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2. Chronik - Kapitel 11

Rehabeam festigt seine Königsherrschaft in Juda

1 Als aber Rehabeam nach Jerusalem kam, versammelte er das Haus Juda und Benjamin, 180000 streitbare junge Männer, um wider Israel zu streiten und das Königreich wieder an Rehabeam zu bringen. 2 Aber das Wort des HERRN kam zu Semaja, dem Manne Gottes, also: 3 Sage zu Rehabeam, dem Sohne Salomos, dem König von Juda, und zu ganz Israel, das unter Juda und Benjamin ist, und sprich: 4 So spricht der HERR: Ihr sollt nicht hinaufziehen, noch wider eure Brüder streiten! Jedermann kehre wieder heim! Denn solches ist von mir so gefügt worden. Sie folgten den Worten des HERRN und kehrten um und zogen nicht wider Jerobeam. 5 Und Rehabeam blieb zu Jerusalem und baute Städte in Juda zu Festungen um, 6 und zwar baute er Bethlehem, Etam, Tekoa, 7 Beth-Zur, Socho, Adullam, 8 Gat, Marescha, Siph, 9 Adoraim, Lachis, Aseka, 10 Zorea, Ajalon und Hebron, welche in Juda und Benjamin waren, zu Festungen um. 11 Und er verstärkte die Festungen und tat Befehlshaber hinein und Vorräte an Nahrung, Öl und Wein, 12 und tat in alle Städte Schilde und Speere und machte sie sehr fest. So gehörten Juda und Benjamin ihm. 13 Auch die Priester und Leviten aus ganz Israel und aus allen ihren Gebieten stellten sich zu ihm. 14 Denn die Leviten verließen ihre Bezirke und ihr Besitztum und kamen nach Juda und Jerusalem. Denn Jerobeam und seine Söhne hatten sie verstoßen, also daß sie des Priesteramts nicht pflegen konnten vor dem HERRN; (2. Chronik 13.9) 15 er bestellte aber für sich selbst Priester, für die Höhen und für die Böcke und Kälber, welche er machen ließ. (1. Könige 12.31) 16 Jenen Leviten aber folgten aus allen Stämmen Israels die, welche ihr Herz darauf richteten, den HERRN, den Gott Israels, zu suchen; diese kamen nach Jerusalem, dem HERRN, dem Gott ihrer Väter, zu opfern. 17 Diese stärkten das Königreich Juda und ermutigten Rehabeam, den Sohn Salomos, drei Jahre lang; denn sie wandelten auf dem Wege Davids und Salomos drei Jahre lang. 18 Und Rehabeam nahm Machalat, die Tochter Jerimots, des Sohnes Davids, zur Frau, und Abichail, die Tochter Eliabs, des Sohnes Isais. (1. Samuel 16.6) 19 Die gebar ihm Söhne: Jeusch, Semarja und Sacham. 20 Nach dieser nahm er Maacha, die Tochter Absaloms, die gebar ihm Abija, Attai, Sisa und Selomit. 21 Aber Rehabeam hatte Maacha, die Tochter Absaloms, lieber als alle seine andern Frauen und Nebenfrauen und zeugte achtundzwanzig Söhne und sechzig Töchter. 22 Und Rehabeam setze Abija, den Sohn der Maacha, zum Haupt und zum Fürsten unter seinen Brüdern; denn er gedachte ihn zum König zu machen. 23 Und er war verständig und verteilte alle seine Söhne in alle Landschaften von Juda und Benjamin, in alle festen Städte. Und er gab ihnen reichlichen Unterhalt und verlangte viele Frauen für sie. (2. Chronik 21.3)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)