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2. Chronik - Kapitel 10

Das Reich wird geteilt. König Rehabeam von Juda und König Jerobeam von Israel

1 Und Rehabeam zog nach Sichem; denn ganz Israel war nach Sichem gekommen, ihn zum König zu machen. 2 Als aber Jerobeam, der Sohn Nebats, der in Ägypten war, wohin er sich vor dem König Salomo geflüchtet hatte, solches vernahm, kehrte er aus Ägypten zurück. (1. Könige 11.40) 3 Da sandten sie hin und ließen ihn rufen. Und Jerobeam kam mit ganz Israel, und sie redeten mit Rehabeam und sprachen: 4 Dein Vater hat unser Joch zu hart gemacht; erleichtere nun du den harten Dienst deines Vaters und das schwere Joch, das er uns auferlegt hat, so wollen wir dir untertan sein! 5 Er sprach zu ihnen: Kommt in drei Tagen wieder zu mir! Und das Volk ging hin. 6 Da beriet sich der König Rehabeam mit den Ältesten, die vor seinem Vater Salomo zu dessen Lebzeiten gestanden hatten, und sprach: Wie ratet ihr, daß man diesem Volk antworten soll? 7 Sie sagten zu ihm und sprachen: Wirst du gegen dieses Volk freundlich und ihm gefällig sein und ihnen gute Worte geben, so werden sie dir allezeit dienen! 8 Aber er verließ den Rat der Ältesten, den sie ihm gegeben hatten, und beriet sich mit den Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren und vor ihm standen. 9 Und er sprach zu ihnen: Was ratet ihr, daß wir diesem Volk antworten, das zu mir gesagt hat: Erleichtere das Joch, das dein Vater uns auferlegt hat? 10 Da sprachen die Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren: Dem Volk, das zu dir gesagt hat: «Dein Vater hat unser Joch zu schwer gemacht; mache du unser Joch leichter», dem antworte du: Mein kleiner Finger soll dicker sein, als meines Vaters Lenden! 11 Hat euch mein Vater ein schweres Joch aufgeladen, so will ich euch noch mehr aufladen! Hat mein Vater euch mit Geißeln gezüchtigt, so will ich euch mit Skorpionen züchtigen! 12 Als nun am dritten Tage Jerobeam und alles Volk zu Rehabeam kamen, wie der König gesagt hatte: «Kommt wieder zu mir am dritten Tag», 13 da antwortete ihnen der König hart. Denn der König Rehabeam verließ den Rat der Ältesten 14 und redete mit ihnen nach dem Rat der Jungen und sprach: Hat mein Vater euer Joch schwer gemacht, so will ich es noch schwerer machen! Hat mein Vater euch mit Geißeln gezüchtigt, so will ich euch mit Skorpionen züchtigen! 15 Also willfahrte der König dem Volke nicht; denn es ward also von Gott gefügt, damit der HERR sein Wort bekräftige, das er durch Achija von Silo zu Jerobeam, dem Sohn Nebats, geredet hatte. (1. Könige 11.29) (1. Könige 11.31) 16 Als aber ganz Israel sah, daß der König ihnen nicht willfahrte, antwortete das Volk dem König und sprach: Was haben wir für Anteil an David? Wir haben nichts zu erben vom Sohne Isais! In seine eigene Hütte gehe, wer zu Israel gehört! Du, David, magst selbst zu deinem Hause sehen! Und ganz Israel ging in seine Hütten; 17 so daß Rehabeam nur über die Kinder Israel regierte, die in den Städten Judas wohnten. 18 Und als der König Rehabeam den Fronmeister Hadoram hinsandte, warfen ihn die Kinder Israel mit Steinen zu Tode. Der König Rehabeam aber sprang eilends auf seinen Wagen, um nach Jerusalem zu entfliehen. 19 Also fiel Israel ab vom Hause Davids bis auf diesen Tag.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)