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2. Chronik - Kapitel 15

Das Wort des Propheten Asarja und Asas Eifer für den HERRN

1 Und der Geist Gottes kam auf Asaria, den Sohn Odeds; 2 der ging hinaus, Asa entgegen, und sprach zu ihm: Höret mir zu, Asa, und du, ganz Juda und Benjamin! Der HERR ist mit euch, wenn ihr mit ihm seid; und wenn ihr ihn suchet, so wird er sich von euch finden lassen; werdet ihr aber ihn verlassen, so wird er euch auch verlassen! 3 Israel war lange Zeit ohne den wahren Gott und ohne einen Priester, welcher lehrt, und ohne Gesetz. (Hosea 3.4) 4 Als es sich aber in seiner Not zu dem HERRN, dem Gott Israels, kehrte und ihn suchte, da ließ er sich von ihnen finden. (Jeremia 29.13-14) 5 Aber zu jenen Zeiten hatten die, welche aus und eingingen, keinen Frieden, sondern es kamen große Schrecken über alle Landesbewohner. 6 Und es schlug sich ein Volk mit dem andern und eine Stadt mit der andern; denn Gott erschreckte sie durch allerlei Not. 7 Ihr aber, ermannet euch und laßt eure Hände nicht sinken; denn euer Werk hat seinen Lohn! (1. Korinther 15.58) 8 Als nun Asa diese Worte und die Weissagung des Propheten Oded hörte, ermannte er sich und schaffte die Greuel hinweg aus dem ganzen Lande Juda und Benjamin und aus den Städten, die er auf dem Gebirge Ephraim erobert hatte, und erneuerte den Altar des HERRN, der vor der Halle des HERRN stand. 9 Und er versammelte ganz Juda und Benjamin und die Fremdlinge bei ihnen aus Ephraim, Manasse und Simeon; denn es fielen ihm sehr viele Leute aus Israel zu, als sie sahen, daß der HERR, sein Gott, mit ihm war. 10 Und sie versammelten sich zu Jerusalem im dritten Monat, im fünfzehnten Jahre der Regierung Asas. 11 Und sie opferten dem HERRN an jenem Tage von der Beute, die sie gebracht hatten, siebenhundert Rinder und siebentausend Schafe. 12 Und sie gingen den Bund ein, daß sie den HERRN, den Gott ihrer Väter, suchen wollten mit ihrem ganzen Herzen und ihrer ganzen Seele; (Josua 24.25) 13 wer aber den HERRN, den Gott Israels, nicht suchen würde, der sollte sterben, ob klein oder groß, ob Mann oder Weib. 14 Und sie schwuren dem HERRN mit lauter Stimme, mit Jauchzen, Trompeten und Posaunen. 15 Und ganz Juda war fröhlich über den Eid; denn sie hatten mit ihrem ganzen Herzen geschworen; und sie suchten ihn mit ihrem ganzen Willen; und er ließ sich von ihnen finden. Und der HERR gab ihnen Ruhe ringsumher. (2. Chronik 14.5-6) (2. Chronik 20.30) 16 Auch setzte der König Asa seine Mutter Maacha ab, daß sie nicht mehr Gebieterin wäre, weil sie der Aschera ein Götzenbild gemacht hatte. Und Asa hieb das Götzenbild um und zermalmte es und verbrannte es am Bach Kidron. (1. Könige 15.13-15) 17 Aber die Höhen kamen nicht weg aus Israel; doch war das Herz Asas ungeteilt sein Leben lang. 18 Und er brachte das, was sein Vater geheiligt und was er selbst geheiligt hatte, in das Haus Gottes, nämlich Silber, Gold und Geräte. 19 Und es war kein Krieg bis zum fünfunddreißigsten Jahre der Regierung Asas.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)