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2. Chronik - Kapitel 15

Das Wort des Propheten Asarja und Asas Eifer für den HERRN

1 Und der Geist Gottes kam auf Asaria, den Sohn Odeds; 2 der ging hinaus, Asa entgegen, und sprach zu ihm: Höret mir zu, Asa, und du, ganz Juda und Benjamin! Der HERR ist mit euch, wenn ihr mit ihm seid; und wenn ihr ihn suchet, so wird er sich von euch finden lassen; werdet ihr aber ihn verlassen, so wird er euch auch verlassen! 3 Israel war lange Zeit ohne den wahren Gott und ohne einen Priester, welcher lehrt, und ohne Gesetz. (Hosea 3.4) 4 Als es sich aber in seiner Not zu dem HERRN, dem Gott Israels, kehrte und ihn suchte, da ließ er sich von ihnen finden. (Jeremia 29.13-14) 5 Aber zu jenen Zeiten hatten die, welche aus und eingingen, keinen Frieden, sondern es kamen große Schrecken über alle Landesbewohner. 6 Und es schlug sich ein Volk mit dem andern und eine Stadt mit der andern; denn Gott erschreckte sie durch allerlei Not. 7 Ihr aber, ermannet euch und laßt eure Hände nicht sinken; denn euer Werk hat seinen Lohn! (1. Korinther 15.58) 8 Als nun Asa diese Worte und die Weissagung des Propheten Oded hörte, ermannte er sich und schaffte die Greuel hinweg aus dem ganzen Lande Juda und Benjamin und aus den Städten, die er auf dem Gebirge Ephraim erobert hatte, und erneuerte den Altar des HERRN, der vor der Halle des HERRN stand. 9 Und er versammelte ganz Juda und Benjamin und die Fremdlinge bei ihnen aus Ephraim, Manasse und Simeon; denn es fielen ihm sehr viele Leute aus Israel zu, als sie sahen, daß der HERR, sein Gott, mit ihm war. 10 Und sie versammelten sich zu Jerusalem im dritten Monat, im fünfzehnten Jahre der Regierung Asas. 11 Und sie opferten dem HERRN an jenem Tage von der Beute, die sie gebracht hatten, siebenhundert Rinder und siebentausend Schafe. 12 Und sie gingen den Bund ein, daß sie den HERRN, den Gott ihrer Väter, suchen wollten mit ihrem ganzen Herzen und ihrer ganzen Seele; (Josua 24.25) 13 wer aber den HERRN, den Gott Israels, nicht suchen würde, der sollte sterben, ob klein oder groß, ob Mann oder Weib. 14 Und sie schwuren dem HERRN mit lauter Stimme, mit Jauchzen, Trompeten und Posaunen. 15 Und ganz Juda war fröhlich über den Eid; denn sie hatten mit ihrem ganzen Herzen geschworen; und sie suchten ihn mit ihrem ganzen Willen; und er ließ sich von ihnen finden. Und der HERR gab ihnen Ruhe ringsumher. (2. Chronik 14.5-6) (2. Chronik 20.30) 16 Auch setzte der König Asa seine Mutter Maacha ab, daß sie nicht mehr Gebieterin wäre, weil sie der Aschera ein Götzenbild gemacht hatte. Und Asa hieb das Götzenbild um und zermalmte es und verbrannte es am Bach Kidron. (1. Könige 15.13-15) 17 Aber die Höhen kamen nicht weg aus Israel; doch war das Herz Asas ungeteilt sein Leben lang. 18 Und er brachte das, was sein Vater geheiligt und was er selbst geheiligt hatte, in das Haus Gottes, nämlich Silber, Gold und Geräte. 19 Und es war kein Krieg bis zum fünfunddreißigsten Jahre der Regierung Asas.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)