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2. Chronik - Kapitel 13

König Abija von Juda. Sein Krieg mit Jerobeam

1 Im achtzehnten Jahre des Königs Jerobeam ward Abija König in Juda 2 und regierte drei Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Maacha, eine Tochter Uriels von Gibea. Und es war Krieg zwischen Abija und Jerobeam. 3 Und Abija rüstete sich zum Krieg mit einem Heere von 400000 Kriegsleuten, auserlesener Mannschaft. Jerobeam aber rüstete sich, mit ihm zu streiten, mit 800000 Mann, auserlesenen, tapferen Leuten. 4 Und Abija stellte sich oben auf den Berg Zemaraim, welcher zu dem Gebirge Ephraim gehört, und rief: Höret mir zu, Jerobeam und du ganz Israel! 5 Wisset ihr nicht, daß der HERR, der Gott Israels, das Königtum über Israel David gegeben hat auf ewige Zeiten, ihm und seinen Söhnen, durch einen Salzbund? (3. Mose 2.13) (4. Mose 18.19) 6 Aber Jerobeam, der Sohn Nebats, der Knecht Salomos, des Sohnes Davids, erhob sich und ward von seinem Herrn abtrünnig. 7 Und es haben sich lose Leute, Kinder Belials, zu ihm geschlagen, die widersetzten sich Rehabeam, dem Sohne Salomos; denn Rehabeam war noch jung und zu furchtsam, um ihnen zu widerstehen. 8 Und nun, glaubt ihr, dem Reiche des HERRN widerstehen zu können, welches in der Hand der Söhne Davids ist, weil ihr ein großer Haufe seid und ihr bei euch die goldenen Kälber habt, welche euch Jerobeam zu Göttern gemacht hat? (1. Könige 12.28) 9 Habt ihr nicht die Priester des HERRN, die Kinder Aarons, und die Leviten ausgestoßen und habt euch eigene Priester gemacht, wie die Völker der Länder? Wer irgend kommt, seine Hand zu füllen mit einem jungen Farren und sieben Widdern, der wird Priester derer, die doch nicht Götter sind! (2. Chronik 11.15) 10 Unser Gott aber ist der HERR, und wir haben ihn nicht verlassen; und die Priester, die dem HERRN dienen, sind Söhne Aarons, und die Leviten stehen in ihrem Amt 11 und zünden dem HERRN alle Morgen und alle Abend Brandopfer an, dazu das gute Räucherwerk, und besorgen die Zubereitung des Brotes auf dem reinen Tisch und den goldenen Leuchter mit seinen Lampen, daß sie alle Abend angezündet werden. Denn wir beobachten die Vorschriften des HERRN, unsres Gottes; ihr aber habt ihn verlassen! (4. Mose 28.3) 12 Und siehe, mit uns an unserer Spitze ist Gott und seine Priester und die Lärmtrompeten, daß man wider euch Lärm blase. Ihr Kinder Israel, streitet nicht wider den HERRN, den Gott eurer Väter, denn es wird euch nicht gelingen! (4. Mose 10.9)

Gott gibt Juda den Sieg

13 Aber Jerobeam hatte den Hinterhalt ausgesandt, sie zu umgehen, so daß er vor Juda stand, der Hinterhalt aber in ihrem Rücken. 14 Als sich nun Juda umwandte, siehe, da war Kampf vorne und hinten! Da schrieen sie zum HERRN, und die Priester bliesen in die Trompeten. 15 Und die Männer Judas erhoben ein Feldgeschrei. Und als die Männer Judas ein Feldgeschrei erhoben, schlug Gott den Jerobeam und ganz Israel vor Abija und Juda. 16 Und die Kinder Israel flohen vor Juda; denn Gott gab sie in ihre Hand, 17 also daß Abija mit seinem Volk ihnen eine große Niederlage zufügte, und aus Israel fielen der Erschlagenen 500000 auserlesene Mannschaft. 18 Also wurden die Kinder Israel zu jener Zeit gedemütigt, aber die Kinder Juda wurden gestärkt; denn sie verließen sich auf den HERRN, den Gott ihrer Väter. 19 Und Abija jagte Jerobeam nach und gewann ihm Städte ab, nämlich Bethel mit seinen Dörfern und Jeschana mit seinen Dörfern und Ephron mit seinen Dörfern; 20 so daß Jerobeam forthin nicht mehr zu Kräften kam, solange Abija lebte. Und der HERR schlug ihn, daß er starb. 21 Als nun Abija erstarkte, nahm er vierzehn Frauen und zeugte zweiundzwanzig Söhne und sechzehn Töchter. 22 Was aber mehr von Abija zu sagen ist, und seine Wege und seine Reden, das ist geschrieben in der Schrift des Propheten Iddo. (2. Chronik 12.15)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)