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2. Chronik - Kapitel 14

König Asa von Juda. Sein Sieg über Serach

1 Und Abija legte sich zu seinen Vätern, und sie begruben ihn in der Stadt Davids; und Asa, sein Sohn, ward König an seiner Statt. Zu dessen Zeiten war das Land stille, zehn Jahre lang. (1. Könige 15.11-12) 2 Und Asa tat, was gut und recht war vor dem HERRN, seinem Gott. 3 Denn er entfernte die fremden Altäre und die Höhen und zerbrach die Säulen und hieb die Ascheren um; 4 und gebot Juda, den HERRN, den Gott ihrer Väter, zu suchen und zu tun nach dem Gesetz und Gebot. 5 Er entfernte auch aus allen Städten Judas die Höhen und die Sonnensäulen. Und das Königreich hatte Ruhe unter ihm. (2. Chronik 15.15) 6 Und er baute feste Städte in Juda, weil in jenen Jahren das Land Ruhe hatte und kein Krieg wider ihn geführt wurde; denn der HERR gab ihm Ruhe. 7 Und er sprach zu Juda: Lasset uns diese Städte bauen und sie mit Mauern umgeben und mit Türmen, Toren und Riegeln, weil das Land noch vor uns liegt! Denn wir haben den HERRN, unsern Gott, gesucht; wir haben ihn gesucht, und er hat uns Ruhe gegeben ringsumher. Also bauten sie, und es gelang ihnen. 8 Und Asa hatte ein Heer, das Schild und Speer trug, aus Juda 300000 und aus Benjamin 280000, welche die Tartsche trugen und mit Bogen schossen. Diese waren alle starke Helden. 9 Aber Serach, der Mohr, zog aus wider sie mit einem Heer von tausendmal tausend, dazu dreihundert Wagen, und er kam bis Marescha. 10 Und Asa zog aus, ihm entgegen. Und sie rüsteten sich zum Kampf im Tal Zephata bei Marescha. (1. Samuel 14.6) 11 Und Asa rief den HERRN, seinen Gott, an und sprach: HERR, bei dir ist kein Unterschied, zu helfen, wo viel oder wo keine Kraft ist. Hilf uns, HERR, unser Gott, denn wir verlassen uns auf dich; und in deinem Namen sind wir gekommen wider diesen Haufen! Du, HERR, bist unser Gott! Vor dir behält der Sterbliche keine Kraft! 12 Da schlug der HERR die Mohren vor Asa und vor Juda, daß die Mohren flohen. 13 Und Asa samt dem Volk, das bei ihm war, jagte ihnen nach bis gen Gerar. Und von den Mohren fielen so viele, daß sie sich nicht erholen konnten, sondern sie wurden geschlagen vor dem HERRN und vor seiner Heerschar; und sie trugen sehr viel Raub davon. 14 Und sie schlugen alle Städte um Gerar her; denn die Furcht des HERRN kam über sie. Und sie plünderten alle Städte; denn es war viel Beute darin. 15 Auch die Hirtenzelte schlugen sie und führten viele Schafe und Kamele hinweg und kehrten wieder nach Jerusalem zurück.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)