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2. Chronik - Kapitel 11

Rehabeam festigt seine Königsherrschaft in Juda

1 Als aber Rehabeam nach Jerusalem kam, versammelte er das Haus Juda und Benjamin, 180000 streitbare junge Männer, um wider Israel zu streiten und das Königreich wieder an Rehabeam zu bringen. 2 Aber das Wort des HERRN kam zu Semaja, dem Manne Gottes, also: 3 Sage zu Rehabeam, dem Sohne Salomos, dem König von Juda, und zu ganz Israel, das unter Juda und Benjamin ist, und sprich: 4 So spricht der HERR: Ihr sollt nicht hinaufziehen, noch wider eure Brüder streiten! Jedermann kehre wieder heim! Denn solches ist von mir so gefügt worden. Sie folgten den Worten des HERRN und kehrten um und zogen nicht wider Jerobeam. 5 Und Rehabeam blieb zu Jerusalem und baute Städte in Juda zu Festungen um, 6 und zwar baute er Bethlehem, Etam, Tekoa, 7 Beth-Zur, Socho, Adullam, 8 Gat, Marescha, Siph, 9 Adoraim, Lachis, Aseka, 10 Zorea, Ajalon und Hebron, welche in Juda und Benjamin waren, zu Festungen um. 11 Und er verstärkte die Festungen und tat Befehlshaber hinein und Vorräte an Nahrung, Öl und Wein, 12 und tat in alle Städte Schilde und Speere und machte sie sehr fest. So gehörten Juda und Benjamin ihm. 13 Auch die Priester und Leviten aus ganz Israel und aus allen ihren Gebieten stellten sich zu ihm. 14 Denn die Leviten verließen ihre Bezirke und ihr Besitztum und kamen nach Juda und Jerusalem. Denn Jerobeam und seine Söhne hatten sie verstoßen, also daß sie des Priesteramts nicht pflegen konnten vor dem HERRN; (2. Chronik 13.9) 15 er bestellte aber für sich selbst Priester, für die Höhen und für die Böcke und Kälber, welche er machen ließ. (1. Könige 12.31) 16 Jenen Leviten aber folgten aus allen Stämmen Israels die, welche ihr Herz darauf richteten, den HERRN, den Gott Israels, zu suchen; diese kamen nach Jerusalem, dem HERRN, dem Gott ihrer Väter, zu opfern. 17 Diese stärkten das Königreich Juda und ermutigten Rehabeam, den Sohn Salomos, drei Jahre lang; denn sie wandelten auf dem Wege Davids und Salomos drei Jahre lang. 18 Und Rehabeam nahm Machalat, die Tochter Jerimots, des Sohnes Davids, zur Frau, und Abichail, die Tochter Eliabs, des Sohnes Isais. (1. Samuel 16.6) 19 Die gebar ihm Söhne: Jeusch, Semarja und Sacham. 20 Nach dieser nahm er Maacha, die Tochter Absaloms, die gebar ihm Abija, Attai, Sisa und Selomit. 21 Aber Rehabeam hatte Maacha, die Tochter Absaloms, lieber als alle seine andern Frauen und Nebenfrauen und zeugte achtundzwanzig Söhne und sechzig Töchter. 22 Und Rehabeam setze Abija, den Sohn der Maacha, zum Haupt und zum Fürsten unter seinen Brüdern; denn er gedachte ihn zum König zu machen. 23 Und er war verständig und verteilte alle seine Söhne in alle Landschaften von Juda und Benjamin, in alle festen Städte. Und er gab ihnen reichlichen Unterhalt und verlangte viele Frauen für sie. (2. Chronik 21.3)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)