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2. Chronik - Kapitel 17

König Josaphat von Juda. Seine Treue und seine wachsende Macht

1 Und sein Sohn Josaphat ward König an seiner Statt und ward mächtig wider Israel. (1. Könige 15.24) 2 Denn er legte Kriegsvolk in alle festen Städte Judas und legte Besatzungen in das Land Juda und in die Städte Ephraims, die sein Vater Asa erobert hatte. 3 Und der HERR war mit Josaphat; denn er wandelte in den früheren Wegen seines Vaters David und suchte nicht die Baale auf, 4 sondern den Gott seines Vaters suchte er und wandelte in seinen Geboten und tat nicht wie Israel. 5 Darum bestätigte ihm der HERR das Königtum. Und ganz Juda gab Josaphat Geschenke, so daß er viel Reichtum und Ehre hatte. (2. Chronik 18.1) 6 Und da sein Herz in den Wegen des HERRN mutig ward, tat er die übrigen Höhen und die Ascheren aus Juda hinweg. 7 Und im dritten Jahre seiner Regierung sandte er seine Fürsten Benchail, Obadja, Sacharja, Netaneel und Michaja, daß sie in den Städten Judas lehren sollten; 8 und mit ihnen die Leviten Semaja, Netanja, Sebadja, Asahel, Semiramot, Jonatan, Adonia, Tobia und Tob-Adonia, die Leviten; und mit ihnen Elisama und Joram, die Priester. 9 Und sie lehrten in Juda und hatten das Gesetzbuch des HERRN bei sich; sie zogen in allen Städten Judas umher und lehrten das Volk. 10 Und die Furcht des HERRN kam über alle Königreiche der Länder, die rings um Juda lagen, so daß sie nicht wider Josaphat stritten. 11 Und man brachte Josaphat Geschenke von den Philistern und Silber als Tribut. Und die Araber brachten ihm Kleinvieh, 7700 Widder und 7700 Böcke. (1. Könige 5.1) 12 Also nahm Josaphat zu und ward immer größer. Und er baute Burgen und Vorratsstädte in Juda. 13 Und er hatte viel Vorrat in den Städten Judas und zu Jerusalem streitbare Männer, tapfere Helden. 14 Und dies ist das Ergebnis ihrer Musterung nach ihren Vaterhäusern: In Juda waren Befehlshaber über Tausende: Odna, ein Oberster, und mit ihm 300000 tapfere Helden. 15 Und neben ihm war Johanan, der Oberste; und mit ihm 280000. 16 Und neben ihm Amasja, der Sohn Sichris, der Freiwillige des HERRN; und mit ihm 200000 tapfere Helden. 17 Von Benjamin war Eljada, ein tapferer Mann; und mit ihm 200000 Mann , die mit Bogen und Schild bewaffnet waren. 18 Und neben ihm Josabad; und mit ihm 180000 zum Heer Gerüstete. 19 Diese standen alle im Dienste des Königs, außer denen, welche der König in die festen Städte in ganz Juda gelegt hatte.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)