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2. Chronik - Kapitel 12

Rehabeams Untreue. Der Einfall Sisaks, des Königs von Ägypten

1 Als aber Rehabeams Herrschaft befestigt und er stark geworden war, verließ er das Gesetz des HERRN, und ganz Israel mit ihm. 2 Da geschah es, daß im fünften Jahre des Königs Rehabeam Sisak, der König von Ägypten, wider Jerusalem heraufzog (denn sie hatten sich am HERRN versündigt) 3 mit 1200 Wagen und 60000 Reitern; und das Volk war nicht zu zählen, das mit ihm aus Ägypten kam: Lybier, Suchiter und Mohren. 4 Und er eroberte die festen Städte, die in Juda waren, und gelangte bis nach Jerusalem. (2. Chronik 11.4) 5 Da kam Semaja, der Prophet, zu Rehabeam und zu den Obersten Judas, die sich um Sisaks willen zu Jerusalem versammelt hatten, und sprach zu ihnen: So spricht der HERR: Ihr habt mich verlassen; darum habe auch Ich euch verlassen und in Sisaks Hand gegeben! 6 Da demütigten sich die Obersten Israels mit dem König und sprachen: Der HERR ist gerecht! 7 Als aber der HERR sah, daß sie sich demütigten, erging das Wort des HERRN an Semaja also: Sie haben sich gedemütigt, darum will ich sie nicht verderben, sondern ich will ihnen ein wenig Rettung verschaffen, daß mein Grimm durch die Hand Sisaks nicht auf Jerusalem ausgegossen werde. 8 Doch sollen sie ihm untertan sein, damit sie erfahren, was es sei, mir zu dienen, oder den Königreichen der Länder zu dienen. 9 Also zog Sisak, der König von Ägypten, nach Jerusalem hinauf und nahm die Schätze im Hause des HERRN und die Schätze im Hause des Königs und nahm alles hinweg, auch die goldenen Schilde, welche Salomo hatte machen lassen. 10 An deren Statt ließ der König Rehabeam eherne Schilde machen und übergab sie dem Obersten der Trabanten, die an der Tür des Hauses des Königs hüteten. 11 Und sooft der König in das Haus des HERRN ging, kamen die Trabanten und trugen sie und brachten sie wieder in der Trabanten Kammer. 12 Weil er sich nun demütigte, wandte sich der Zorn des HERRN von ihm, so daß nicht alles verderbt wurde; denn es war in Juda noch etwas Gutes. 13 Also erholte sich der König Rehabeam in Jerusalem und regierte. Denn einundvierzig Jahre alt war Rehabeam, als er König ward, und regierte siebzehn Jahre lang zu Jerusalem, in der Stadt, die der HERR aus allen Stämmen Israels erwählt hatte, daß er seinen Namen daselbst wohnen lasse. Seine Mutter aber hieß Naama, eine Ammoniterin. (2. Chronik 6.20) 14 Und er tat das Böse; denn er hatte sein Herz nicht darauf gerichtet, den HERRN zu suchen. 15 Die Geschichten aber Rehabeams, die früheren und die späteren, sind sie nicht geschrieben in den Geschichten Semajas, des Propheten, und Iddos, des Sehers, da die Geschlechter aufgezeichnet sind; dazu die Kriege Rehabeams und Jerobeams, ihr Leben lang? (2. Chronik 13.22) 16 Und Rehabeam legte sich zu seinen Vätern und ward begraben in der Stadt Davids; und Abija, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)