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2. Chronik - Kapitel 14

König Asa von Juda. Sein Sieg über Serach

1 Und Abija legte sich zu seinen Vätern, und sie begruben ihn in der Stadt Davids; und Asa, sein Sohn, ward König an seiner Statt. Zu dessen Zeiten war das Land stille, zehn Jahre lang. (1. Könige 15.11-12) 2 Und Asa tat, was gut und recht war vor dem HERRN, seinem Gott. 3 Denn er entfernte die fremden Altäre und die Höhen und zerbrach die Säulen und hieb die Ascheren um; 4 und gebot Juda, den HERRN, den Gott ihrer Väter, zu suchen und zu tun nach dem Gesetz und Gebot. 5 Er entfernte auch aus allen Städten Judas die Höhen und die Sonnensäulen. Und das Königreich hatte Ruhe unter ihm. (2. Chronik 15.15) 6 Und er baute feste Städte in Juda, weil in jenen Jahren das Land Ruhe hatte und kein Krieg wider ihn geführt wurde; denn der HERR gab ihm Ruhe. 7 Und er sprach zu Juda: Lasset uns diese Städte bauen und sie mit Mauern umgeben und mit Türmen, Toren und Riegeln, weil das Land noch vor uns liegt! Denn wir haben den HERRN, unsern Gott, gesucht; wir haben ihn gesucht, und er hat uns Ruhe gegeben ringsumher. Also bauten sie, und es gelang ihnen. 8 Und Asa hatte ein Heer, das Schild und Speer trug, aus Juda 300000 und aus Benjamin 280000, welche die Tartsche trugen und mit Bogen schossen. Diese waren alle starke Helden. 9 Aber Serach, der Mohr, zog aus wider sie mit einem Heer von tausendmal tausend, dazu dreihundert Wagen, und er kam bis Marescha. 10 Und Asa zog aus, ihm entgegen. Und sie rüsteten sich zum Kampf im Tal Zephata bei Marescha. (1. Samuel 14.6) 11 Und Asa rief den HERRN, seinen Gott, an und sprach: HERR, bei dir ist kein Unterschied, zu helfen, wo viel oder wo keine Kraft ist. Hilf uns, HERR, unser Gott, denn wir verlassen uns auf dich; und in deinem Namen sind wir gekommen wider diesen Haufen! Du, HERR, bist unser Gott! Vor dir behält der Sterbliche keine Kraft! 12 Da schlug der HERR die Mohren vor Asa und vor Juda, daß die Mohren flohen. 13 Und Asa samt dem Volk, das bei ihm war, jagte ihnen nach bis gen Gerar. Und von den Mohren fielen so viele, daß sie sich nicht erholen konnten, sondern sie wurden geschlagen vor dem HERRN und vor seiner Heerschar; und sie trugen sehr viel Raub davon. 14 Und sie schlugen alle Städte um Gerar her; denn die Furcht des HERRN kam über sie. Und sie plünderten alle Städte; denn es war viel Beute darin. 15 Auch die Hirtenzelte schlugen sie und führten viele Schafe und Kamele hinweg und kehrten wieder nach Jerusalem zurück.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.