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2. Chronik - Kapitel 17

König Josaphat von Juda. Seine Treue und seine wachsende Macht

1 Und sein Sohn Josaphat ward König an seiner Statt und ward mächtig wider Israel. (1. Könige 15.24) 2 Denn er legte Kriegsvolk in alle festen Städte Judas und legte Besatzungen in das Land Juda und in die Städte Ephraims, die sein Vater Asa erobert hatte. 3 Und der HERR war mit Josaphat; denn er wandelte in den früheren Wegen seines Vaters David und suchte nicht die Baale auf, 4 sondern den Gott seines Vaters suchte er und wandelte in seinen Geboten und tat nicht wie Israel. 5 Darum bestätigte ihm der HERR das Königtum. Und ganz Juda gab Josaphat Geschenke, so daß er viel Reichtum und Ehre hatte. (2. Chronik 18.1) 6 Und da sein Herz in den Wegen des HERRN mutig ward, tat er die übrigen Höhen und die Ascheren aus Juda hinweg. 7 Und im dritten Jahre seiner Regierung sandte er seine Fürsten Benchail, Obadja, Sacharja, Netaneel und Michaja, daß sie in den Städten Judas lehren sollten; 8 und mit ihnen die Leviten Semaja, Netanja, Sebadja, Asahel, Semiramot, Jonatan, Adonia, Tobia und Tob-Adonia, die Leviten; und mit ihnen Elisama und Joram, die Priester. 9 Und sie lehrten in Juda und hatten das Gesetzbuch des HERRN bei sich; sie zogen in allen Städten Judas umher und lehrten das Volk. 10 Und die Furcht des HERRN kam über alle Königreiche der Länder, die rings um Juda lagen, so daß sie nicht wider Josaphat stritten. 11 Und man brachte Josaphat Geschenke von den Philistern und Silber als Tribut. Und die Araber brachten ihm Kleinvieh, 7700 Widder und 7700 Böcke. (1. Könige 5.1) 12 Also nahm Josaphat zu und ward immer größer. Und er baute Burgen und Vorratsstädte in Juda. 13 Und er hatte viel Vorrat in den Städten Judas und zu Jerusalem streitbare Männer, tapfere Helden. 14 Und dies ist das Ergebnis ihrer Musterung nach ihren Vaterhäusern: In Juda waren Befehlshaber über Tausende: Odna, ein Oberster, und mit ihm 300000 tapfere Helden. 15 Und neben ihm war Johanan, der Oberste; und mit ihm 280000. 16 Und neben ihm Amasja, der Sohn Sichris, der Freiwillige des HERRN; und mit ihm 200000 tapfere Helden. 17 Von Benjamin war Eljada, ein tapferer Mann; und mit ihm 200000 Mann , die mit Bogen und Schild bewaffnet waren. 18 Und neben ihm Josabad; und mit ihm 180000 zum Heer Gerüstete. 19 Diese standen alle im Dienste des Königs, außer denen, welche der König in die festen Städte in ganz Juda gelegt hatte.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)