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2. Chronik - Kapitel 13

König Abija von Juda. Sein Krieg mit Jerobeam

1 Im achtzehnten Jahre des Königs Jerobeam ward Abija König in Juda 2 und regierte drei Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Maacha, eine Tochter Uriels von Gibea. Und es war Krieg zwischen Abija und Jerobeam. 3 Und Abija rüstete sich zum Krieg mit einem Heere von 400000 Kriegsleuten, auserlesener Mannschaft. Jerobeam aber rüstete sich, mit ihm zu streiten, mit 800000 Mann, auserlesenen, tapferen Leuten. 4 Und Abija stellte sich oben auf den Berg Zemaraim, welcher zu dem Gebirge Ephraim gehört, und rief: Höret mir zu, Jerobeam und du ganz Israel! 5 Wisset ihr nicht, daß der HERR, der Gott Israels, das Königtum über Israel David gegeben hat auf ewige Zeiten, ihm und seinen Söhnen, durch einen Salzbund? (3. Mose 2.13) (4. Mose 18.19) 6 Aber Jerobeam, der Sohn Nebats, der Knecht Salomos, des Sohnes Davids, erhob sich und ward von seinem Herrn abtrünnig. 7 Und es haben sich lose Leute, Kinder Belials, zu ihm geschlagen, die widersetzten sich Rehabeam, dem Sohne Salomos; denn Rehabeam war noch jung und zu furchtsam, um ihnen zu widerstehen. 8 Und nun, glaubt ihr, dem Reiche des HERRN widerstehen zu können, welches in der Hand der Söhne Davids ist, weil ihr ein großer Haufe seid und ihr bei euch die goldenen Kälber habt, welche euch Jerobeam zu Göttern gemacht hat? (1. Könige 12.28) 9 Habt ihr nicht die Priester des HERRN, die Kinder Aarons, und die Leviten ausgestoßen und habt euch eigene Priester gemacht, wie die Völker der Länder? Wer irgend kommt, seine Hand zu füllen mit einem jungen Farren und sieben Widdern, der wird Priester derer, die doch nicht Götter sind! (2. Chronik 11.15) 10 Unser Gott aber ist der HERR, und wir haben ihn nicht verlassen; und die Priester, die dem HERRN dienen, sind Söhne Aarons, und die Leviten stehen in ihrem Amt 11 und zünden dem HERRN alle Morgen und alle Abend Brandopfer an, dazu das gute Räucherwerk, und besorgen die Zubereitung des Brotes auf dem reinen Tisch und den goldenen Leuchter mit seinen Lampen, daß sie alle Abend angezündet werden. Denn wir beobachten die Vorschriften des HERRN, unsres Gottes; ihr aber habt ihn verlassen! (4. Mose 28.3) 12 Und siehe, mit uns an unserer Spitze ist Gott und seine Priester und die Lärmtrompeten, daß man wider euch Lärm blase. Ihr Kinder Israel, streitet nicht wider den HERRN, den Gott eurer Väter, denn es wird euch nicht gelingen! (4. Mose 10.9)

Gott gibt Juda den Sieg

13 Aber Jerobeam hatte den Hinterhalt ausgesandt, sie zu umgehen, so daß er vor Juda stand, der Hinterhalt aber in ihrem Rücken. 14 Als sich nun Juda umwandte, siehe, da war Kampf vorne und hinten! Da schrieen sie zum HERRN, und die Priester bliesen in die Trompeten. 15 Und die Männer Judas erhoben ein Feldgeschrei. Und als die Männer Judas ein Feldgeschrei erhoben, schlug Gott den Jerobeam und ganz Israel vor Abija und Juda. 16 Und die Kinder Israel flohen vor Juda; denn Gott gab sie in ihre Hand, 17 also daß Abija mit seinem Volk ihnen eine große Niederlage zufügte, und aus Israel fielen der Erschlagenen 500000 auserlesene Mannschaft. 18 Also wurden die Kinder Israel zu jener Zeit gedemütigt, aber die Kinder Juda wurden gestärkt; denn sie verließen sich auf den HERRN, den Gott ihrer Väter. 19 Und Abija jagte Jerobeam nach und gewann ihm Städte ab, nämlich Bethel mit seinen Dörfern und Jeschana mit seinen Dörfern und Ephron mit seinen Dörfern; 20 so daß Jerobeam forthin nicht mehr zu Kräften kam, solange Abija lebte. Und der HERR schlug ihn, daß er starb. 21 Als nun Abija erstarkte, nahm er vierzehn Frauen und zeugte zweiundzwanzig Söhne und sechzehn Töchter. 22 Was aber mehr von Abija zu sagen ist, und seine Wege und seine Reden, das ist geschrieben in der Schrift des Propheten Iddo. (2. Chronik 12.15)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)