2. Chronik - Kapitel 13
König Abija von Juda. Sein Krieg mit Jerobeam
1 Im achtzehnten Jahre des Königs Jerobeam ward Abija König in Juda 2 und regierte drei Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Maacha, eine Tochter Uriels von Gibea. Und es war Krieg zwischen Abija und Jerobeam. 3 Und Abija rüstete sich zum Krieg mit einem Heere von 400000 Kriegsleuten, auserlesener Mannschaft. Jerobeam aber rüstete sich, mit ihm zu streiten, mit 800000 Mann, auserlesenen, tapferen Leuten. 4 Und Abija stellte sich oben auf den Berg Zemaraim, welcher zu dem Gebirge Ephraim gehört, und rief: Höret mir zu, Jerobeam und du ganz Israel! 5 Wisset ihr nicht, daß der HERR, der Gott Israels, das Königtum über Israel David gegeben hat auf ewige Zeiten, ihm und seinen Söhnen, durch einen Salzbund? (3. Mose 2.13) (4. Mose 18.19) 6 Aber Jerobeam, der Sohn Nebats, der Knecht Salomos, des Sohnes Davids, erhob sich und ward von seinem Herrn abtrünnig. 7 Und es haben sich lose Leute, Kinder Belials, zu ihm geschlagen, die widersetzten sich Rehabeam, dem Sohne Salomos; denn Rehabeam war noch jung und zu furchtsam, um ihnen zu widerstehen. 8 Und nun, glaubt ihr, dem Reiche des HERRN widerstehen zu können, welches in der Hand der Söhne Davids ist, weil ihr ein großer Haufe seid und ihr bei euch die goldenen Kälber habt, welche euch Jerobeam zu Göttern gemacht hat? (1. Könige 12.28) 9 Habt ihr nicht die Priester des HERRN, die Kinder Aarons, und die Leviten ausgestoßen und habt euch eigene Priester gemacht, wie die Völker der Länder? Wer irgend kommt, seine Hand zu füllen mit einem jungen Farren und sieben Widdern, der wird Priester derer, die doch nicht Götter sind! (2. Chronik 11.15) 10 Unser Gott aber ist der HERR, und wir haben ihn nicht verlassen; und die Priester, die dem HERRN dienen, sind Söhne Aarons, und die Leviten stehen in ihrem Amt 11 und zünden dem HERRN alle Morgen und alle Abend Brandopfer an, dazu das gute Räucherwerk, und besorgen die Zubereitung des Brotes auf dem reinen Tisch und den goldenen Leuchter mit seinen Lampen, daß sie alle Abend angezündet werden. Denn wir beobachten die Vorschriften des HERRN, unsres Gottes; ihr aber habt ihn verlassen! (4. Mose 28.3) 12 Und siehe, mit uns an unserer Spitze ist Gott und seine Priester und die Lärmtrompeten, daß man wider euch Lärm blase. Ihr Kinder Israel, streitet nicht wider den HERRN, den Gott eurer Väter, denn es wird euch nicht gelingen! (4. Mose 10.9)Gott gibt Juda den Sieg
13 Aber Jerobeam hatte den Hinterhalt ausgesandt, sie zu umgehen, so daß er vor Juda stand, der Hinterhalt aber in ihrem Rücken. 14 Als sich nun Juda umwandte, siehe, da war Kampf vorne und hinten! Da schrieen sie zum HERRN, und die Priester bliesen in die Trompeten. 15 Und die Männer Judas erhoben ein Feldgeschrei. Und als die Männer Judas ein Feldgeschrei erhoben, schlug Gott den Jerobeam und ganz Israel vor Abija und Juda. 16 Und die Kinder Israel flohen vor Juda; denn Gott gab sie in ihre Hand, 17 also daß Abija mit seinem Volk ihnen eine große Niederlage zufügte, und aus Israel fielen der Erschlagenen 500000 auserlesene Mannschaft. 18 Also wurden die Kinder Israel zu jener Zeit gedemütigt, aber die Kinder Juda wurden gestärkt; denn sie verließen sich auf den HERRN, den Gott ihrer Väter. 19 Und Abija jagte Jerobeam nach und gewann ihm Städte ab, nämlich Bethel mit seinen Dörfern und Jeschana mit seinen Dörfern und Ephron mit seinen Dörfern; 20 so daß Jerobeam forthin nicht mehr zu Kräften kam, solange Abija lebte. Und der HERR schlug ihn, daß er starb. 21 Als nun Abija erstarkte, nahm er vierzehn Frauen und zeugte zweiundzwanzig Söhne und sechzehn Töchter. 22 Was aber mehr von Abija zu sagen ist, und seine Wege und seine Reden, das ist geschrieben in der Schrift des Propheten Iddo. (2. Chronik 12.15)5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)