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2. Chronik - Kapitel 11

Rehabeam festigt seine Königsherrschaft in Juda

1 Als aber Rehabeam nach Jerusalem kam, versammelte er das Haus Juda und Benjamin, 180000 streitbare junge Männer, um wider Israel zu streiten und das Königreich wieder an Rehabeam zu bringen. 2 Aber das Wort des HERRN kam zu Semaja, dem Manne Gottes, also: 3 Sage zu Rehabeam, dem Sohne Salomos, dem König von Juda, und zu ganz Israel, das unter Juda und Benjamin ist, und sprich: 4 So spricht der HERR: Ihr sollt nicht hinaufziehen, noch wider eure Brüder streiten! Jedermann kehre wieder heim! Denn solches ist von mir so gefügt worden. Sie folgten den Worten des HERRN und kehrten um und zogen nicht wider Jerobeam. 5 Und Rehabeam blieb zu Jerusalem und baute Städte in Juda zu Festungen um, 6 und zwar baute er Bethlehem, Etam, Tekoa, 7 Beth-Zur, Socho, Adullam, 8 Gat, Marescha, Siph, 9 Adoraim, Lachis, Aseka, 10 Zorea, Ajalon und Hebron, welche in Juda und Benjamin waren, zu Festungen um. 11 Und er verstärkte die Festungen und tat Befehlshaber hinein und Vorräte an Nahrung, Öl und Wein, 12 und tat in alle Städte Schilde und Speere und machte sie sehr fest. So gehörten Juda und Benjamin ihm. 13 Auch die Priester und Leviten aus ganz Israel und aus allen ihren Gebieten stellten sich zu ihm. 14 Denn die Leviten verließen ihre Bezirke und ihr Besitztum und kamen nach Juda und Jerusalem. Denn Jerobeam und seine Söhne hatten sie verstoßen, also daß sie des Priesteramts nicht pflegen konnten vor dem HERRN; (2. Chronik 13.9) 15 er bestellte aber für sich selbst Priester, für die Höhen und für die Böcke und Kälber, welche er machen ließ. (1. Könige 12.31) 16 Jenen Leviten aber folgten aus allen Stämmen Israels die, welche ihr Herz darauf richteten, den HERRN, den Gott Israels, zu suchen; diese kamen nach Jerusalem, dem HERRN, dem Gott ihrer Väter, zu opfern. 17 Diese stärkten das Königreich Juda und ermutigten Rehabeam, den Sohn Salomos, drei Jahre lang; denn sie wandelten auf dem Wege Davids und Salomos drei Jahre lang. 18 Und Rehabeam nahm Machalat, die Tochter Jerimots, des Sohnes Davids, zur Frau, und Abichail, die Tochter Eliabs, des Sohnes Isais. (1. Samuel 16.6) 19 Die gebar ihm Söhne: Jeusch, Semarja und Sacham. 20 Nach dieser nahm er Maacha, die Tochter Absaloms, die gebar ihm Abija, Attai, Sisa und Selomit. 21 Aber Rehabeam hatte Maacha, die Tochter Absaloms, lieber als alle seine andern Frauen und Nebenfrauen und zeugte achtundzwanzig Söhne und sechzig Töchter. 22 Und Rehabeam setze Abija, den Sohn der Maacha, zum Haupt und zum Fürsten unter seinen Brüdern; denn er gedachte ihn zum König zu machen. 23 Und er war verständig und verteilte alle seine Söhne in alle Landschaften von Juda und Benjamin, in alle festen Städte. Und er gab ihnen reichlichen Unterhalt und verlangte viele Frauen für sie. (2. Chronik 21.3)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)