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2. Chronik - Kapitel 12

Rehabeams Untreue. Der Einfall Sisaks, des Königs von Ägypten

1 Als aber Rehabeams Herrschaft befestigt und er stark geworden war, verließ er das Gesetz des HERRN, und ganz Israel mit ihm. 2 Da geschah es, daß im fünften Jahre des Königs Rehabeam Sisak, der König von Ägypten, wider Jerusalem heraufzog (denn sie hatten sich am HERRN versündigt) 3 mit 1200 Wagen und 60000 Reitern; und das Volk war nicht zu zählen, das mit ihm aus Ägypten kam: Lybier, Suchiter und Mohren. 4 Und er eroberte die festen Städte, die in Juda waren, und gelangte bis nach Jerusalem. (2. Chronik 11.4) 5 Da kam Semaja, der Prophet, zu Rehabeam und zu den Obersten Judas, die sich um Sisaks willen zu Jerusalem versammelt hatten, und sprach zu ihnen: So spricht der HERR: Ihr habt mich verlassen; darum habe auch Ich euch verlassen und in Sisaks Hand gegeben! 6 Da demütigten sich die Obersten Israels mit dem König und sprachen: Der HERR ist gerecht! 7 Als aber der HERR sah, daß sie sich demütigten, erging das Wort des HERRN an Semaja also: Sie haben sich gedemütigt, darum will ich sie nicht verderben, sondern ich will ihnen ein wenig Rettung verschaffen, daß mein Grimm durch die Hand Sisaks nicht auf Jerusalem ausgegossen werde. 8 Doch sollen sie ihm untertan sein, damit sie erfahren, was es sei, mir zu dienen, oder den Königreichen der Länder zu dienen. 9 Also zog Sisak, der König von Ägypten, nach Jerusalem hinauf und nahm die Schätze im Hause des HERRN und die Schätze im Hause des Königs und nahm alles hinweg, auch die goldenen Schilde, welche Salomo hatte machen lassen. 10 An deren Statt ließ der König Rehabeam eherne Schilde machen und übergab sie dem Obersten der Trabanten, die an der Tür des Hauses des Königs hüteten. 11 Und sooft der König in das Haus des HERRN ging, kamen die Trabanten und trugen sie und brachten sie wieder in der Trabanten Kammer. 12 Weil er sich nun demütigte, wandte sich der Zorn des HERRN von ihm, so daß nicht alles verderbt wurde; denn es war in Juda noch etwas Gutes. 13 Also erholte sich der König Rehabeam in Jerusalem und regierte. Denn einundvierzig Jahre alt war Rehabeam, als er König ward, und regierte siebzehn Jahre lang zu Jerusalem, in der Stadt, die der HERR aus allen Stämmen Israels erwählt hatte, daß er seinen Namen daselbst wohnen lasse. Seine Mutter aber hieß Naama, eine Ammoniterin. (2. Chronik 6.20) 14 Und er tat das Böse; denn er hatte sein Herz nicht darauf gerichtet, den HERRN zu suchen. 15 Die Geschichten aber Rehabeams, die früheren und die späteren, sind sie nicht geschrieben in den Geschichten Semajas, des Propheten, und Iddos, des Sehers, da die Geschlechter aufgezeichnet sind; dazu die Kriege Rehabeams und Jerobeams, ihr Leben lang? (2. Chronik 13.22) 16 Und Rehabeam legte sich zu seinen Vätern und ward begraben in der Stadt Davids; und Abija, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)