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2. Chronik - Kapitel 14

König Asa von Juda. Sein Sieg über Serach

1 Und Abija legte sich zu seinen Vätern, und sie begruben ihn in der Stadt Davids; und Asa, sein Sohn, ward König an seiner Statt. Zu dessen Zeiten war das Land stille, zehn Jahre lang. (1. Könige 15.11-12) 2 Und Asa tat, was gut und recht war vor dem HERRN, seinem Gott. 3 Denn er entfernte die fremden Altäre und die Höhen und zerbrach die Säulen und hieb die Ascheren um; 4 und gebot Juda, den HERRN, den Gott ihrer Väter, zu suchen und zu tun nach dem Gesetz und Gebot. 5 Er entfernte auch aus allen Städten Judas die Höhen und die Sonnensäulen. Und das Königreich hatte Ruhe unter ihm. (2. Chronik 15.15) 6 Und er baute feste Städte in Juda, weil in jenen Jahren das Land Ruhe hatte und kein Krieg wider ihn geführt wurde; denn der HERR gab ihm Ruhe. 7 Und er sprach zu Juda: Lasset uns diese Städte bauen und sie mit Mauern umgeben und mit Türmen, Toren und Riegeln, weil das Land noch vor uns liegt! Denn wir haben den HERRN, unsern Gott, gesucht; wir haben ihn gesucht, und er hat uns Ruhe gegeben ringsumher. Also bauten sie, und es gelang ihnen. 8 Und Asa hatte ein Heer, das Schild und Speer trug, aus Juda 300000 und aus Benjamin 280000, welche die Tartsche trugen und mit Bogen schossen. Diese waren alle starke Helden. 9 Aber Serach, der Mohr, zog aus wider sie mit einem Heer von tausendmal tausend, dazu dreihundert Wagen, und er kam bis Marescha. 10 Und Asa zog aus, ihm entgegen. Und sie rüsteten sich zum Kampf im Tal Zephata bei Marescha. (1. Samuel 14.6) 11 Und Asa rief den HERRN, seinen Gott, an und sprach: HERR, bei dir ist kein Unterschied, zu helfen, wo viel oder wo keine Kraft ist. Hilf uns, HERR, unser Gott, denn wir verlassen uns auf dich; und in deinem Namen sind wir gekommen wider diesen Haufen! Du, HERR, bist unser Gott! Vor dir behält der Sterbliche keine Kraft! 12 Da schlug der HERR die Mohren vor Asa und vor Juda, daß die Mohren flohen. 13 Und Asa samt dem Volk, das bei ihm war, jagte ihnen nach bis gen Gerar. Und von den Mohren fielen so viele, daß sie sich nicht erholen konnten, sondern sie wurden geschlagen vor dem HERRN und vor seiner Heerschar; und sie trugen sehr viel Raub davon. 14 Und sie schlugen alle Städte um Gerar her; denn die Furcht des HERRN kam über sie. Und sie plünderten alle Städte; denn es war viel Beute darin. 15 Auch die Hirtenzelte schlugen sie und führten viele Schafe und Kamele hinweg und kehrten wieder nach Jerusalem zurück.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)