sind einstimmig gut für den König. So laß nun dein Wort auch sein wie das ihre und rede Gutes! 13 Michaja aber sprach: So wahr der HERR lebt: was mein Gott sagen wird, das will ich reden!Micha weissagt den Tod Ahabs
14 Und als er zum König kam, sprach der König zu ihm: Micha, sollen wir gen Ramot in Gilead in den Krieg ziehen, oder soll ich es unterlassen? Er sprach: Ziehet hinauf und fahret wohl; sie sollen in eure Hände gegeben werden! 15 Aber der König sprach zu ihm: Wie oft muß ich dich beschwören, daß du mir nichts als die Wahrheit sagest im Namen des HERRN? 16 Da sprach er: Ich sah ganz Israel auf den Bergen zerstreut, wie Schafe, die keinen Hirten haben. Und der HERR sprach: Diese haben keinen Herrn; ein jeder kehre wieder heim in Frieden! 17 Da sprach der König von Israel zu Josaphat: Sagte ich dir nicht, er weissage mir nichts Gutes, sondern nur Böses? 18 Er aber sprach: Darum höret das Wort des HERRN: Ich sah den HERRN auf seinem Throne sitzen, und das ganze Heer des Himmels stand zu seiner Rechten und zu seiner Linken. 19 Und der HERR sprach: Wer will Ahab, den König von Israel, betören, daß er hinaufziehe und falle zu Ramot in Gilead? 20 Und nachdem der eine dies, der andere das gesagt hatte, kam ein Geist hervor und trat vor den HERRN und sprach: Ich will ihn betören! Der HERR aber sprach zu ihm: Womit? 21 Er sprach: Ich will ausgehen und ein Geist der Lüge sein im Munde aller seiner Propheten! Da sprach er: Du sollst ihn betören, und du wirst es auch vermögen! Gehe aus und tue also! 22 Und nun siehe, der HERR hat einen Geist der Lüge in den Mund dieser deiner Propheten gelegt; und der HERR hat Unglück über dich beschlossen. 23 Da trat Zedekia, der Sohn Kenaanas, herzu und schlug Michaja auf den Backen und sprach: Auf welchem Weg ist der Geist des HERRN von mir gewichen, um mit dir zu reden? (2. Chronik 18.10) 24 Michaja sprach: Siehe, du wirst es sehen an dem Tage, wenn du von einem Gemach in das andere laufen wirst, um dich zu verbergen! 25 Da sprach der König von Israel: Nehmt Michaja und bringet ihn wiederum zu Amon, dem Obersten der Stadt, und zu Joas, dem Sohn des Königs, 26 und saget: So spricht der König: Legt diesen ins Gefängnis und speiset ihn mit Brot der Trübsal und mit Wasser der Trübsal, bis ich in Frieden wiederkomme! (2. Chronik 16.10) 27 Michaja sprach: Kommst du in Frieden wieder, so hat der HERR nicht durch mich geredet! Und er sprach noch: Höret zu, ihr Völker alle!Ahabs Niederlage und Tod
28 Also zogen der König von Israel und Josaphat, der König von Juda, hinauf gen Ramot in Gilead. 29 Und der König von Israel sprach zu Josaphat: Ich will verkleidet in den Kampf ziehen; du aber bekleide dich mit deinen Kleidern! Und der König von Israel verkleidete sich, und sie zogen in den Kampf. 30 Aber der König von Syrien hatte den Obersten über seine Wagen ausdrücklich geboten: Ihr sollt weder gegen Kleine noch Große streiten, sondern allein gegen den König von Israel! 31 Als nun die Obersten der Wagen Josaphat sahen, dachten sie: «Das ist der König von Israel!» und gingen auf ihn los zum Kampf. Aber Josaphat schrie, und der HERR half ihm; und Gott lockte sie von ihm weg. 32 Als nun die Obersten der Wagen sahen, daß er nicht der König von Israel sei, wandten sie sich von ihm ab. 33 Aber ein Mann spannte seinen Bogen von ungefähr und traf den König von Israel zwischen den Fugen des Panzers. Da sprach er zu seinem Wagenlenker: Wende um und führe mich aus dem Heer; denn ich bin verwundet! 34 Aber der Kampf ward heftiger an jenem Tag. Und der König von Israel stand auf seinem Wagen den Syrern gegenüber, bis zum Abend, und er starb zur Zeit des Sonnenuntergangs.3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.